Kommunen versuchen zu verhindern, dass Grabsteine aus Kinderarbeit auf Friedhöfen stehen
Kommunen versuchen zu verhindern, dass Grabsteine aus Kinderarbeit auf Friedhöfen stehen
© Benjamin Pütter

Grabsteine aus Kinderarbeit?

Können Kommunen wirksam verhindern, dass auf ihren Friedhöfen Grabsteine aus Kinderarbeit aufgestellt werden? Wünschenswert wäre das wohl in jedem Fall. Doch eine rechtssichere Umsetzung scheint schwerer, als gedacht.

Es waren aufrüttelnde Bilder. Als Benjamin Pütter, seines Zeichens Experte für das Thema Kinderarbeit beim katholischen Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ vor einigen Jahren Indien bereiste, glaubte er, seinen Augen nicht zu trauen. In fast jedem Steinbruch traf er auf Kinder. Mit dem Presslufthammer und ohne Schutzkleidung meißelten sie Grabsteine aus dem Granit. „Wir haben die Steinbrüche unangekündigt besucht“, sagt Pütter. „In sieben von acht Steinbrüchen, die Grabsteine für den Export nach Europa herstellen, haben wir Kinderarbeit vorgefunden.“ Bei angekündigten Besuchen dagegen hat er nie ein Kind gesehen, das in einem Steinbruch arbeitete. Solche Recherchen allerdings stoßen nicht überall auf Wohlwollen: Zweimal schon hat Pütter einen Mordanschlag nur knapp überlebt.

„Grabsteine können auch in Europa produziert werden“, sagt Pütter. In der Europäischen Union gebe es keine Kinderarbeit in den Steinbrüchen. „Ich bin aber dagegen, Grabsteine aus Indien generell zu boykottieren“, sagt der Experte. „Ich bin dafür, dass auch in der Dritten Welt Menschen ihr Geld durch Arbeit verdienen können – nur müssen wir uns eben dafür einsetzen, dass die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO auch eingehalten werden.“ Deswegen gibt es in Deutschland Fair-Trade-Siegel auch für Grabsteine, zum Beispiel die, die von den Organisationen „Fair Stone“ und „Xertifix“ erstellt worden sind. Nach Angaben beider Organisationen lassen sich die zertifizierten Grabsteine bis zum Steinbruch zurückverfolgen. Beide Verbände finden sich auch auf der 2017 vom Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gestarteten Websitewww.siegelklarheit.de, die einen Überblick über die in Deutschland im Gebrauch befindlichen Siegel des fairen Handels geben soll. Die Seite bezeichnet beide Siegel als „glaubwürdig“.

Kinderarbeit: Klagen gegen Friedhofssatzungen von Kommunen 

Doch Grabsteine aus Kinderarbeit von deutschen Friedhöfen zu verbannen, erweist sich als schwerer, denn gedacht. In einer ganzen Reihe von Bundesländern gab es in den letzten Jahren Vorstöße, entsprechende Gesetze zu erlassen. Fast überall scheiterten diese Initiativen an den zuständigen Obergerichten. In Baden-Württemberg etwa hatte der Landtag folgende Passage in sein Bestattungsgesetz eingefügt: „In Friedhofsordnungen und Polizeiverordnungen kann festgelegt werden, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind. Die Anforderungen an den Nachweis nach Satz 1 sind in den Friedhofsordnungen und Polizeiverordnungen festzulegen.“ Nachdem etwa die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Friedhofssatzung entsprechend änderte, gab es Klagen von Steinmetzbetrieben. Im November 2016 gab der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Steinmetzen Recht. „Eine hinreichend gesicherte Verkehrsauffassung, welche Zertifikate über Grabsteine, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, als vertrauenswürdig gelten können“, sei weiterhin nicht festzustellen. Das allerdings war, bevor die Website des Bundesministeriums ans Netz ging, sagt der Kinderrechtsexperte Pütter.

Einen anderen Weg ist der Freistaat Bayern gegangen. „Der Friedhofsträger kann durch Satzung bestimmen, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Artikel 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt worden sind“, heißt es seit dem 1. September 2016 im dortigen Bestattungsgesetz. Und dann werden Möglichkeiten des Nachweises aufgezählt. Neben einer Dokumentation über die Herstellung des Grabsteins in der EU oder dem Zertifikat einer Fair-Trade-Organisation reicht es in Bayern auch aus, wenn der „Letztveräußerer“, also der Steinmetz, „zusichert, dass ihm keine Anhaltspunkte dafür bekannt sind, dass die verwendeten Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein unter schlimmsten Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind, und darlegt, welche wirksamen Maßnahmen ergriffen worden sind, um die Verwendung von solchen Grabsteinen und Grabeinfassungen zu vermeiden.“

Können die Maßnahmen Kinderarbeit wirklich verhindern? 

Aber ist eine solche Regelung nicht eigentlich wirkungslos, wenn am Ende eine bloße Zusicherung des Verkäufers reicht? „Man muss ja irgendwie anfangen“, sagt die bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Angelika Weikert, die sich seit Jahren für diese Gesetzesänderung eingesetzt hat und mit ihrem Engagement maßgeblich dazu beitrug, dass auch die Staatsregierung schließlich einschwenkte. „Es gibt Zertifizierungsorganisationen, die sich darum kümmern und darauf achten, dass keine Kinderarbeit in den Grabsteinen steckt – denen muss man eine Chance geben.“ Im März 2018 stellte Weikert eine kleine Anfrage an die Landesregierung, in der sie sich unter anderem danach erkundigte, wie viele Kommunen bereits entsprechende Änderungen ihrer Friedhofssatzungen erlassen hatten. Das Ergebnis: In etwa der Hälfte der bayerischen Kommunen ist die Neuregelung bereits umgesetzt worden. Klagen dagegen gibt es keine. Weikert will sich deswegen auch weiter gegen den Import von Produkten aus Kinderarbeit einsetzen. „Wir haben viele Steine auf unseren Straßen, deren Herkunft auch nicht eindeutig ist.“

Kennen Sie schon unseren Newsletter? Wir bringen Sie jeden Donnerstag auf den Neuesten Stand!
Kennen Sie schon unseren Newsletter? Wir bringen Sie jeden Donnerstag auf den Neuesten Stand!  HIER KLICKEN UND KOSTENLOS BESTELLEN! 

Gegenwärtig wird die Frage, ob ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit zulässig ist, auch in Brandenburg diskutiert. Hier hatten die Grünen bei der Erarbeitung einer Novelle des Bestattungsgesetzes einen Antrag gestellt, wonach Gemeinden verpflichtet werden sollten, ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit in ihren Friedhofssatzungen festzulegen. Da das Gesetz in erster und zweiter Lesung ohne Fraktionszwang abgestimmt wurde, erhielt der Antrag überraschend eine Mehrheit. Nun wird darüber diskutiert, ob es statt einer Verpflichtung im Gesetz bei einer Ermächtigung der Gemeinden bleiben könnte. Doch der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Jens Graf, sieht diese Initiativen kritisch. „Wir sind dafür, dass man wirksame Regelungen findet, um Kinderarbeit zu unterbinden“, sagt Graf. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme mit den Regelungen befasst, die in den übrigen Bundesländern gelten und ist zu dem Schluss gekommen, dass diese Regelungen das hehre Ziel der Unterbindung von Kinderarbeit nicht erreichen. „Die Umsetzung der Änderungsanträge würde in der Bevölkerung Brandenburgs den Eindruck erwecken, dass es den Gemeinden möglich wäre, die Verwendung von Grabsteinen, welche unter Zuhilfenahme von Kinderarbeit entstanden sind, wirksam zu unterbinden“, sagt Graf. Derzeit sei es jedoch schlicht nicht möglich, entsprechende Regelungen rechtssicher umzusetzen.