Weg frei für die Grundsteuer!
Auch das eigentliche Gesetz zur Reform der Grundsteuer wurde im Parlament angenommen.
Es gab Bedenken wegen der Grundsteuer-Reform
Finanzminister Olaf Scholz will die Grundsteuer nach dem Wert einer Immobilie und nicht nur nach der Fläche bemessen. Diesen Vorschlag lehnen Bayern und andere Bundesländer ab, weil die Neubewertung der Grundstücke zu einem hohen bürokratischen Aufwand führen könnte. Bayern will damit aber auch verhindern, dass es zu Steuererhöhungen in guten Wohngegenden kommt. Deshalb musste Scholz auf Drängen von Bayern eine Öffnungsklausel einbauen, der zufolge die Bundesländer eigene Berechnungsmethoden anwenden können. Und diese hat eine Grundgesetzänderung erforderlich gemacht.
Es wurden aber auch Bedenken laut, dass die Bundesländer, die auf die Öffnungsklausel setzen, in Zukunft weniger Grundsteuereinnahmen bekommen - was wiederum Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich hätte. Über Regelungen soll verhindert werden, dass sich die einzelnen Länder die Mindereinnahmen über den Finanzausgleich zurückholen.
Die FDP kritisierte, dass diese Regelungen dazu führt, dass viele Bundesländer hätten doppelt rechnen müssen. Auch Grundstückseigentümer hätten dann zwei Steuererklärungen abgeben müssen. Und genau das soll in dem Gesetz mit einem Passus aber ausgeschlossen werden, sodass die FDP dem Gesetzentwurf letztlich doch zustimmte.