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Der Zankapfel Grundsteuer ist vom Tisch - das Gesetz kann offenbar pünktlich in Kraft treten - der Bundestag gab heute grünes Licht!
Der Zankapfel Grundsteuer ist vom Tisch - das Gesetz kann offenbar pünktlich in Kraft treten - der Bundestag gab heute grünes Licht!
© 123rf

Weg frei für die Grundsteuer!

16. Oktober 2019
Der Bundestag hat den Weg frei für eine Reform der Grundsteuer gemacht!

Mit einer Änderung des Grundgesetzes hat der Bundestag den Weg für eine Grundsteuerreform geebnet. Für die Grundgesetzänderung stimmten 495, dagegen 139. Es gab zehn Enthaltungen. So wurde die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht.

Die Steuer gehört mit rund 14 Milliarden Euro zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisher geltende Modell für verfassungswidrig erklärt und eine Reform bis Ende dieses Jahres gefordert. Wenn die Reform bis dahin nicht gelingt, würde dieses Geld wegfallen.

Auch das eigentliche Gesetz zur Reform der Grundsteuer wurde im Parlament angenommen.

Es gab Bedenken wegen der Grundsteuer-Reform

Finanzminister Olaf Scholz will die Grundsteuer nach dem Wert einer Immobilie und nicht nur nach der Fläche bemessen. Diesen Vorschlag lehnen Bayern und andere Bundesländer ab, weil die Neubewertung der Grundstücke zu einem hohen bürokratischen Aufwand führen könnte. Bayern will damit aber auch verhindern, dass es zu Steuererhöhungen in guten Wohngegenden kommt. Deshalb musste Scholz auf Drängen von Bayern eine Öffnungsklausel einbauen, der zufolge die Bundesländer eigene Berechnungsmethoden anwenden können. Und diese hat eine Grundgesetzänderung erforderlich gemacht.

Es wurden aber auch Bedenken laut, dass die Bundesländer, die auf die Öffnungsklausel setzen, in Zukunft weniger Grundsteuereinnahmen bekommen - was wiederum Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich hätte. Über Regelungen soll verhindert werden, dass sich die einzelnen Länder die Mindereinnahmen über den Finanzausgleich zurückholen.

Die FDP kritisierte, dass diese Regelungen dazu führt, dass viele Bundesländer hätten doppelt rechnen müssen. Auch Grundstückseigentümer hätten dann zwei Steuererklärungen abgeben müssen. Und genau das soll in dem Gesetz mit einem Passus aber ausgeschlossen werden, sodass die FDP dem Gesetzentwurf letztlich doch zustimmte.

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