Die Grundsteuer und andere Hebesätze können auch über eine extra Satzung geregelt werden - unsere Autoren zeigen auf, wie das geht und warum das Sinn macht!
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Recht Aktuell
Grundsteuer und andere Hebesätze: So bekommen Kommunen mehr Handlungsspielraum
Anstelle der üblichen und bekannten Regelung in der Haushaltssatzung, bietet das Recht eine interessante Alternative: Die Hebesätze können ebenso in einer separaten Hebesatz-Satzung geregelt werden. Unsere Gastautoren Juliane Drechsler und Oliver Junk erläutern im Gastbeitrag, wie das funktioniert und liefern Ihnen als Service auch gleich eine Mustersatzung zum Herunterladen mit.
Die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze ist ein zentraler Bestandteil kommunaler Haushaltsplanung. Anstelle der üblichen und bekannten Regelung in der Haushaltssatzung, bietet das Recht eine interessante Alternative: Die Hebesätze können ebenso in einer separaten Hebesatz-Satzung geregelt werden. Für die Grundsteuer gem. § 25 Abs. 2 GrStG und die Gewerbesteuer gem. § 16 Abs. 2 GewStG ist es rechtlich möglich, die Hebesätze in einer eigenständigen Satzung festzulegen und in der Haushaltssatzung nachrichtlich darauf zu verweisen.