Bundestag
Der Bundestag muss über die finanzielle Zukunft Deutschlands beraten.
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Bundeskabinett

Wann wird der Haushalt 2024 verabschiedet?

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fehlen im geplanten Bundeshaushalt für 2024 mindestens rund 17 Milliarden Euro. Jetzt wurden weitere Förderprogramme gestoppt. Am Mittwoch traf sich das Bundeskabinett. Einen Tag später steht fest: Der Haushalt kann laut einer Mitteilung aus der SPD-Fraktion nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden.
Aktualisiert am 7. Dezember 2023

Bundesfinanzminister Christian Lindner beziffert die Haushaltslücke im Etat 2024 mit 17 Milliarden Euro. Nach dem Karlsruher Urteil ringt die Ampelkoalition immer noch um eine Lösung, damit der Haushalt noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden kann. Rein theoretisch wäre dies möglich. Der Bundesrat, also die Länderkammer, könnte den Haushalt in seiner Sitzung am 22. Dezember absegnen. Am Donnerstag wurde bekannt, dass diese Variante offenbar vom Tisch ist. Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, soll in einer SMS den Fraktionskollegen mitgeteilt haben, dass der Haushalt für das Jahr 2024 nicht mehr rechtzeitig beschlossen werden könne. Zuerst berichtete darüber BILD.

Noch in diesem Jahr soll aber der Nachtragshaushalt 2023 vom Bundestag beschlossen werden und danach den Bundesrat passieren. Am Jahresende noch eine Notlage zu konstatieren, sei rechtlich bedenklich, mahnt der Bundesrechnungshof. Andere Experten sehen den Nachtragshaushalt als verfassungsgemäß an.

Haushalt 2024 durch Urteil gefährdet

Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt 2021 Mitte November für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Die Folge: eine finanzielle Lücke von 60 Milliarden Euro im Sondervermögen für Klimaausgaben. Das Geld war dafür gedacht, die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. In dieser Notlage hat die Bundesregierung die Schuldenbremse ausgesetzt. Die Kreditermächtigungen sollten dann aber für Projekte im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verwendet werden, was die Karlsruher Richter als verfassungswidrig bezeichneten.

Förderprogramme: Vorläufiger Antragsstopp

Als Folge des Urteils verhängte die Förderbank KfW einen vorläufigen Antrags- und Zusagestopp für mehrere Förderprogramme im Bereich Wohnen und Bauen. Von dem Antragsstopp betroffen sind mehrere Programme, etwa zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens, der Investitionszuschuss für den altersgerechten Umbau von Immobilien und zur energetischen Stadtsanierung. In dieser Woche hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekannt gegeben, dass auch für weitere Förderprogramme keine Anträge mehr gestellt werden dürfen.

Weitere Förderprogramme ausgesetzt

Vorerst gibt es damit keine Bundeszuschüsse mehr für Energieberatungen und E-Lastenräder. Auch für das "Aufbauprogramm Wärmepumpe" kann erst einmal kein Geld mehr beantragt werden. "Bei dem Förderprogramm handelt es sich aber nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Es richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen", stellt das BAFA klar. Wärmepumpen würden weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.  Betroffen vom Antragsstopp ist unter anderem das Förderprogramm "Serielle Sanierung". 

Hier finden Sie die Förderprogramme, für die zunächst keine Anträge mehr möglich sind.