Trinkwasser für alle
Hitzewellen: Bund verpflichtet Kommunen zum Bau von Brunnen
Das will die Bundesregierung nun forcieren. Das Bundeskabinett hat einen Entwurf von Umweltministerin Lemke beschlossen, der Gratis-Wasser für alle vorsieht - von der Ostsee bis zum Alpenrand. In Fußgängerzonen, Einkaufspassagen oder Parks. Umgesetzt werden soll ihre Forderung von den Städten und Gemeinden. Konkret: Der Gesetzesentwurf verpflichtet Kommunen zum Aufstellen zahlreicher neuer Trinkwasserbrunnen.
Das sind die konkreten Pläne im Kampf gegen Hitzewellen der Ministerin
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kommunen künftig Trinkwasserbrunnen beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen aufstellen. Wichtige Einschränkung im Gesetzesentwurf. Das gilt nur, sofern dies technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht. Eine konkrete Zahl nennt die Ministerin auch: In einem ersten Schritt sollen Städte und Gemeinden etwa 1000 zusätzliche Brunnen errichten. Zum Vergleich: In Deutschland gibt es bisher knapp 1400 öffentliche Trinkwasserbrunnen.
Die Finanzierung ist noch nicht final geklärt, denn der Gesetzesentwurf soll nun in den Bundesrat. Im Papier der Ministerin heißt es nur: Die Kommunen sollen von ihrem jeweiligen Bundesland dafür finanziell unterstüzt werden. Die Unterstützung sei grundsätzlich schon mit den Ländern abgesprochen, sagte ein Ministeriumssprecher. Zur Begründung sagte Ministerin Lemke wörtlich: "Hitzewellen und Trockenperioden sind kein seltenes Ereignis mehr in Deutschland. Trinkbrunnen mit Leitungswasser gehören zu den Basisbausteinen einer guten Hitzevorsorge".
Brunnen sind zwar verpflichtend, aber der Gesetzesentwurf lässt Spielräume
Juristisch umstritten ist eine solche Pflicht durchaus. Deshalb ist der Gesetzesentwurf auch an einigen Stellen sehr "lässig" formuliert. Zwar sollen solche Brunnen künftig standardmässig zur Wasserversorgung gehören und für Kommunen zur Pflicht werden. Eine Zielmarke, wie viele Brunnen eine Kommune in welcher Größe bauen muss, gibt es aber nicht. Die Rede ist davon, dass man deutschlandweit zunächst 1000 neue Brunnen mit Trinkwasser gegen Hitzewellen schaffen wolle. Bei 11.000 Kommunen darf also vermutet werden, dass das Gesetz vor allem auf Großstädte abzielt. Hier heizt es sich auch deutlich stärker auf, als in ländlichen Regionen. Einschränkend heißt es zudem, die Kommunen sollten berücksichtigen können, wo neue Zapfstellen überhaupt nötig seien.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft mahnte zudem, Kommunen dürften bei der Finanzierung nicht allein gelassen werden. Und der Verband macht auf zahlreiche weitere Möglichkeiten für den sorgsamen Umgang mit Wasser in Städten aufmerksam. „Das heißt zum Beispiel, Versickerung vor Ort ermöglichen und Versiegelungsflächen vermeiden, Begrünung von Dächern und Fassaden fördern und Wasserflächen in der Stadt schaffen“, so Geschäftsführer Martin Weyand.
Die Gesetzesnovelle soll nun als nächstes in den Bundesrat und dann im Bundestag beschlossen werden. Erst danach würde die Verpflichtung in Kraft treten.
Hitzeaktionspläne gehen in Kommunen heute meist weit über das Thema Wasserversorgung hinaus. In unserem Beitrag "Hilfe bei Hitzewelle" haben wir Ihnen zahlreiche Möglichkeiten und erfolgreiche Beispiele aus zahlreichen Kommunen zusammengestellt.
