Steuererlass
Hundeführerschein: „Platz“ und „Sitz“!
In Niedersachsen ist der Hundeführerschein verpflichtend
Anderswo haben die Menschen gar keine Wahl mehr, ob sie eine Prüfung gemeinsam mit ihrem Vierbeiner ablegen. Wer sich in Niedersachsen einen Hund anschafft, muss schon seit 2013 verpflichtend einen Hundeführerschein machen. Eine entsprechende Regelung hatte damals der Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und FDP beschlossen. Ausnahmen gelten lediglich für langjährige Tierhalter oder die Halter etwa von Dienst- und Blindenhunden. Alle anderen müssen schon vor der Anschaffung des Tieres einen theoretischen Test ablegen: 35 Multiple-Choice-Fragen müssen zu mindestens 80 Prozent richtig beantwortet werden – etwa zum Thema Gesundheit und Ernährung von Hunden, zu Erziehung und Sozialverhalten, Pflege und Rechtslage. Denn der Hundeführerschein soll nicht nur dem Schutz der Öffentlichkeit vor schlecht erzogenen Tieren, sondern auch dem Schutz der Tiere vor unwissenden und überforderten Haltern dienen.

So sieht der Praxistest aus
In der praktischen Prüfung soll der Hund zeigen, dass er auf Kommandos wie „Sitz!“, „Platz!“ und „Bleib!“ reagiert und zu seinem Halter zurückkehrt, wenn er gerufen wird. Weil es dazu ein Training braucht, muss diese Prüfung nicht sofort abgelegt werden. Frisch gebackene Hundehalter haben dazu ein Jahr Zeit, zudem muss auch der Hund mindestens zwölf Monate alt sein. In Niedersachsen ist außerdem vorgeschrieben, dass jeder Hund mit einem Chip zur eindeutigen Identifizierung versehen wird. Jeder Halter muss verbindlich eine Haftpflichtversicherung abschließen, um gegen Schäden versichert zu sein, die sein Tier anrichten könnte.
Auswirkungen des verpflichtenden Hundeführerscheins
Die niedersächsische Regelung hat zu einem Boom bei den Hundeschulen, Tierärzten und Hundesportvereinen des Landes geführt. Auf einer Liste des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stehen mittlerweile über 1.000 Personen, die zur Abnahme der Prüfungen berechtigt sind. Doch wer überprüft, ob ein Hundehalter einen Führerschein hat? Das muss der Kommune auf Anforderung nachgewiesen werden – etwa, wenn der Hundebesitzer im Rathaus seinen Hund zur Hundesteuer anmeldet, um die Steuermarke für das Halsband des Tieres zu erhalten.

Bremen folgt dem niedersächsischen Beispiel
Das niedersächsische Beispiel macht unter den Bundesländern Schule. So beschloss der Bremer Senat im Februar, sich dem Modell des Nachbarlandes anzuschließen. Ab 1. Juli 2026 müssen alle Einwohner Bremens, die sich einen Hund anschaffen wollen, eine Sachkundeprüfung ablegen. Wie in Niedersachsen muss der theoretische Teil vor dem Kauf des Tieres absolviert werden, der praktische Teil ein Jahr danach. Menschen, die bereits einen Hund halten, müssen die Prüfung allerdings ebenso wenig nachholen, wie etwa Tierärztinnen und Tierärzte, Menschen, die eine Prüfung für Jagdhunde gemacht haben oder einen Blindenhund halten.
Erschreckende Zahlen
Dass sich die Freie Hansestadt der Regelung aus dem Nachbarland anschließt, hat einen ernsten Hintergrund: Allein in den Jahren 2021 bis 2023 wurden in Bremen 150 Menschen durch Hundebisse verletzt. „Hunde sind für viele Menschen nicht nur treue Begleiter, sondern auch Familienmitglieder“, sagt Bremens Innensenator Ulrich Mäurer. „Die Haltung eines Hundes bringt jedoch auch eine große Verantwortung mit sich.“ „Leider gibt es auch Situationen, in denen Hunde nicht angemessen gehalten oder erzogen werden“, sagt Mäurer. „Die neue Sachkundeprüfung stellt sicher, dass künftige Hundehalterinnen und Hundehalter sich intensiv mit den Bedürfnissen und Anforderungen eines Hundes auseinandersetzen: Personen, die im Umgang mit Hunden geschult sind, sind eher in der Lage, ihre Hunde sicher zu führen."
Das sagt der Tierschutz
Deswegen begrüßen Tierschutzorganisationen den Hundeführerschein unisono. Die Vorsitzende des Bremer Tierschutzvereins, Brigitte Wohner-Mäurer, unterstützt zudem die Kennzeichnungspflicht für die Tiere. „Die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden trägt wesentlich dazu bei, verlorene oder ausgesetzte Tiere schneller ihren Besitzern zuzuordnen und reduziert die Anzahl herrenloser Hunde." Und für die Tierrechtsorganisation „PETA“ gehört die Forderung nach Einführung eines Hundeführerscheins mittlerweile fest zum Baukasten politischer Kommunikation: Wenn Medien über einen besonders spektakulären Hühnerriss berichten, konnte man in den letzten Monaten fast sicher sein, dass sich auch „PETA“ mit der Forderung nach einem Hundeführerschein zu Wort meldete.
Knittlingen folgt dem Lorscher Vorbild
Wo die zuständigen Bundesländer den Hundeführerscheins noch nicht verpflichtend eingeführt haben, scheint unter den Städten und Gemeinden zumindest das Beispiel aus Lorsch Schule zu machen - also die Ermäßigung der Hundesteuer für Halter, die mit ihrem Tier die entsprechenden Prüfungen absolviert haben. Im baden-württembergischen Knittlingen wurde eine entsprechende Satzungsänderung im Januar vom Gemeinderat neu beschlossen. In vielen anderen Kommunen, etwa im bayerischen Unterschleißheim oder Lenggries, gibt es solche Modelle bereits seit langem.

