Auch Bibliotheken im ländlichen Raum sollen die Möglichkeit haben VR-Brillen, 3D-Drucker und Maker Spaces anzubieten. Dafür soll nun das Soforthilfeprogramm des Bundes sorgen.
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Soforthilfe vom Bund

1,5 Millionen Euro für moderne Bibliotheken im ländlichen Raum

Bücherregale, Virtual Reality-Brillen, Sitzecken und 3D-Drucker - All das ist Teil der modernen Bibliothek als "Dritter Ort". Damit auch kleine Bibliotheken im ländlichen Raum zu Dritten Orten werden können, fördert der Bund nun entsprechende Maßnahmen mit 1,5 Millionen Euro.

In der Bibliothekenlandschaft hat in den letzten Jahren eine umfassende Modernisierung stattgefunden. Bibliotheken sind zu "Dritten Orten" geworden - ein dritter Lebensraum neben dem Zuhause und der Arbeit. Hier können Menschen in aregender Atmosphäre Bücher lesen, aber auch digitale Medien nutzen und sich begegnen. Viele große Bibliotheken haben diesen Wandel längst vollzogen. Doch gerade die kleinen Bibliotheken im ländlichen Raum hängen der Entwicklung hinterher. Nicht zuletzt fehlen häufig die nötigen Mittel. Deshalb hat der Bund nun Soforthilfen für Bibliotheken im ländlichen Raum beschlossen. 

3D-Drucker, Virtual Reality-Brillen und Maker Spaces

Bibliotheken können über die Förderung technische Geräte kaufen, digitale Angebote zur Verfügung stellen, sich um mehr Barrierefreiheit kümmern oder auch ihre Nutzflächen erweitern. Denn gefördert werden können Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Ausstattung und zur Umsetzung zeitgemäßer Bibliothekskonzepte. Darunter fallen die Einrichtung multifunktionaler Bereiche wie Einzel- oder Gruppenarbeitsplätze, Aufenthaltszonen, Mobiliar, oder auch Maker Spaces, die Bereitstellung von 3D-Druckern, Virtual Reality-Ausstattung, Tablets und weiteren technischen Geräten oder auch digitale Services wie W-LAN, Online-Auftritte und -Kataloge. Ebenfalls förderfähig sind Maßnahmen zum Bauunterhalt und zur Instandsetzung. Also etwa die Schaffung von Barrierefreiheit, technische Modernisierungs- und kleinere Sanierungsmaßnahmen. Werden durch die Maßnahmen zusätzliche Personal- und Betriebsausgaben verursacht, können auch diese gefördert werden. 

Welche Bibliotheken können Förderung beantragen?

Fördermittel beantragen können Bibliotheken in Kommunen mit maximal 20.000 Einwohnern. Auch Bibliotheken größerer Kommunen können am Programm teilnehmen, wenn sie den ländlichen Charakter ihres Einzugsgebiets - etwa eine besonders niedrige Bevölkerungsdichte - nachweisen können. Förderfähig sind haupt-, neben- und ehrenamtliche Bibliotheken mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens sechs Stunden. Auch Fahrbibliotheken mit ländlichem Einzugsgebiet können sich um die Mittel bewerben. Eine Mitgliedschaft beim Deutschen Bibliotheksverband ist keine Voraussetzung um Fördermittel zu erhalten. 

Wie hoch ist die Förderung und wie wird sie beantragt?

Pro Maßnahme werden zwischen 2.000 und 25.000 Euro vergeben. Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung durch Eigen- oder Drittmittel von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Maßnahme. Die Soforthilfen in Höhe von 1,5 Millionen Euro sind Teil des Programms "Kultur im ländlichen Raum". Die Mittel stammen aus dem "Bundesprogramm Ländliche Entwicklung" des Landwirtschaftsministeriums. Umgesetzt wird das Programm vom Deutschen Bibliotheksverband. Anträge werden ab dem 15. Mai entgegengenommen. Schon jetzt sind beim Deutschen Bibliotheksverband bereits über 100 Nachfragen zum Förderprogramm eingegangen. Das Antragsformular wird dann online auf der Webseite des Deutschen Bibliotheksverband freigeschaltet. Es gibt keine Antragsfrist. Die Bearbeitungszeit  schätzt der Bibliotheksverband auf sechs Wochen, das könne sich je nach Auslastung jedoch ändern. Die geförderten Maßnahmen müssen bis Ende des Jahres umgesetzt sein. Die Nachfragen nach dem Programm ist gleichzeitig eine Bedarfsermittlung, sagt Mirko Winkelmann, Programmleiter „Vor Ort für alle – Soforthilfeprogramm Bibliotheken“ beim Deutschen Bibliotheksverband.