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  4. Vorsicht mit der Parkscheibe - wann drohen Knöllchen?
Wer bei der Parkscheibe gegen Recht  verstößt, riskiert Knöllchen
Wer bei der Parkscheibe gegen Recht verstößt, riskiert Knöllchen
© fotolia

Vorsicht mit der Parkscheibe - wann drohen Knöllchen?

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
28. November 2018
Pink ist nicht erlaubt - diese Erkenntnis machte jetzt wieder ein Autofahrer im Rheinland - zu Recht gab es von der Politesse für die Parkscheibe in Pink eine Verwarnung. Wobei die Fahrerin Glück hatte - die Kommune will es als "Hinweis" verstanden wissen und wird kein Verwarngeld verhängen. Obwohl sie dürfte....ein Rechtsüberblick!

Die Parkscheibe ist amtlich genau geregelt. Das Wichtigste: Sie muss blau-weiss sein. So ist es in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Das hat in dieser Woche in Sankt Augustin im Rheinland mal wieder für Diskussionen gesorgt. Eine Politesse hatte bei einer Autofahrerin einen gelben "Verwarnzettel" angepappt mit dem Hinweis, die Parkscheibe sei ungültig, weil pink. Allerdings betonte die Stadt, sie werde kein Bußgeld verhängen, der Zettel sei als freundlicher Hinweis gemeint. 

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