Neues Gesetz
Kommunen dürfen Alkoholverbotszonen einrichten
Kommunen in Schleswig-Holstein bekommen mehr Spielraum, um gegen alkoholbedingte Probleme im öffentlichen Raum vorzugehen. Sie können künftig an bestimmten Orten Alkoholverbotszonen einrichten. Der Landtag hat am jüngst die dafür notwendige Änderung des Landeverwaltungsgesetzes beschlossen. Bislang fehlte den Städten und Gemeinden dafür eine gesetzliche Grundlage. Mit den neuen Paragrafen 175 a des Landesverwaltungsgesetzes erhalten die örtlichen Ordnungsbehörden nun die Möglichkeit, den Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Flächen zu untersagen.
Kommunen können früher eingreifen
- Die neue Rechtsgrundlage ermöglicht es Städten und Gemeinden, an bereits belasteten Orten präventiv tätig zu werden. Sie müssen nicht warten, bis es dort erneut zu einem alkoholbedingten Vorfall kommt, sondern können den Alkoholkonsum für die Zukunft untersagen. Die Forderung nach einer rechtssicheren Ausgestaltung kam von den Kommunen selbst.
- Voraussetzung ist allerdings eine belastbare Tatsachengrundlage. Dem verabschiedeten Gesetzesentwurf zufolge müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass an dem betreffenden Ort aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Einzelne Vorfälle reichen dafür nicht aus.
- Die Kommune muss ihre Einschätzung entsprechend begründen können. Dabei können etwa Erkenntnisse aus der Polizeilichen Kriminalstatistik herangezogen werden. Schleswig-Holsteins Innenministerin Magdalena Finke hatte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs betont, die Entscheidung solle auf einer sorgfältigen Analyse der Situation vor Ort beruhen.
- Ein pauschales Alkoholverbot für das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet ermöglicht die Regelung nicht. Sie ist auf bestimmte öffentliche Flächen begrenzt, an denen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was Kommunen verbieten können
- Die örtlichen Ordnungsbehörden können dort per Verordnung den Konsum alkoholischer Getränke untersagen.
- Auch das Mitbringen von Alkohol kann verboten werden, wenn dieser erkennbar innerhalb der Verbotszone konsumiert werden soll.
- Genehmigte Außengastronomieflächen fallen nicht unter das Verbot.
- Der Verkauf alkoholischer Getränke innerhalb einer Verbotszone wird durch die neue Vorschrift nicht grundsätzlich untersagt.
- Die betroffenen Bereiche müssen so gekennzeichnet werden, dass das Verbot vor Ort erkennbar ist. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Verbotszonen müssen überprüft werden
Mit der Einrichtung einer Verbotszone ist es für die Kommune nicht getan. Sie muss auch deren Umsetzung gewährleisten. Das Landes-Innenministerium hält dazu eine regelmäßige Bestreifung der betroffenen Bereiche für erforderlich. Spätestens nach zwei Jahren muss die Stadt oder Gemeinde zudem prüfen, ob die Voraussetzungen für das Alkoholverbot weiterhin bestehen.
Bei der Entscheidung über eine Verbotszone sollen die Kommunen auch mögliche Verdrängungseffekte berücksichtigen. In der entsprechenden Verordnung soll auf bestehende soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote hingewiesen werden. Damit wurde die soziale Komponente im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich in die Regelung aufgenommen. Besonders berücksichtigt werden sollen die Auswirkungen auf wohnungslose Menschen. „Es geht nicht darum, den verantwortungsvollen Alkoholkonsum zu kriminalisieren, sondern dort klare Grenzen zu ziehen, wo massiver Alkoholkonsum immer wieder zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten führt“, erklärte Landes-Innenministerin Finke bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.
Aufwand bleibt bei den Kommunen
Die zusätzliche Handlungsfreiheit bringt für Städte und Gemeinden auch Aufwand mit sich. Kosten entstehen zunächst durch die notwendige Kennzeichnung der Verbotsbereiche. Hinzu kommt der Personalbedarf für Kontrollen. Auch die Vorbereitung einer rechtssicheren Verordnung bindet Ressourcen. Einen finanziellen Ausgleich des Landes nach dem Konnexitätsprinzip sieht die Regelung nicht verpflichtend vor. Die Landesregierung begründet dies damit, dass jede Kommune selbst entscheidet, ob sie das neue Instrument nutzt. Zugleich verweist das Land darauf, dass der Wunsch nach einer rechtssicheren Möglichkeit für Alkoholverbotszonen aus den Kommunen gekommen sei.
Andere Länder haben ähnliche Regelungen
Schleswig-Holstein betritt damit kein völliges Neuland. Spezielle gesetzliche Grundlagen für örtliche Alkoholkonsumverbote gibt es bereits in anderen Bundesländern.
- In Bayern können Gemeinden nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz für bestimmte öffentliche Flächen entsprechende Verbote erlassen. Auch dort müssen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass übermäßiger Alkoholkonsum regelmäßig zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten führt.
- Baden-Württemberg verfügt ebenfalls über eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für örtliche Alkoholkonsumverbote. Vergleichbare Regelungen bestehen in Sachsen und Thüringen, wobei sich die Voraussetzungen im Einzelnen unterscheiden.
- Für Schleswig-Holsteins Städte und Gemeinden besteht die entscheidende Neuerung in der eigenen Rechtsgrundlage für solche Verbotszonen. Sie können damit auf eine bereits bekannte Problemlage reagieren, bevor es zum nächsten Vorfall kommt. Ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, entscheiden die Kommunen selbst.
Pro und Contra Alkoholverbot
Wie Alkoholverbotszonen in der Praxis bewertet werden, zeigt ein Blick in andere Städte. Die bayerische Stadt Nürnberg setzt bereits seit 2017 auf eine solche Regelung. Sie gilt unter anderem im Umfeld des Hauptbahnhofs, wo es über Jahre immer wieder zu Konflikten und alkoholbedingten Sicherheitsstörungen gekommen war. Aus Sicht der Stadt hat sich das Instrument bewährt. "Die Verordnung ermöglicht Polizei und Sicherheitsbehörden ein gezieltes Eingreifen", sagt Andreas Franke, Leiter des Amtes für Kommunikation und Stadtmarketing. Nach Einschätzung von Stadt und Polizei halten sich dadurch weniger Menschen zum Trinken im Bahnhofsbereich auf. Nürnberg sieht darin auch einen Beitrag zu einem besseren Sicherheitsgefühl.
Andere kommunale Vertreter warnen dagegen vor Verdrängung und sozialer Ausgrenzung. Die Leipziger Stadträtin Chantal Schneiß kritisiert, dass Alkoholverbote die Ursachen von Konflikten nicht beseitigten. Gerade für Menschen mit wenig Geld seien öffentliche Plätze wichtige Treffpunkte. Statt Probleme lediglich aus dem Blickfeld zu verdrängen, plädiert sie für niedrigschwellige Hilfsangebote und soziale Infrastruktur.
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