Der Schwimmunterricht in Schulen in eigentlich Pflicht - er fällt aber immer häufiger aus. Einige Kommunen steuern nun gegen - wir zeigen Beispiele und Tipps aus dem Südwesten
Der Schwimmunterricht in Schulen in eigentlich Pflicht - er fällt aber immer häufiger aus. Einige Kommunen steuern nun gegen - wir zeigen Beispiele und Tipps aus dem Südwesten

Land der Nichtschwimmer?

Schwimmunterricht: Was tun gegen Ausfall?

Schlimm genug, wenn der Deutschunterricht ausfällt. Doch zumindest handelt es sich hier meist "nur" um einzelne Unterrichtsstunden, die nicht gegeben werden. Schlimmer sieht das beim Schwimmunterricht aus - der findet in vielen Schulen gar nicht mehr statt. Obwohl auch er neben Mathe und Deutsch auf dem Lehrplan steht. Wie Kommunen versuchen, den Bildungsauftrag der Schulen trotzdem sicherzustellen!

In praktischen allen Bundesländern gehört der Schwimmunterricht - meist schon in der Grundschule - zum festen Bestandteil des Lehrplans. Doch, wenn er überhaupt stattfindet, dann oft mit Lehrern, die dafür gar nicht ausgebildet sind. Lange Fahrtwege und entsprechend seltener Schwimmunterricht kommen dazu. Die Gründe dafür sind bekannt. Das Schwimmbadsterben greift seit vielen Jahren um sich, immer mehr Städte und Gemeinden müssen ihr Freibad oder auch ihr Hallenbad aus Kostengründen schließen. Wie wichtig dieser Teil der kommunalen Daseinsvorsorge ist und was die Folgen des Schwimmbadsterbens sind, haben wir bei KOMMUNAL seit Jahren immer wieder beschrieben. Etwa in unserem Beitrag "Geht die Schwimmbadkultur baden" (HIER nachlesen). 

Bekannt ist auch, dass die Zahl der Schwimmlehrer seit vielen Jahren zurückgeht. Das beginnt schon bei Ausbildern fürs Babyschwimmen und setzt sich auch bei Schwimmlehrern für Kinder und Jugendliche fort. Entsprechend steigt die Zahl der Badetoten seit Jahren an. Allein im vergangenen Jahr ertranken mehr als 70 Kinder in Deutschland, 26 davon im Vor- und Grundschulalter. Ein Zuwachs um mehr als ein Drittel innerhalb eines Jahres. 

Schwimmunterricht: Kommunen springen ein

Die Seegemeinde Eriskirch, eine Kommune mit 5000 Einwohnern im Bodenseekreis, ist ein gutes Beispiel dafür, was Kommunen tun können. Lange Zeit hatte der Gemeinderat argumentiert, das Schwimmen zu erlernen sei doch im örtlichen Strandbad gegeben. In der Tat gab es auch dort Schwimmkurse auf privater Basis. Doch Schwimmunterricht ist im Lehrplan auch in Baden-Württemberg fest verankert, klarer Teil der Daseinsvorsorge ist der damit so oder so. Also beschloss der Gemeinderat im Frühjahr verbindlich, die Kosten für den Transport zum Schwimmunterricht zu übernehmen. Im Lehrplan ist Schwimmunterricht in der dritten Klasse vorgesehen. Zwar sehr spät, wie Experten immer wieder mit Blick auf Badeunfälle von Kindern betonen, aber immerhin wird er nun künftig damit überhaupt erst mal angeboten. Die beiden Klassen der Grundschulen sollen künftig mit dem Linienbus ins benachbarte Langenargen fahren und dort im Hallenbad das Schwimmen erlernen. Die Gemeinde muss dafür tief in die Tasche greifen. Sie übernehmen sowohl die Kosten für den Bus als auch den Eintritt und auch sämtliche Sachkosten. Die betreffen vor allem zwei Fachkräfte, die den Kindern das Schwimmen professionell beibringen sollen. Denn immer wieder übernimmt in Schulen der (meist nicht entsprechend ausgebildete) Klassenlehrer den Schwimmunterricht mit. Im Matheunterricht wäre das undenkbar, aber Sport und Schwimmen - so die landläufige Meinung - könne schließlich jeder unterrichten. Die Gemeinde rechnet übrigens mit Kosten von 52,50 Euro pro Kind.

Damit nicht genug: Die Gemeinde will versuchen, früher anzusetzen, sprich: Möglichst vielen Kindern das Schwimmen beziehungsweise das Erlernen des Schwimmens schon vor Beginn der Schullaufbahn beizubringen. Dazu beschloss der Gemeinderat zudem, die Kosten für privaten Schwimmunterricht zu übernehmen. Konkret heißt es im Beschluss: Die Eltern eines jeden fünfjährigen Kindes in der Gemeinde bekommen (zu Ostern) einen Gutschein über 40 Euro. Absolviert das Kind einen privaten Schwimmkurs, zahlt die Gemeinde diesen Zuschuss von 40 Euro. 

Was sagt das Land zur Initiative der Kommune?

Auf die Landesregierung in Baden-Württemberg hat der jüngste Beschluss der Gemeinde offenbar einen gewissen Druck ausgebübt. Immerhin versprach das Kultusministerium nun laut einem Bericht des Südkurier, die Situation zu erkunden. Konkret wurde inzwischen laut dem Ministerium eine Befragung der Grundschulen durchgeführt. Denn bisher hat die Landesregierung nicht einmal eine Übersicht darüber, wie viele Schwimmbecken es im Land überhaupt gibt, in denen Schwimmunterricht stattfinden könnte. Im Herbst wolle man die Ergebnisse der Befragung vorstellen, schreibt die Zeitung. Sie berichtet gleichzeitig darüber, dass es beim Thema Schwimmunterricht durchaus auch positive Beispiele gibt. Friedrichshafen, mit gut 60.000 Einwohnern eher städtisch geprägt, nahm vor wenigen Wochen erst ein neues Sportbad in Betrieb. Rund 38 Millionen Euro hatte die Stadt investiert und will das Sportbecken am Vormittag komplett für das Schulschwimmen freihalten. Davon profitieren übrigens nicht nur die Grundschulen. Das Bad soll täglich ab 7 Uhr 30 auch allen anderen Schulen - vom Gymnasium bis zur Gesamtschule - zur Verfügung stehen. 

Schwimmunterricht: Das Zauberwort heißt interkommunale Zusammenarbeit 

Die Stadt Friedrichshafen hat darüber hinaus aber auch Verträge mit umliegenden Gemeinden getroffen. So steht das Sportbecken zu bestimmten Zeiten auch den Grundschulen aus Tettnang zur Verfügung. Die Stadt hat selbst knapp 20.000 Einwohner, aber nicht genügend Kapazitäten, den Schwimmunterricht das ganze Jahr über sicher zu stellen. Denn der Ort hat zwar zwei Freibäder und zusätzlich ein Naturbad, aber kein Hallenbad. So ist zumindest im Winter Schwimmunterricht für die Schulen nicht möglich. 

Auch in anderen Städten schließen Kommunen häufig Verträge mit umliegenden Gemeinden. Das hat den Vorteil, dass die Kapazitäten der Bäder besser ausgenutzt werden können, nicht jede Gemeinde selbst ein Schwimmbad benötigt und vor allem, dass Schwimmunterricht überhaupt stattfinden kann. Für Gemeinden, die diese interkommunale Zusammenarbeit nutzen bleibt dann nur die Rechenfrage, ob sich Fahrt, Fahrtzeiten und zusätzliche Kosten rechnen oder ob ein eigenes Bad nicht günstiger wäre. Was aber nur selten der Fall sein dürfte.