Straßenmusiker raus aus der City?

Wieder will eine Stadt neue Regeln für Straßenmusik einführen: In Dortmund könnten Teile der Innenstadt bald zur Verbotszone für Straßenmusiker werden. Obwohl die Stadt schon 2015 Regeln für Straßenmusik eingeführt hat, gehen beständig weitere Beschwerden von Anwohnern einzelner Straßen ein. Die Verwaltungsspitze schlägt dort nun ein Verbot von Straßenmusik vor.

Bei den meisten Verwaltungen größerer Städte gehen regelmäßig Beschwerden wegen ihnen ein - bei Straßenmusikern scheiden sich die Geister. Während viele Passanten sich beim Spaziergang über virtuose Gitarrenklänge und wohlklingenden Gesang freuen, nehmen es Anwohner häufig als Lärmbelästigung wahr, 20 Mal am Tag das gleiche Lied zu hören. Bei der Menge der Beschwerden, die in vielen Stadtverwaltungen eingehen, muss die Stadt handeln. Deshalb gibt es in vielen Städten, wie auch Dortmund, Auflagen für Straßenmusiker. Sie dürfen zum Beispiel nur zu bestimmten Uhrzeiten spielen, oder nur für eine bestimmte Dauer an einem Ort bleiben.

Wie sieht die Dortmunder Straßenmusiker-Regelung aus?

Die Regeln in Dortmund waren bereits recht strikt: Straßenmusiker dürfen nur in der ersten Häfte jeder vollen Stunde spielen, nachdem sie gespielt haben oder nach Aufforderung des Ordnungsamts müssen sie den Ort wechseln, bei angemeldeten Veranstaltungen ist ihre Musik tabu und Verstärker und Tonwiedergabegeräte sind verboten. Trotz dieser Auflagen, die bereits seit Mai 2015 in Kraft sind, reißen die Beschwerden von Anwohnern bestimmter Straßen nicht ab. "Seit die Spielregeln eingeführt wurden, sind die Beschwerden über Lärmbelästigungen durch Straßenmusik in der Dortmunder City nachweislich zurückgegangen", sagt Stadtsprecherin Heike Thelen. "Jedoch beklagen vor allem Anlieger des Westenhellwegs nach wie vor unerträgliche Lärmbelästigungen durch Straßenmusik." Hier handelt es sich um einen Teil der Innenstadt, der durch dichte, hohe Bebauung schallverstärkend wirkt und durch ein hohes Passantenaufkommen besonders viele Straßenmusiker anzieht.

Mehr Arbeit für Ordnungsamt und Polizei

Deshalb soll nun ein Bereich der Fußgängerzone zur straßenmusikfreien Zone erklärt werden. Umwelt- und Ordnungsverwaltung kamen zu dem Schluss, dass es zur Besänftigung der Beschwerdelage in der City sinnvoll und rechtlich vertretbar erscheint, einen bestimmten Bereich der Innenstadt zur Verbotszone zu erklären. Was die Stadt zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschätzen kann: Ob dadurch das Straßenmusikgeschehen zu anderen Standorten verdrängt wird und dort dann zu einer Überlastung führt. Dies zu beobachten und gleichzeitig die neue Verbotszone zu kontrollieren wird für die Streifendienstkräfte viel zusätzliche Arbeit bedeuten.