Inklusion ist ein Menschenrecht - für die Kommunen jedoch sehr teuer

Inklusion: Kommunen bleiben weiter auf Kosten sitzen

Die Städte und Gemeinden in NRW werden auch künftig auf ihren Kosten für die Inklusion sitzen bleiben. Vor Gericht haben 52 Kommunen eine Niederlage einstecken müssen.

Inklusion ist ein verbrieftes Menschenrecht. Soll heißen: Alle Schüler haben das Recht, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht, in einer sogenannten Regelschule am Unterricht teilnehmen zu dürfen. Die Kommunen setzen dieses Recht seit mehreren Jahren vorbildhaft um. Auf den erheblichen Kosten jedoch bleiben sie - zumindest in Nordrhein-Westfalen - meist sitzen.

Inklusion: Land zahlt Pauschalen, fernab der Realität

Sozialdezernent Wolfgang Walter aus Paderborn hat das für seine Stadt mal nachgerechnet. Dort werden aktuell rund 300 Schüler in einer Regelschule unterrichtet. Dafür bekommt die Stadt vom Land eine Pauschale von rund 300.000 Euro im Jahr. Allein durch die erheblichen zusätzlichen Personalkosten der Inklusion jedoch entstehen der Stadt jährliche Kosten in Höhe von mehr als einer Million Euro. Das hängt vor allem mit dem Landesgesetz zusammen. Dort ist nämlich geregelt, dass für Schüler entsprechende zusätzliche Begleiter bereit gestellt werden müssen. Wenn etwa in einer Klasse 3 Kinder mit Inklusionsbedarf sind, müssen 3 zusätzliche Personen dabei sein. Walter hält das Modell für überdenkenswert. Schwieriger für ihn und über 50 weitere Städte jedoch ist die Tatsache, dass das Land Vorgaben macht, die Finanzierung aber auf die Kommunen abwälzt - das Konnexitätsprinzip werde damit ausgehebelt, so ihre Begründung vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster.

Klage wegen Formfehlern abgewiesen

Die klagenden Kommunen haben jedoch laut dem Gerichtsurteil vom 10. Januar bei der Einreichung der Klage einen erheblichen Fehler gemacht. Sie haben gegen das Schulrechtsänderungsgesetz geklagt. Dort steht zwar tatsächlich die Regelung wie etwa die Personalnotwendigkeit verankert. Die Kostenfragen jedoch werden in einem anderen Gesetz geregelt. Gegen dieses Gesetz hatten die Kommunen nicht geklagt. Daher entschied der Verfassungsgerichtshof, dass die Klage wegen Formfehlern abgewiesen wird. In der Sache selbst  - also der Frage, ob das Konnexitätsprinzip ausgehebelt wurde - entschieden sie hingegen nicht. HIER finden Sie die Klagebegründung des Gerichts. "Sie haben das falsche Gesetz angegriffen", erklärte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Ricarda Brandts.

Reaktionen auf das Urteil

Der Städte- und Gemeindebund NRW zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht. Ihr Hauptgeschäftsführer Schneider bedauerte, dass sich das Gericht nicht dennoch mit der inhaltlichen Argumentation auseinander gesetzt habe.

Inklusion - in Schulen heute der Normalfall, für die Kommunen ein finanzielles Problem

Die Landesregierung hingegen freut sich über das Urteil. Schulministerin Löhrmann erklärte, das Land unterstütze die Kommunen finanziell über das aktuelle Gesetz. Das sei ausreichend. Zudem würden die Summen jährlich neu berechnet und gegebenenfalls angepasst. Löhrmann wörtlich: "Das Land ist ein fairer Partner der Gemeinden". In NRW gibt es seit dem Jahr 2014 einen Rechtsanspruch für Kinder mit Behinderungen auf einen Platz in der Regelschule.