CDU will per Gesetz gegen Kinderehen vorgehen. ©bacho12345/123rf

Jugendamt soll Kinderehen anzeigen

Die Union will Jugendämter verpflichten, Kinderehen zur Anzeige zu bringen. Ein entsprechendes Gesetz soll auch die Aufhebung von Kinderehen schneller ermöglichen. Den Entwurf hat die CDU für November angekündigt. Zeitgleich berät eine Bund-Länder-Kommission zum Thema.

Die Zahlen sind erschreckend: 1.475 Kinderehen sind im deutschen Ausländerzentralregister eingetragen. 1.152 der betroffenen Minderjährigen sind Mädchen. Diese Angaben machte das Bundesinnenministerium. Experten gehen davon aus, dass die Dunkelziffer hoch ist. Nun will die Regierung gsetzlich gegen das Phänomen vorgehen. Das Gesetz, das bis November in den Bundestag eingebracht werden soll, soll Jugendämter ohne Ermessensspielraum verpflichten Kinderehen zur Anzeige zu bringen. Darauf folgen müsse ein gerichtliches Aufhebungsverfahren.

Elisabeth Winkelmeier-Becker will gesetzlich gegen Kinderehen vorgehen. ©Frank Baquet

"Das Gesetz muss so eindeutig gestaltet sein, dass derlei Ehen schnell aufgehoben werden können", fordert Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, gegenüber der Rheinischen Post. Ein generelles Verbot von Kinderehen, wie es zuvor besprochen wurde, habe international keinen Bestand. Dass Jugendämter in die Pflicht genommen würden, sei ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes. Denn für die Ehepartner sei es oft unmöglich Anzeige zu erstatten. "Meist sind die in die Ehe gedrängten jungen Frauen betroffen. Ihnen ist das nicht zuzumuten", sagt Winkelmeier-Becker.

Länder müssen Kinderehen-Gesetz umsetzen

Gleichzeitig berät seit Anfang September eine Bund-Länder-Kommission über das Thema. Sie berät über mögliche Änderungen in den Vorschriften zur Ehemündigkeit im deutschen Recht. Außerdem soll ermittelt werden, inwiefern Auslandsehen mit minderjährigen Partnern in Deutschland überhaupt anerkannt werden müssen. "Die Kommission ist wichtig, um möglichst alle Länder hinter dem Gesetz zu versammeln", sagt die CDU-Sprecherin. "Es ist anschließend auch deren Aufgabe, das Gesetz umzusetzen." Ausnahmeregelungen sind für den Fall gedacht, dass der minderjährige Partner kurz vor der Volljährigkeit steht. 994 der minderjährig Verheirateten sind laut Innenministerium 16 oder 17 Jahre alt, 120 Betroffene sind zwischen 14 und 15. 361 sind jünger als 14 Jahre.