Sanieren und Bauen
KfW-Förderung für Gebäudesanierung startet wieder
Aktualisiert am 21. Februar 2022
"Die Verpflichtungsermächtigung ist auch deshalb erforderlich, damit die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die bis zum Ablauf des 23. Januar 2022 eingegangenen Anträge zügig bearbeiten und bewilligen kann, sofern diese förderfähig sind", sagte die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte nach massiver Kritik am plötzlichen Förder-Stopp angekündigt, dass rückwirkend alle Anträge, die bis 24. Januar gestellt werden, doch noch bearbeitet würden. Ursprünglich war vorgesehen, dass auch etwa 24.000 Anträge für energieeffizientes Bauen – von privaten und kommunalen Bauwilligen – mit einem Förderumfang von bis zu sieben Milliarden Euro keine Chance mehr haben sollten. Sie waren noch in der Pipeline.
9,5 Milliarden Euro für Gebäudesanierung und alte KfW-Anträge
Gleichzeitig ist nun auch die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die KfW-Sanierungsförderung ab Dienstag, 22. Februar, wieder aufgenommen werden kann. Das bedeutet laut der Ministeriumssprecherin, dass dann neue Anträge auf Sanierungsförderung gestellt werden können. Die Förderbedingungen hierfür bleiben zunächst unverändert. Zur Verfügung stehen insgesamt laut Verpflichtungsermächtigung rund 9,5 Milliarden Euro. Die KFW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, teilte das Wirtschaftsministerium am Montag, 21. Februar, mit. In einem zweiten Schritt könne nun am Dienstag, 22. Februar, die Sanierungsförderung wieder starten.
Bund richtet Gebäudeförderung neu aus
Künftig soll die Gebäudeförderung in Deutschland neu ausgerichtet werden. Es gehe darum, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude zu schaffen, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude soll in diesem Jahr überarbeitet werden.
Ministerium will Konzept bald präsentieren
Daneben arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnungsbau, Stadtentwicklung und Bauwesen an einem befristeten EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen. Das heißt konkret: Für die Neuaufnahme der Förderung für EH40 - gedeckelt auf 1 Milliarden Euro, Laufzeit bis Ende des Jahres - laufen noch die Gespräche. "Das Konzept wird zeitnah präsentiert" , kündigte die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums an. Spätestens ab 1. Januar 2023 soll dann in Nachfolge der EH55/EH40-Neubauförderung ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ starten.