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  4. Kinderspielplätze: Lärm ist zumutbar
Lärm von Kinderspielplätzen ist zumutbar urteilt das OVG Koblenz

Kinderspielplätze: Lärm ist zumutbar

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
22. November 2017
Lärm durch Kinderspielplätze muss durch die Nachbarn hingenommen werden. So hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz geurteilt. Was das Gericht sagt, was das für andere Spielplätze bedeutet...

Eigentlich ist es eine regionale Angelegenheit, sie hat aber durchaus Charakter auch über die Grenzen von Koblenz hinaus. Zunächst der Sachverhalt: In der Ortsgemeinde Dienheim (Rhein-Salz im Landkreis Mainz-Bingen) sollte auf einem rund 1100 Quadratmeter großen Grundstück ein Kinderspielplatz gebaut werden. Ein Eigentümer in unmittelbarer Nachbarschaft war damit nicht einverstanden. Er stellte einen Normenkontrollantrag mit dem Ziel, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären. Die Begründung: Die Gemeine habe kein Gutachten zum zu erwartenden Lärm erstellt.

Kinderspielplätze haben "kein normaler Lärm"

Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Normenkontrollantrag ab. Der Nachbar müsse den Lärm als "sozialadäquat" hinnehmen. Für die von Kindern ausgehenden Geräusche enthalte das Bundesimmissionsschutzgesetz eine spezielle Regelung. Demnach sind Geräuscheinwirkungen durch Kinder auf Kinderspielplätzen keine schädlichen Umwelteinwirkungen. Das Gericht schrieb dem Kläger noch mehr deutliche Worte ins Notizbuch: Geräusche spielender Kinder seien Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar. Ein schalltechnisches Gutachten sei somit nicht nötig.

Toleranzgebot auf Kinderspielplätzen erneut bestätigt

Es ist nicht das erste Urteil in dieser Richtung. Grundlage ist §3 Absatz 2 der BauNVO und §22 Absatz 1 des BlmSchG. Dort steht deutlich, dass Kinderspielplätze und auch sonstige Kindereinrichtungen in reinen Wohngebieten zulässig sind. Sie dienen demnach auch den Bewohnern des Gebiets. In der Vergangenheit hatten Gerichte schon mehrfach in Bezug auf Kinderspielplätze von einem besonderen Toleranzgebot gesprochen.

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