Wahlzettel bei den Kommunalwahlen
© ShutterProductions/shutterstock

Kommunalwahlen - Alles, was Sie wissen müssen

In Bayern und NRW werden im nächsten Jahr wieder Tausende Mandate vergeben und Bürgermeister gewählt. Höchste Zeit einmal die Unterschiede im Wahlrecht und aktuelle Streitigkeiten über Sperrklauseln, Stichwahlen, Wahlbeteiligung und vieles weitere zu klären.

Was sind Kommunalwahlen?

Kommunalwahlen sind zum einen die Wahlen der parlamentarischen Vertretung der Städte und Gemeinden und zum anderen Direktwahlen von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten.

Die Ausgestaltung der Wahl ist dabei von Land zu Land verschieden. Die Anzahl der Stimmen, die Listenform und das Mindestwahlalter variieren. Zur Wahl aufstellen dürfen sich in jedem Bundesland deutsche Staatsbürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Wählen darf man teils ab 16, teils ab 18 Jahren. Auch die Stimmenabgabe ist sehr unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern gibt es ein Verhältniswahlsystem mit offenen Listen. Bürger können ihre Stimmen entweder auf einen Kandidaten kumulieren oder auf Bewerber unterschiedlicher Listen panaschieren. Die Menge der verfügbaren Stimmen ist dabei unterschiedlich. Nur in Nordrhein-Westfalen und im Saarland haben die Wähler nur eine Stimme.

Einen kleinen Überblick finden Sie hier:

Kommunalwahlen nach Bundesländern
Land Wahlalter

aktiv/passiv
Listenform Stimmenzahl Sitzzuteilung
Baden-Württemberg 16/18 offen = Zahl zu

vergebender Sitze
Sainte-Lagué
Bayern 18/18 offen = Zahl zu

vergebender Sitze
Hare/Niemeyer
Brandenburg 16/18 offen 3 Hare/Niemeyer
Hessen 18/18 offen = Zahl zu

vergebender Sitze
Hare/Niemeyer
Mecklenburg-Vorp. 16/18 offen 3 Hare/Niemeyer
Niedersachsen 16/18 offen 3 Hare/Niemeyer
Nordrhein-Westfalen 16/18 geschlossen 1 Sainte-Lagué
Rheinland-Pfalz 18/18 offen = Zahl zu

vergebender Sitze
Sainte-Lagué
Saarland 18/18 geschlossen 1 d'Hondt
Sachsen 18/18 offen 3 d'Hondt
Sachsen-Anhalt 16/18 offen 3 Sainte-Lagué
Schleswig-Holstein 16/18 geschlossen = Zahl zu

vergebender Sitze
Sainte-Lagué
Thüringen 18/18 offen 3 Hare/Niemeyer

Und auch bei den Bürgermeisterwahlen gibt es erhebliche Unterschiede:

Bürgermeisterwahlsysteme nach Bundesländern
Land Amtsdauer Norminierung durch Abwahl
Baden-Württemberg 8 Jahre Einzelbewerbung nein
Bayern 6 Jahre Parteien, Wählergruppen nein
Brandenburg 8 Jahre Einzelbewerbung, Parteien,

Wählergruppen
ja
Hessen 6 Jahre Einzelbewerbung, Parteien,

Wählergruppen
ja
Mecklenburg-Vorp. 7/9 Jahre Einzelbewerbung, Parteien,

Wählergruppen
ja
Niedersachsen 5 Jahre Einzelbewerbung, Parteien,

Wählergruppen
ja
Nordrhein-Westfalen 5 Jahre Einzelbewerbung, Parteien,

Wählergruppen
ja
Rheinland-Pfalz 8 Jahre Einzelbewerbung, Parteien,

Wählergruppen
ja
Saarland 10 Jahre Einzelbewerbung, Parteien,

Wählergruppen
ja
Sachsen 7 Jahre Einzelbewerbung, Parteien,

Wählergruppen
ja
Sachsen-Anhalt 7 Jahre Einzelbewerbung ja
Schleswig-Holstein 6/8 Jahre Einzelbewerbung, im Rat vertretene Parteien/Wählergruppen ja
Thüringen 6 Jahre Einzelbewerbung, Parteien,

Wählergruppen
ja

Wie sieht die rechtliche Grundlage für Kommunalwahlen aus?

Wahlen auf Ebene der Gemeinden und Kreise schreibt das Grundgesetz (Artikel 28, Absatz 1) vor.

„Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.“

Gibt es bald ein Bundesland ohne Stichwahlen?

Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland die Stichwahlen eingeführt, nun will es als einziges Bundesland die Stichwahlen abschaffen. Noch vor den nächsten Kommunalwahlen, die in NRW 2020 stattfinden, soll ein entsprechender Gesetzesentwurf durch den Landtag gehen.

Mit der niedrigen Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen, hätten sich die Bürger bereits selbst gegen den zweiten Wahlgang bei (Ober-)Bürgermeister- und Landratswahlen entschieden, argumentieren die Regierungsparteien. Es sei sinnvoll eine Wahl, die von vielen Wahlberechtigten nicht genutzt werde, abzuschaffen und somit Kosten zu sparen. Wird die Stichwahl abgeschafft, so reicht bei den Bürgermeister- und Landratswahlen in Zukunft eine relative Mehrheit aus, um ins Amt gewählt zu werden. Das Vorhaben ist in den letzten Wochen auf massive Kritik gestoßen - nicht nur von den Oppositionsparteien. 51 Bürgermeister kritisieren die Abschaffung der Stichwahl in einem offenen Brief an Ministerpräsident Armin Laschet. Sie warnen davor, die Abschaffung berge eine große Gefahr für die Demokratie.

Mit welchen Themen wird Wahlkampf gemacht?

Anders als bei Europa-, Bundes- und Landtagswahlen ist das Werbeverhalten der Parteien und Wählergemeinschaften stark sach- und projektorientiert.

Die Kandidaten vor Ort versuchen den Bürgern Lösungen für regionale Probleme anzubieten. Denn die kommunalpolitische Ebene beschäftigt sich hauptsächlich mit Themen, die die Menschen in ihrem unmittelbaren Alltag berühren. So etwa Kindergartenplätze, Straßenausbau oder auch die Müllabfuhr. Somit unterscheidet sich auch das Wahlverhalten stark von den Wahlen auf Bundes- und Landesebene. Wähler entscheiden sich deutlich häufiger für Kleinstparteien und Wählergemeinschaften. Parteipolitische Grundeinstellungen sind meist zweitrangig bei der Wahl kommunaler Vertreter. Doch auch Ausnahmen sind bekannt, bei denen Wähler die Kommunalwahlen instrumentalisieren, um gegen Bundes- oder Landespolitik zu demonstrieren. Zu diesen „Denkzetteln“ zählt man im Allgemeinen die hessische Kommunalwahl 2016 bei der die AfD 11,9 Prozent und somit 223 Mandate gewann. Oder auch die nordrhein-westfälische Kommunalwahl 1999 bei der viele SPD-Wähler aus Protest gegen die Schröder-Regierung nicht zur Wahlurne gingen.

Warum finden sich immer weniger Kandidaten?

Besonders in den kleinen Gemeinden findet sich oft kein einziger Kandidat mehr für die kommunalpolitischen Posten.

Das liegt zum einen daran, dass es sich um ehrenamtliche Positionen handelt. Die Aufwandsentschädigungen sind teils sehr niedrig, was die Aufgabe gerade für Berufstätige und Unternehmer unattraktiv macht. Zum anderen monieren viele das Wegfallen der Sperrklausel, die Kleinstparteien und Wählergruppen aus den Parlamenten gehalten hat. Das Bundesverfassungsgericht hat die Sperrklausel im Februar 2008 für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. In der Folge haben sich die Wahlchancen kleiner und regionaler Parteien, kommunaler Wählergemeinschaften und Einzelbewerber erhöht. Diese hielten sich häufig lange an kleinen Fragen auf, machten produktive Diskussionen schwierig und blockierten die Entscheidungsfindung:

Diese Entwicklung ist fatal. Denn auf diese Weise fällt es immer schwerer, einen breiten Querschnitt der Bevölkerung für die Wahrnehmung eines kommunalen Mandates zu begeistern. Besonders Selbstständige haben keine Zeit, um des Kaisers Bart zu streiten.

Uwe Brandl, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

Das Fehlen anderer Bewerber öffnet in einigen Kommunen die Tür für Quereinsteiger. So etwa für Lisel Heise, die sich über die Liste der Wählergemeinschaft "Wir für Kibo" in den Stadtrat von Kirchheimboladen wählen lassen möchte. Die 100-Jährige hat jahrelang - schlussendlich vergeblich - gegen die Schließung des örtlichen Freibads gekämpft. Sollte sie in den Stadtrat einziehen, wird sie für eine Wiedereröffnung kämpfen. Ebenfalls nutzen könnte der Mangel an Kandidaten dem 18-jährigen Brian Kipke, der für die FDP als Bürgermeisterkandidat in Zingst an der Ostsee ins Rennen geht. In die Partei eingetreten ist er vor zwei Jahren, weil er sich über die schlechte digitale Ausrüstung seiner Schule geärgert hat.

Warum ist die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen so niedrig?

In vielen Städten und Kreisen liegt die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen unter 50 Prozent. Bei der letzten Kommunalwahl in Frankfurt am Main etwa lag die Beteiligung bei 39 Prozent.

Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen

Sieht man sich Umfragen zur Bedeutung der Kommunalpolitik für die Bürger an, wird diese gewöhnlich als wichtig empfunden. In Fällen wie Frankfurt am Main kann das komplizierte Wahlsystem mitschuld sein. In Hessen ist kumulieren und panaschieren möglich. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie es Sitze im Parlament gibt. In Frankfurt führte das dazu, dass auf jeder Liste 98 Bewerber Platz finden mussten. Der Wahlzettel, der daraus entstand, war fast zwei Quadratmeter groß.

Zufriedenheit mit der Kommunalpolitik