Finanznot
Kommunen ohne Geld: Schleswig-Holstein erleichtert neue Schulden
Eine Brücke aus dem Jahr 1831, eine zu kleine Rettungswache und Schüler, die in Containern unterrichtet werden. Was nach einer Liste dringender Investitionen klingt, ist in Neumünster längst Realität. Die Stadt in Schleswig-Holstein muss dringend bauen und sanieren. Das Problem: Im kommunalen Haushalt klafft ein Loch von rund 68 Millionen Euro.
Bisher bedeutete eine solche Finanzlage vor allem eines: Der Spielraum für zusätzliche Kredite wurde enger. Denn wer seine laufenden Ausgaben nicht mehr finanzieren kann, muss der Kommunalaufsicht besonders genau erklären, wie er weitere Schulden jemals zurückzahlen will.
Nun zieht Schleswig-Holstein daraus eine bemerkenswerte Konsequenz. Mit einem neuen Gesetz erleichtert das Land selbst finanzschwachen Kommunen die Aufnahme zusätzlicher Kredite. Der Landtag beschloss die Reform am 7. Oktober 2026 mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungskoalition.
Die Hoffnung: Notwendige Investitionen sollen nicht länger an der angespannten Haushaltslage scheitern. Die Sorge: Städte und Gemeinden könnten sich damit noch tiefer verschulden.
Die entscheidende Frage lautet also: Was nützt einer Kommune mehr finanzieller Spielraum, wenn das Geld zur Rückzahlung fehlt?
Kommunales Haushaltsrecht 2027: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Schleswig-Holstein lockert ab dem 1. Januar 2027 die Regeln für kommunale Investitionskredite. Auch finanzschwache Städte, Gemeinden und Kreise sollen notwendige Investitionen künftig leichter über Kredite finanzieren können. Die Erleichterungen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2032.
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Was ändert sich? Bestimmte Investitionskredite sollen trotz eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit leichter genehmigt werden.
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Welche Investitionen profitieren? Unter anderem Schulen, Straßen, Feuerwehrhäuser, Schwimmsportstätten und wirtschaftlich tragfähige Projekte.
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Wer entscheidet? Die Kommunalaufsicht bleibt für genehmigungspflichtige Kredite zuständig.
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Was bleibt unverändert? Die Kredite müssen zurückgezahlt werden. Das Gesetz beseitigt keine strukturellen Haushaltsdefizite.
Neues Haushaltsrecht in Schleswig-Holstein: Was sich ab 2027 ändert
Das neue Gesetz zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts soll am 1. Januar 2027 seine entscheidende Wirkung entfalten. Die Sonderregelungen sind bis Ende 2032 befristet. Ab 2033 sollen die zusätzlichen Ausnahmen wieder entfallen.
Bisher prüft die Kommunalaufsicht bei defizitären Städten und Gemeinden besonders streng, ob ein weiterer Investitionskredit mit der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit vereinbar ist. Die Aufsicht kann Kreditermächtigungen einschränken und zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen verlangen.
Künftig soll die Genehmigung bestimmter Investitionskredite auch dann erleichtert werden, wenn eine Kommune erhebliche finanzielle Probleme hat.
Der entscheidende Unterschied: Die schlechte Haushaltslage soll notwendige Investitionen in die Grundinfrastruktur nicht mehr im bisherigen Umfang blockieren.
Die Reform betrifft insbesondere:
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Investitionen, zu denen eine Kommune gesetzlich verpflichtet ist.
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Schulen, Kindergärten, Feuerwehrhäuser und andere Einrichtungen der kommunalen Grundinfrastruktur.
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Straßen und Radwege sowie Fahrzeuge für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz.
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Sportstätten und ausdrücklich auch Schwimmsportstätten.
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Investitionen, die sich über spätere Einnahmen oder Einsparungen innerhalb ihrer Nutzungsdauer vollständig finanzieren können.
Gerade der letzte Punkt ist interessant. Wenn beispielsweise eine energetische Sanierung dauerhaft Heizkosten einspart, kann eine Kommune wirtschaftlich von einem Kredit profitieren, obwohl sie zunächst zusätzliche Schulden aufnimmt.
Allerdings bedeutet die Reform weder eine unbegrenzte Kreditaufnahme noch die generelle Abschaffung der Kommunalaufsicht. Die Kredite bleiben an Voraussetzungen und konkrete Investitionszwecke gebunden.
Für laufende Ausgaben entsteht damit kein Freibrief zur Kreditfinanzierung. Das ist eine wichtige Grenze. Die Finanzierung einer neuen Schule ist etwas anderes als die dauerhafte Bezahlung des laufenden Schulbetriebs.
Damit schafft Schleswig-Holstein zusätzliche Investitionsmöglichkeiten. Das strukturelle Haushaltsdefizit wird dadurch allerdings nicht automatisch kleiner.
Die Landesregierung erläutert die drei wesentlichen Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht
Schleswig-Holstein: 1,3 Milliarden Euro kommunales Defizit – neue Schulden sollen helfen
Wie ernst die Lage ist, zeigt ein Blick auf die Kommunalfinanzen im nördlichsten Bundesland. Nach Angaben des Städteverbandes, über die der NDR berichtet, stehen Schleswig-Holsteins Kommunen vor einem jährlichen Defizit von etwa 1,3 Milliarden Euro.
Die Ausgaben steigen, insbesondere für Soziales, Personal und gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. Gleichzeitig reichen die Einnahmen vieler Städte und Gemeinden nicht aus, um ihre Aufgaben dauerhaft zu finanzieren.
Und trotzdem muss die Infrastruktur funktionieren.
Eine Schule lässt sich nicht beliebig lange sanieren, indem man den Neubau verschiebt. Eine marode Brücke wird nicht dadurch sicherer, dass im Rathaus ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen wird. Und eine Feuerwehr benötigt ihre Fahrzeuge unabhängig davon, ob die Gewerbesteuer gerade sprudelt.
Genau hier setzt die schwarz-grüne Landesregierung an.
CDU-Fraktionschef Tobias Koch bezeichnete die Reform im Landtag sinngemäß als finanzielle Brücke für die Kommunen. Bund, Länder und Gemeinden seien finanziell unter Druck. Notwendige Reformen und zusätzliches Wirtschaftswachstum würden die kommunalen Probleme aber nicht von heute auf morgen lösen.
Deshalb sollen Städte und Gemeinden vorübergehend mehr Möglichkeiten erhalten, ihre Infrastruktur durch Kredite zu finanzieren.
Diese Argumentation hat einen nachvollziehbaren Kern: Wer notwendige Investitionen immer weiter verschiebt, spart nicht unbedingt Geld. Verfallende Gebäude, steigende Energiekosten und teurere spätere Sanierungen können die öffentlichen Haushalte zusätzlich belasten.
Doch die andere Seite der Rechnung bleibt bestehen.
Kredite schaffen zunächst Liquidität. Sie schaffen aber keine zusätzlichen dauerhaften Einnahmen.
Die Kommune erhält heute Geld für ein Bauprojekt. Morgen muss sie dafür Zinsen bezahlen und den Kredit tilgen. Diese Ausgaben schränken die Spielräume künftiger Haushalte ein.
Je stärker die laufenden Defizite steigen, desto schwieriger wird dieser Spagat.
Mehr Schulden für Schulen und Schwimmbäder: Wer bezahlt am Ende?
Die Reform ist deshalb auch politisch umstritten.
Während CDU und Grüne notwendige Investitionen ermöglichen wollen, warnt die FDP vor einer Verlagerung der finanziellen Lasten in die Zukunft.
Die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer, hält die gelockerten Kreditregeln für eine unzureichende Antwort auf das eigentliche Problem. Den Kommunen fehlten nicht in erster Linie Möglichkeiten zur Kreditaufnahme, sondern eine dauerhaft tragfähige Finanzierung ihrer Aufgaben.
Ihre Argumentation: Zusätzliche Schulden können notwendige strukturelle Entscheidungen verzögern. Steigen Zins- und Tilgungslasten, drohen später höhere Steuern, steigende Abgaben oder weitere Leistungskürzungen.
Auch der Kieler Kommunalrechtler Professor Christoph Brüning warnt davor, dass heutige Investitionsentscheidungen die Selbstverwaltungsmöglichkeiten künftiger Gemeinderäte einschränken könnten.
Dem halten Befürworter entgegen, dass unterlassene Investitionen ebenfalls Lasten für kommende Generationen erzeugen.
Es ist ein echter Zielkonflikt: Eine heute kreditfinanzierte Schule kann über Jahrzehnte genutzt werden. Eine dauerhaft defizitäre Kommune muss die Finanzierung dieser Schule aber trotzdem schultern.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, wie viel eine Kommune investieren darf, sondern ob sie die entstehenden Folgekosten dauerhaft tragen kann.
Die Reform beantwortet die erste Frage. Die zweite bleibt Gegenstand der kommunalen Finanzpolitik.
Neues Haushaltsrecht: Warum Schwimmbäder profitieren, Bibliotheken aber nicht
Interessant ist auch, welche Einrichtungen Schleswig-Holstein ausdrücklich zur kommunalen Grundinfrastruktur zählt.
In den parlamentarischen Beratungen wurde die Regelung für Schwimmsportstätten konkretisiert. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Investitionen in Schwimmhallen von den erleichterten Kreditregelungen profitieren können.
Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) begrüßte diese Ergänzung, kritisierte allerdings, dass Bibliotheken, Tierheime und Frauenhäuser nicht gleichermaßen berücksichtigt wurden.
Damit zeigt sich ein grundsätzliches Problem des kommunalen Haushaltsrechts: Was gehört zur unverzichtbaren Daseinsvorsorge?
Eine Schule ist rechtlich anders einzuordnen als ein kommunales Theater. Eine Feuerwehr gehört zur Pflichtversorgung, während viele kulturelle und sportliche Angebote freiwillige Leistungen sind.
Doch die Lebensqualität einer Stadt bemisst sich nicht allein daran, ob alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erfüllt werden.
Eine Kommune ohne Bibliothek, Schwimmbad, Sportangebote oder kulturelle Einrichtungen mag einzelne gesetzliche Mindestanforderungen weiterhin erfüllen. Attraktiver wird sie dadurch nicht unbedingt.
Die neue Regelung trifft deshalb nicht nur Aussagen über Kredite. Sie beeinflusst auch die Frage, welche Investitionen trotz schwieriger Haushaltslage besonders geschützt werden.
Neue Kreditregeln in Schleswig-Holstein: Das ändert sich für Stadtwerke
Ein weiterer, bislang weniger beachteter Teil der Reform betrifft die Finanzierung kommunaler Unternehmen.
Stadtwerke stehen vor erheblichen Investitionen, beispielsweise bei der Energieversorgung und beim Ausbau von Wärmenetzen. Dafür benötigen sie Eigenkapital und Zugang zu Fremdfinanzierung.
Künftig sollen Kommunen ihren Beteiligungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen leichter kreditfinanzierte Gesellschafterdarlehen gewähren können.
Im parlamentarischen Verfahren wurden allerdings zusätzliche Begrenzungen eingeführt. Nach Darstellung der CDU darf die Kapitalzuführung höchstens zehn Prozent der Bilanzsumme des Unternehmens betragen. Außerdem soll nach der Investition eine Eigenkapitalquote von mindestens 20 Prozent bestehen.
Die Stadtwerke sollen ihren weiteren Fremdkapitalbedarf grundsätzlich weiterhin bei Kreditinstituten decken.
Der Gedanke dahinter: Ein stärkeres Eigenkapital kann die Kreditwürdigkeit des Unternehmens verbessern und Investitionen ermöglichen, für die Banken sonst keine ausreichende Finanzierung bereitstellen würden.
Auch hier gilt jedoch: Die Finanzierungsmöglichkeiten werden größer, aber wirtschaftliche Risiken verschwinden nicht.
Eine kommunale Beteiligung kann Gewinne erwirtschaften und ihren Eigentümer entlasten. Sie kann aber auch zusätzliches Geld benötigen. Ob eine kreditfinanzierte Kapitalzuführung sinnvoll ist, hängt deshalb entscheidend von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens und seiner Investitionen ab.
Für Bürgermeister, Kämmerer und Gemeinderäte wird die sorgfältige Prüfung solcher Entscheidungen damit keineswegs überflüssig.
Kommunale Schulden 2026: Der Investitionsstau beträgt 231 Milliarden Euro
Die Debatte in Schleswig-Holstein hat eine bundesweite Dimension.
Besonders groß sind die Lücken bei Schulen mit rund 68,9 Milliarden Euro und Straßen mit rund 53,7 Milliarden Euro. Auch bei Sportstätten sowie beim Brand- und Katastrophenschutz besteht erheblicher Nachholbedarf.
Gleichzeitig erreichte die kommunale Verschuldung nach den Angaben des KfW-Kommunalpanels Ende 2025 rund 196 Milliarden Euro.
Die Zahlen machen das Dilemma deutlich. Einerseits müssen Kommunen investieren, um einen weiteren Verfall ihrer Infrastruktur zu verhindern. Andererseits dürfen die dafür notwendigen Schulden ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht dauerhaft überfordern.
Schleswig-Holstein setzt nun darauf, einen Teil dieses Konflikts durch flexiblere Kreditregeln zu entschärfen.
Dabei gibt es bereits zusätzliche Investitionsförderung: Über das Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes stehen Schleswig-Holsteins Kommunen nach Angaben des Landes rund 2,1 Milliarden Euro für entsprechende Vorhaben zur Verfügung.
Solche Zuschüsse können den Kreditbedarf verringern. Sie lösen jedoch nicht automatisch die strukturellen Defizite im laufenden Betrieb.
Denn der entscheidende Unterschied bleibt: Eine Investitionsförderung finanziert ein Projekt. Eine dauerhaft gesunde kommunale Finanzausstattung sichert die Handlungsfähigkeit des gesamten Rathauses.
Landräte schlagen Alarm: 30 Milliarden Euro Defizit – Zukunftspakt lässt auf sich warten
Während Schleswig-Holstein die Kreditregeln lockert, wird die finanzielle Lage der Kommunen bundesweit immer angespannter.
Der Präsident des Landkreistages Achim Brötel verwies erst gestern wieder auf die Prognose der kommunalen Spitzenverbände: Für 2026 wird erneut ein Defizit von rund 30 Milliarden Euro erwartet. Ohne Gegenmaßnahmen könnten sich ähnlich hohe jährliche Fehlbeträge bis 2029 fortsetzen.
Schon die amtlichen Zahlen zeigen, wie ernst die Situation ist. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes schlossen die Kommunen das erste Halbjahr 2026 mit einem Finanzierungsdefizit von 20,1 Milliarden Euro ab. Das entsprach dem Rekordniveau des Vorjahreszeitraums.
Der Deutsche Landkreistag verlangt deshalb dauerhafte Entlastungen. Brötel fordert unter anderem eine vorübergehende Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer um mindestens zehn Prozentpunkte.
Zwar haben Bund und Länder im Juni eine stärkere Kostenbeteiligung des Bundes bei neuen oder geänderten Leistungsgesetzen mit erheblichen Finanzwirkungen vereinbart. Unter bestimmten Voraussetzungen soll der Bund 80 Prozent der Belastungen von Ländern und Kommunen übernehmen.
Die entscheidende Schwäche aus Sicht des Landkreistages: Bereits bestehende Aufgaben und ihre Kosten werden dadurch nicht automatisch neu finanziert.
Gerade bei der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege steigen die Belastungen erheblich.
Für viele Landkreise lautet die Rechnung deshalb weiterhin: mehr Ausgaben, steigende gesetzliche Verpflichtungen und zu wenig frei verfügbares Geld.
Haushaltssperre in Münster: 92 Millionen Euro fehlen für 2027
Wie schnell selbst eine vergleichsweise wirtschaftsstarke Stadt in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann, zeigt Münster.
Der Grund: Im Doppelhaushalt 2026/2027 hatte die Stadt für 2027 noch mit rund 95 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen gerechnet.
Nach der aktuellen Berechnung sollen es lediglich rund 2,8 Millionen Euro werden.
Das sind mehr als 92 Millionen Euro weniger als eingeplant.
Die veränderten Zuweisungen hängen insbesondere mit der relativen Steuerkraft und dem errechneten Finanzbedarf der Stadt im nordrhein-westfälischen Finanzausgleich zusammen.
Münster reagierte bereits am 8. September mit einer Haushaltssperre. Seit dem 25. September werden freiwerdende Stellen grundsätzlich nur nach besonderer Prüfung wiederbesetzt.
Nun will die Stadt sämtliche Aufgaben und Ausgaben noch konsequenter überprüfen. Ein erstes Maßnahmenpaket ist bis zum Frühjahr 2027 vorgesehen.
Fuchs machte im Rat deutlich, dass bislang selbstverständliche Leistungen künftig möglicherweise nicht mehr im gewohnten Umfang finanzierbar sein werden.
Dabei schloss er betriebsbedingte Kündigungen aus und warnte zugleich davor, freiwillige Aufgaben pauschal infrage zu stellen. Die Stadt müsse trotz aller Sparzwänge handlungsfähig und entwicklungsfähig bleiben.
Genau darin liegt die Schwierigkeit der Haushaltskonsolidierung.
Kürzungen bei Personal, Verwaltung und freiwilligen Leistungen können Ausgaben begrenzen. Doch in einer Stadt mit einem Haushaltsvolumen von rund 1,75 Milliarden Euro und hohen gesetzlichen Verpflichtungen genügt eine kleine Einsparrunde nicht, um eine Lücke von mehr als 90 Millionen Euro zu kompensieren.
Münster muss nun beantworten, was vielerorts zur zentralen kommunalpolitischen Frage wird: Welche Leistungen sind unverzichtbar, welche Standards lassen sich reduzieren und welche Aufgaben kann die Stadt künftig überhaupt noch finanzieren?
Landkreis Sonneberg: Haushalt 2026/2027 ohne neue Kredite
Dass ein kommunaler Haushalt auch mit einem anderen Ansatz aufgestellt werden kann, zeigt der Landkreis Sonneberg in Thüringen.
Dort beschloss der Kreistag am 25. Februar 2026 einstimmig den Doppelhaushalt für 2026 und 2027. Beide Haushaltsjahre sind ausgeglichen. Der Etat hat ein Volumen von rund 121,9 Millionen Euro für 2026 und 123,6 Millionen Euro für 2027.
Bemerkenswert sind insbesondere die Schuldenzahlen.
Die Kreditmarktschulden sollen von rund 13,2 Millionen Euro zu Beginn des Jahres 2026 auf 11,4 Millionen Euro Ende 2027 sinken. Neue Investitionskredite sind nicht vorgesehen.
Gleichzeitig sinkt der Hebesatz der Kreisumlage um 0,5 Prozentpunkte auf 42,1 Prozent.
Landrat Robert Sesselmann und der Kreistag setzen auf Einsparungen und eine klare Priorisierung.
Der Stellenplan wird um knapp vier auf rund 358 Stellen reduziert. Sesselmann verzichtete bereits zu Beginn seiner Amtszeit auf einen eigenen Fahrer. Inzwischen wird laut Landkreis auch kein eigenes Dienstfahrzeug mehr für den Landrat und den hauptamtlichen Beigeordneten vorgehalten.
Die tatsächlichen finanziellen Effekte solcher Maßnahmen sind im Vergleich zum gesamten Kreishaushalt begrenzt. Sie sind aber Bestandteil des Konsolidierungskurses.
Gleichzeitig sieht der Doppelhaushalt Investitionen von mehr als 30 Millionen Euro vor. Darunter rund 11 Millionen Euro für Schulen, 3,6 Millionen Euro für Kreisstraßen und zusammen rund 5 Millionen Euro für Digitalisierung der Verwaltung und Breitbandausbau.
Auch der Brand- und Katastrophenschutz wird gestärkt: Nach 350.000 Euro im Jahr 2025 sind für 2026 gut eine Million und für 2027 rund 1,6 Millionen Euro vorgesehen.
Trotz der Belastungen durch die REGIOMED-Insolvenz plant der Landkreis, seine zuvor verbrauchten Rücklagen wieder aufzubauen. Zusätzliche Bedarfszuweisungen des Freistaates Thüringen sind nach Angaben des Kreises nicht erforderlich.
Dabei bleiben die Kosten im Landkreis vor allem für Sozialausgaben hoch. Sie machen in diesem Jahr rund 55 Prozent und im kommenden Jahr gar 57 Prozent des Verwaltungshaushalts aus.
Die Zahlen zeigen, dass Konsolidierung, Schuldenabbau und Investitionen nicht grundsätzlich Gegensätze sein müssen.
Kommunale Finanzkrise: Was gegen Schulden und Haushaltsdefizite hilft
Schleswig-Holstein, Münster und Sonneberg stehen für unterschiedliche kommunalpolitische Herausforderungen.
Schleswig-Holstein erleichtert die Kreditfinanzierung notwendiger Investitionen. Münster überprüft angesichts weggebrochener Einnahmen seine Aufgaben und Ausgaben. Sonneberg verbindet seinen Haushaltsausgleich mit Einsparungen, Investitionen und geplantem Schuldenabbau.
Aus diesen Beispielen ergeben sich vier Fragen, die Bund, Länder und Kommunen beantworten müssen.
Erstens: Sind gesetzliche Aufgaben so finanziert, dass Städte, Gemeinden und Landkreise sie dauerhaft erfüllen können?
Zweitens: Welche Standards und Verwaltungsanforderungen sind tatsächlich notwendig und wo lassen sich Verfahren vereinfachen?
Drittens: Welche Investitionen schaffen langfristigen wirtschaftlichen Nutzen und welche erzeugen zusätzliche Kosten, ohne dass ihre Finanzierung gesichert ist?
Viertens: Wie viel Spielraum bleibt den Gemeinderäten, um über die Entwicklung ihrer Kommune selbst zu entscheiden?
Das neue Haushaltsrecht in Schleswig-Holstein könnte verhindern, dass notwendige Sanierungen und Infrastrukturprojekte allein wegen einer angespannten Haushaltslage jahrelang blockiert bleiben.
Ob daraus eine nachhaltige Verbesserung wird, hängt aber davon ab, ob die Finanzierungsprobleme an anderer Stelle ebenfalls angegangen werden.
Denn eine Kommune ist nicht schon deshalb finanziell gesünder, weil sie leichter neue Kredite erhält.
Und kommunale Selbstverwaltung bedeutet mehr, als nur noch darüber entscheiden zu dürfen, welche Rechnungen man später bezahlt.
FAQ: Kommunale Schulden und neues Haushaltsrecht 2027
Dürfen Kommunen in Schleswig-Holstein ab 2027 mehr Schulden machen?
Ja. Das neue Gesetz erleichtert unter bestimmten Voraussetzungen die Genehmigung von Krediten für Investitionen, auch wenn die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune eingeschränkt ist. Eine unbegrenzte Kreditaufnahme ist damit nicht verbunden.
Für welche Projekte dürfen klamme Kommunen leichter Kredite aufnehmen?
Insbesondere für Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur, darunter Schulen, Kindergärten, Straßen, Feuerwehrhäuser, bestimmte Sport- und Schwimmsportstätten sowie weitere gesetzlich erforderliche oder wirtschaftlich rentierliche Investitionen.
Wie lange gelten die neuen Schuldenregeln in Schleswig-Holstein?
Die zentralen befristeten Erleichterungen sollen vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2032 gelten. Für den 1. Januar 2033 ist ihr Wegfall vorgesehen.
Was ist der Unterschied zwischen Investitionskrediten und Kassenkrediten?
Investitionskredite dienen der Finanzierung längerfristig nutzbarer Vermögenswerte, beispielsweise eines Schulgebäudes. Kassenkredite dienen grundsätzlich der Sicherung kurzfristiger Zahlungsfähigkeit. Werden sie dauerhaft benötigt, kann das ein Zeichen struktureller Finanzprobleme sein.
Wie hoch ist das Defizit der deutschen Kommunen 2026?
Die kommunalen Spitzenverbände rechnen für das Gesamtjahr 2026 mit rund 30 Milliarden Euro Defizit. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Fehlbetrag im ersten Halbjahr bereits bei 20,1 Milliarden Euro.
Was bedeutet eine Haushaltssperre für eine Kommune?
Eine Haushaltssperre begrenzt die Verfügung über bestimmte Haushaltsmittel. Die genaue Wirkung hängt vom Landesrecht und von der konkreten Sperre ab. Ziel ist es, zusätzliche Ausgaben einzuschränken und die Haushaltslage zu stabilisieren. Sie bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche freiwilligen Leistungen sofort eingestellt werden müssen.
Müssen Investitionskredite ab 2027 noch von der Kommunalaufsicht genehmigt werden?
Ja. Die Reform in Schleswig-Holstein hebt die kommunalaufsichtlichen Genehmigungspflichten nicht generell auf. Sie erweitert unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeiten, Investitionskredite auch für finanzschwache Kommunen zu genehmigen. Die Kommune muss weiterhin die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Eine automatische Genehmigung jedes Kredits ist nicht vorgesehen.


