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Kommunen verklagen das Land Nordrhein-Westfalen

17. November 2014
Ein Bundesgesetz sorgt für Streit zwischen einigen Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen. Die klagenden Gemeinden wollen nicht auf den gestiegenen Personalkosten sitzen bleiben.

Brisante Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster: Dort wird am morgigen Dienstag über eine Klage mehrere Kommunen aus Nordrhein-Westfalen verhandelt. Im Kern geht es um Änderungen beim Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Elf Städte und drei Kreise wollen es sich nicht länger bieten lassen, dass sie auf den Mehrkosten sitzen bleiben, die durch die Neuregelung entstanden sind. Aus ihrer Sicht müsse das Land für die Mehrkosten aufkommen.

Die Kommunen wollen nicht auf den Mehrkosten sitzen bleiben

Die klagenden Kommunen berufen sich auf das sogenannte Konnexitätsprinzip. Das ist seit 2004 im Artikel 78 der Landesverfassung festgeschrieben. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Vormundschafts- und Betreuungsrecht geändert, nachdem eine ganze Reihe schwerer Vernachlässigungs- und Misshandlungsfälle an Babys und Kleinkindern bekannt geworden waren. 2009 etwa starb die kleine Lara Mia in Hamburg. Sie wurde nur neun Monate alt.

Die Kommunen mussten mehr Mitarbeiter einstellen

Als Reaktion auf die schlimmen Vorfälle wollte der Gesetzgeber die Kontrollen der Behörden engmaschiger gestalten und die zuständigen Mitarbeiter in den Jugendämtern entlasten. Ein Amtsvormund sollte nur noch für maximal 50 Fälle zuständig sein, um sich intensiver um die jeweiligen Familien kümmern zu können. Zusätzlich sollten die Mitarbeiter mindestens einmal pro Monat persönlichen Kontakt zu ihren Schützlingen haben. Für die Kommunen zog das einen Anstieg der Personalkosten nach sich. So musste die Stadt Dortmund fünf zusätzliche Stellen schaffen. Mehrkosten: 340.000 Euro pro Jahr.

Der Ausgabg des Verfahrens ist offen

Ähnlich sieht es in Bielefeld aus. Um die neuen Vorgaben erfüllen zu können, mussten drei neue Mitarbeiter eingestellt werden. Kosten: 180.000 Euro pro Jahr. Wie die Richter entscheiden werden, ist ungewiss. Das Kinder- und Jugend-Ministerium in Düsseldorf wollte sich vor der Verhandlung nicht äußern. Eine Sprecherin verwies auf die Zuständigkeit des Bundes. Eine Entscheidung wird das Gericht am Dienstag noch nicht fällen.