Der Endlos-Lockdown mit Home-Office und Home-Schooling wird bis mindestens Mitte März verlängert - KOMMUNAL EXKLUSIV!
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Beschlusspapier: Corona-Lockdown bis mindestens Mitte März

Statt Lockerungen planen Bund und Länder offenbar weitere Verschärfungen beim Lockdown. War bisher meist davon die Rede, dass der Inzidenzwert unter 50 sinken soll, ist in einem neuen Beschlusspapier die Rede von maximal 35. Erst dann sollen etwa Geschäfte wieder öffnen dürfen. So steht es in einem Beschlussvorschlag von Bund und Ländern, der KOMMUNAL vorliegt. Er soll heute Nachmittag beim Bund-Länder-Gipfel beschlossen werden. Wir haben das Papier für Sie im Wortlaut und im Original zum Herunterladen!

Der Lockdown wird offenbar weiter zum Endlos-Lockdown. Bund und Länder wollen die rechtlich längst mögliche zeitliche Fortsetzung des Lockdown beschließen. So zumindest steht es im neuen Beschlussvorschlag für den heutigen Bund-Länder-Gipfel. Öffnungen zum 1. März sind damit offenbar definitiv vom Tisch. Das Papier, das KOMMUNAL vorliegt, trägt den Stempel von heute früh und gibt den Stand der Beratungen von heute morgen 7 Uhr 40 wieder. Die wichtigste Neuerung darin steht in Punkt sechs und die hat es in sich: Wir zitieren wörtlich: "Ob und wann der nächste Öffnungsschritt erfolgen kann soll im Rahmen der gemeinsamen Besprechung am 10. März im Lichte der Entwicklung der Infektionszahlen entschieden werden". In dem Text wird noch eine Alternative genannt, weil dieser Satz offenbar strittig ist. Allerdings ist diese Alternative noch deutlicher und zeigt, dass Lockerungen definitiv nicht in Sicht sind. Wörtlich heißt es dort: "Der nächste Öffnungsschritt soll bei einer stabilen deutschlandweiten 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen."

Kurzum: Ein neuer Inzidenzwert von 35 statt bisher 50. Dazu kommt die Möglichkeit für Landkreise, bei Inzidenzen von über 50 zusätzliche lokale Maßnahmen zu den bereits vorhandenen zu beschließen. Dazu heißt es im Beschlusstext: "In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten."

Einzige Lockerung im Lockdown: Friseure sollen bald öffnen dürfen 

Ein minimaler Lichtblick für alle Lockdown-geplagten zeichnet sich in dem Papier aber schon früher ab. Interessanterweise mit Verweis darauf, dass angeblich vor allem Ältere Menschen auf den Friseur angewiesen sind, sollen diese schon ab dem 1. März öffnen dürfen. Der Passus dazu findet sich unter Punkt 5 des Beschlussvorschlags und dort steht wörtlich: "Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind." 

Beim Impfen ganz weit hinten - Deutschland im internationalen Vergleich
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So geht der Endlos-Lockdown Gipfel heute weiter 

Bund und Länder tagen heute virtuell wieder ab 14 Uhr. Wie lange das dauern wird, ist völlig unklar. Vor allem die Themen Kita und Schule sind weiter hoch umstritten. Einige Länderchefs plädieren hier für deutlich frühere Öffnungen, Streit ist vorprogrammiert. Ein bundesweiter Stufenplan für Lockerungen ist ziemlich unrealistisch. Nach Informationen der Bild-Zeitung hat die Kanzlerin am Vormittag ihren Widerstand gegen Schulöffnungen bereits aufgegeben - demnach sollen die Länder entscheiden dürfen, wann sie die Schulen unter welchen Umständen öffnen dürfen. Ein entsprechender Passus könnte dann in das Papier noch eingefügt werden, muss aber auch nicht. Denn die Länder entscheiden ja ohnehin selbst, was sie vor Ort umsetzen oder auch nicht. 



Die meisten anderen Themen scheinen jedoch geklärt zu sein. In dem Papier heißt es, dass die bisherige Maßnahmen bis zum 14. März fortgesetzt werden sollen. Das ist der rechtlich längsmögliche Zeitpunkt, denn diese Verordnungen dürfen jeweils für maximal 4 Wochen in Kraft treten. Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 14. Februar. 

Die Lockdown-Beschlussvorlage im Wortlaut zum Herunterladen: