Für die Müllabfuhr gelten klare Regeln - eine Kommune setzt sie nun systematisch mit Bußgeldern durch - das sind die Gründe und das sind die Regeln
Für die Müllabfuhr gelten klare Regeln - eine Kommune setzt sie nun systematisch mit Bußgeldern durch - das sind die Gründe und das sind die Regeln
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Knöllchen-Alarm

Müllabfuhr: In dieser Stadt gibt es jetzt Knöllchen

In Kiel wird das "Müll-Knöllchen" jetzt umgesetzt. Die Stadt verschickt neuerdings Bußgeldbescheide an Menschen, die ihre Mülltonne zu früh "rausstellen". Auffallend dabei: Die Knöllchen gehen nicht auf Anzeigen des Versorgers, sondern auf Bürger aus der Nachbarschaft zurück.

Die Müllabfuhr kommt in vielen Kommunen schon früh morgens. Daher ist in den kommunalen Satzungen meist geregelt, dass Mülltonnen schon am Vorabend ab 18 Uhr rausgestellt werden dürfen. Einige Kommunen erlauben auch erst ein Hinausstellen ab 20 Uhr. Jede Gemeinde und Stadt hat eigene Regelungen, wann die Mülltonne frühestens und wann spätestens am Straßenrand stehen muss, damit die Müllwerker sie leeren. Die Zeiten können die Hauseigentümer der jeweiligen Abfallsatzung ihres Ortes entnehmen. 

Wer seine Mülltonne zu früh an den Straßenrand stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert dementsprechend ein Bußgeld. Und das kann je nach kommunaler Satzung üppig ausfallen. Bis zu 500 Euro in besonders schweren Fällen sehen Satzungen vor. 

Warum Regeln für die Müllabfuhr grundsätzlich Sinn machen 

Werden die Tonnen zu früh herausgestellt, können sie Gehwege, Einfahrten und/oder Parkbuchten versperren. Darüber hinaus könnten die Abfallbehälter umkippen, der Inhalt herausfallen und sich durch Wind oder Tiere in der Umgebung verteilen. Beim Gelben Sack besteht zudem die Gefahr, dass Tiere von Essensresten in den Lebensmittelverpackungen angelockt werden und den Sack aufreißen, um an diese heranzukommen. 

Deshalb gilt zudem: Wenn sich Besitzer der Mülltonne nicht an die Regeln der Müllabfuhr halten, muss die Müllabfuhr den Abfall nicht mitnehmen. Das gilt etwa bei gravierenden Fehlbefüllungen. Also wenn etwa der Deckel der Mülltonnne nicht mehr schließt, weil die Tonne überfüllt ist. Oder weil der Müll stark verdichtet ist, sogenannte Müllpressen machen es möglich. Vor allem aus Gründen des Arbeitsschutzes dürfen die Mülltonnen – beispielsweise das Altpapier – nicht gepresst werden. Die meisten kommunalen Abfallsatzungen verbieten die Verdichtung des Hausmülls sogar ausdrücklich. Viele Kommunen bewerten den Einsatz von Müllpressen als Ordnungswidrigkeit.

Bei Fehlbefüllungen gilt übrigens: Der Nutzer der Tonne ist dafür verantwortlich, dass die Nachsortierung passiert. Das gilt übrigens auch, wenn etwa in einem großen Mietshaus nicht mehr nachvollziebar ist, wer den falschen Müll in die Tonne geworfen hat. 

Findet die Nachsortierung nicht statt, dann wird die Tonne - etwa auch der gelbe Sack - als Restmülltonne entsorgt. In vielen Kommunen ist die Abholung der Restmülltonne teurer als andere Tonnen, etwa die Biotonne. Jedoch sind die Gebührensatzungen der Kommunen beziehungsweise Landkreise hier sehr unterschiedlich. 

Und noch eine wichtige Regel: Wenn der Abfall nicht mehr in die Mülltonne passt, da diese voll ist, dürfen Sie ihn nicht neben daneben stellen.Sind die Mülltonnen zu voll oder steht stets Abfall daneben, liegt ein Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz vor. Demnach müssen mehr oder größere Mülltonnen bestellt werden.

Übrigens: In der Regel darf die Tonne nicht auf der Straße stehen. Denn bei der Straße handelt es sich um einen öffentlichen Bereich. 

Knöllchen-Alarm in Kiel: Warum dort nun Bußgelder verhängt werden 

In der Praxis gibt es nur sehr selten Bußgelder für Müllsünder. Vor allem "Müllpresser" wurden von Entsorgungsbetrieben in der Vergangenheit häufiger zur Kasse gebeten. In Kiel jedoch hatte die Stadt schon vor knapp einem Jahr angekündigt, künftig gegen Menschen vorzugehen, die ihre Mülltonne zu früh rausstellen. 

In Paragraf 24 der Abfallsatzung des städtischen Unternehmens ABK Kiel wurde Anfang des Jahres festgelegt:  „Die Bereitstellung darf frühestens am Abend vor dem Abholtag, jedoch nicht vor 18 Uhr durchgeführt werden.“ Von einer Strafe von bis zu 1000 Euro ist in dem Papier die Rede.

In den vergangenen Wochen nun wurden laut Bild-Zeitung erstmals konsequent Bußgelder verhängt. Jeweils 40 Euro wurden fällig für Besitzer von Tonnen, die ihre Mülltonne zu früh rausstellten. 6 Personen waren betroffen. Spannend dabei: Laut Bild-Zeitung gehen die verhängten Bußgelder nicht auf Anzeigen des Abfallbetriebs zurück, sondern die Müllsünder wurden allesamt von anderen Bürgern angeschwärzt. 

Die Stadt Kiel verteidigt die Bußgelder. Die Stadtsauberkeit soll verbessert werden. Aktuell stünden Abfallbehälter zum Teil bereits mehrere Tage vor der Leerung auf öffentlichen Flächen. Teilweise seien sie überfüllt und stünden mit offenem Deckel im öffentlichen Raum. „Dadurch werden Tauben, Möwen und Ratten angelockt, die zur Verteilung des Abfalls und zur Vermüllung des Umfelds beitragen“, begründet die Stadtverwaltung ihr Vorgehen.