Die Grundsteuer wird reformiert - welche Bundesländer welche Berechnungsmodelle nutzen und was das für Grundstücksbesitzer und Mieter bedeutet
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Wo künftig welches Recht gilt
Die neue Grundsteuer: So läuft die Vorbereitung
Ab Mitte 2025 muss die Grundsteuer nach neu zu ermittelnden Einheitswerten erhoben werden. Dies fordert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Nach welchen Modellen die Grundsteuer berechnet wird, entscheiden die Länder. Einige übernehmen das vom Bundestag verabschiedete, andere nutzen die darin vorgesehene Öffnungsklausel. Vergleichbar wird die Steuer dabei nicht. Ein Überblick:
Die vielleicht wichtigste Botschaft beim Thema Grundsteuer für die Bürger: Im Schnitt sollen Grundbesitzer nicht mehr zahlen müssen als bisher. Allerdings drehen derzeit schon einige Kommunen an der Grundsteuer und erhöhen die Hebesätze – Corona ist schuld.
Bislang galt, dass die Finanzämter einen Einheitswert aus der Lage des Grundstücks, seiner Nutzung und der Bebauung bestimmten. Dieser Einheitswert wird mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert.