Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • K+ Abo Bestellen
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Recht
  3. Recht Aktuell
  4. Neue Hoffnung für den Vorsteuerabzug
2 Urteile geben Kommunen neue Hoffnung in Sachen Vorsteuerabzug
2 Urteile geben Kommunen neue Hoffnung in Sachen Vorsteuerabzug
© 123rf

Umsatzsteuer und Kurtaxe

Neue Hoffnung für den Vorsteuerabzug

von Thomas Lachera
Gastautor, Steuerberater
6. Juni 2024
Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen sind bei den Kommunen regelmäßig nur dann beliebt und erstrebenswert, wenn sich dadurch der Vorsteuerabzug für kostspielige Investitionen eröffnet. Das ist auch bei der Kurtaxe so. Erst im vergangenen Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) allerdings entschieden, dass die Kurabgaben nicht der Umsatzsteuer unterliegen, wenn die Kureinrichtungen für jedermann frei zugänglich sind. Zwei neue Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) lassen nun Hoffnung keimen und legen die Spielregeln für den Vorsteuerabzug fest.

Im Jahr 2017 schränkte der BFH die Vorsteuerabzugsmöglichkeiten für Kurgemeinden stark ein. Der Vorsteuerabzug sollte nur noch dann zulässig sein, wenn ein Allgemeingebrauch ausgeschlossen wird. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 05.05.2022 zumindest die Anwendung der Rechtsprechung etwas hinausgeschoben. Der BFH hat nun aber am 28.03.2024 gleich zwei Urteile (Aktenzeichen: XI R 21/23 und XI R 33/21) zu dem Problemkreis veröffentlicht.

Weiterlesen mit und alle Vorteile genießen

Digital


72.- €

/ Jahr inkl. MwSt

Jetzt Abo kaufen

EMPFEHLUNG

Print + Digital

+ 1 Webinar Ihrer Wahl


96.- €

/ Jahr inkl. MwSt

Jetzt Abo kaufen

Print


96.- €

/ Jahr inkl. MwSt

Jetzt Abo kaufen


Gemeinde-Abo

unverbindliche Anfrage zu Sonderkonditionen

Angebot jetzt einholen


Sie haben schon ein Abo? Einloggen

Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Thomas Lachera

  • Die Eckpunkte für das Jahressteuergesetz für Kommunen sind da - was bisher bekannt ist
    Steuerrecht Aktuell

    Jahressteuergesetz 2024: Das ist für Kommunen wichtig

    von Thomas Lachera
  • Schwimmbäder sind fast immer ein Minusgeschäft - ein Urteil zur steuerlichen Betrachtung macht den Betrieb nun noch schwieriger - das Urteil und die Folgen
    Urteilsverkündung

    Warum Kommunen mit Schwimmbädern Rückforderungen vom Finanzamt fürchten müssen

    von Thomas Lachera
  • Symbolbild Uhr zu Umsatzsteuer
    Steuerhinterziehung wider Willen

    Kämmerer könnten bald mit einem Bein im Knast stehen!

    von Thomas Lachera

Lesen Sie auch...

  • Recht aktuell

    Spende im Bürgermeisterwahlkampf gefällig?

  • Recht aktuell

    Nach Sturz auf Gullydeckel: Gemeinde muss zahlen

    von Gudrun Mallwitz
  • Vorbereitung auf Umwegen

    Kommunalwahlen 2025 in NRW – alle Fakten, Termine und Hintergründe

    von Rebecca Piron

Neuester Inhalt

  • Mitgliederwerbung

    Freiwillige Feuerwehr: So klappts mit dem Nachwuchs

  • Leitartikel

    Deutschland im Panikmodus - warum der ländliche Raum die Republik zusammenhält

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Kriegsgefahr

    Wie Kommunen sich auf Ernstfall vorbereiten sollten

    von Benjamin Lassiwe

Schlagwörter

  • Recht Aktuell

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp