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©Imago

Neue Regeln für E-Fahrzeuge

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
29. Mai 2015
Elektrisch betriebene Fahrzeuge können künftig ein besonderes Kennzeichenschild erhalten. Das hat das Bundeskabinett in einer Verordnung beschlossen. Außerdem können sie Sonderrechte im Straßenverkehr erhalten - unter anderem beim Parken.

Die klima- und umweltfreundlichen elektrisch betriebenen Fahrzeuge können künftig ein besonderes Kennzeichenschild mit dem Zusatzbuchstaben "E" erhalten. Für Kraftfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette an deren Rückseite. Die neue Verordnung der Bundesregierung sowie ein Verwaltungsvorschrift schaffen die Voraussetzung, dass das Elektromobilitätsgesetz einheitlich umgesetzt werden kann. Mit dem Gesetz werden Länder, Städte und Kommunen in die Lage versetzt sofort zu handeln. Vorrechte für Elektrofahrzeuge Mit dem Elektromobilitätsgesetz will die Bundesregierung elektrisch betriebene Fahrzeuge auch durch Privilegierung im Straßenverkehr unterstützen.

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