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Der Personalausweis soll fälschungssicherer werden - was das für Rathäuser und Bürger bedeutet
Der Personalausweis soll fälschungssicherer werden - was das für Rathäuser und Bürger bedeutet

Aus für Papierfotos

Der Personalausweis wird digital

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
8. Juni 2020
Die Diskussion hat lange gedauert - viele Fotogeschäfte in den Kernstädten rund um Deutschlands Rathäuser haben um ihre Existenz gebangt. Jetzt gibt es offenbar einen Kompromiss - zwar sollen die Verwaltungen zum Fotografen werden, aber das Anfertigen des Fotos im Rathaus wird nicht zur Pflicht.

Der Personalausweis soll noch fälschungssicherer werden. Das hatte Innenminister Seehofer schon vor einigen Monaten angekündigt. Vor allem das Foto, das Bürger bisher auf Papier in die Verwaltung brachten, war ihm dabei ein Dorn im Auge. Denn es ermöglichst das sogenannte Morphing. Das bedeutet: Betrüger legen die Aufnahmen mehrerer Gesichter übereinander und verschmelzen es zu einem einzigen Bild. Der Effekt: Das Passbild ähnelt dann verschiedenen Personen und kann so missbraucht werden. Das soll künftig mit dem Personalausweis nicht mehr möglich sein. Darum soll das Foto künftig digital angeliefert werden. 

Für den Personalausweis wird das Rathaus zum Fotogeschäft wider Willen

Die Idee von Seehofer war: Wenn die Kommunen die Fotos direkt im Bürgerbüro selbst machen und dann digital einbauen, wird Morphing unmöglich. Wir hatten HIER darüber berichtet.  Dagegen waren aber die Fotogeschäfte und auch einige Kommunen Sturm gelaufen. Sie fürchteten ein weiteres Ladensterben in der Innenstadt. Denn laut Umfrage ist das Geschäft mit dem Foto für den Personalausweis und den Reisepass für über 80 Prozent aller Fotogeschäfte existenziell wichtig. Sie ziehen darüber besonders häufig Kunden in ihr Geschäft. Ohne diese Kundschaft und die Einnahmen würde sich ihr Betrieb oft nicht mehr lohnen. 

Nun bekommen die Fotogeschäfte zwar ausgerechnet Konkurrenz von der Kommune, aber der Kauf des Fotos im Rathaus wird nicht zur Pflicht. Im Gesetzesentwurf des Ministers steht nun, dass Bürger die Wahl haben, ob sie sich für eine Gebühr von sechs Euro bei der ausstellenden Behörde ablichten lassen oder das Bild lieber in einem Fotogeschäft produzieren lassen. Einzige Änderung für die Fotogeschäfte: Sie müssen künftig sicherstellen, dass das Bild anschließend per sicherer Datenverbindung an die Passbehörde weitergeleitet wird. Der Bürger bekommt also das Foto künftig nicht mehr ausgedruckt mit sondern digital. Die Einzelheiten, wie das Geschäft den Kommunen die Bilder übermitteln soll, sind aber noch nicht geregelt.

Das sind die weiteren Änderungen beim Personalausweis 

Neu geregelt wird auch der digitale Fingerabdruck. Hintergrund ist ein EU-Gesetz, das ab Sommer nächsten Jahres in allen Mitgliedsländern zur Pflicht wird. Ab dann müssen in jedem Personalausweis zwei Fingerabdrücke eingescannt sein. 

Eltern müssen aufpassen, denn der Ausweis für Kinder ist künftig nur noch Ein Jahr gültig - bisher waren es sechs Jahre. Für viele könnte es daher Sinn machen, statt des Personalausweises direkt einen Reisepass zu bestellen. Der ist weiterhin sechs Jahre lang gültig. 

Und dann wird der Personalausweis künftig auch noch "diverser". Menschen, die sich nicht dem Geschlecht "männlich" oder "weiblich" zugehörig fühlen, können künftig in das Feld Geschlecht ein "X" eintragen lassen. Das wird jedoch nicht zur Pflicht. Wer als diverser Mensch fürchtet, etwa bei Auslandsreisen dadurch diskriminiert zu werden, kann im Personalausweis auch dann weiterhin das Geschlecht "männlich" oder "weiblich" eintragen lassen, wenn es im Personenstandsregister anders eingetragen ist. Registereintrag und Daten im Personalausweis müssen hier also nicht identisch sein.

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