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  3. Prostituiertenschutzgesetz - BVerfG lehnt Klage ab
Das Prostituiertenschutzgesetz soll Sexarbeitern helfen - diese werten es jedoch als Diskriminierung.
Eigentlich ist das Prostituierenschutzgesetz als Hilfe gedacht, viele Sexarbeiter üben jedoch Kritik. Eine Klage wurde nun abgewiesen.
© Dzelat/shutterstock

Prostituiertenschutzgesetz - BVerfG lehnt Klage ab

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
16. August 2018
Seit gut einem Jahr ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft - Unmut kam von den Kommunen, genauso wie von den Betroffenen. Eine Klage von Prostituierten und Bordellbesitzern hat das Bundesverfassungsgericht nun jedoch abgelehnt.

Als das Prostituiertenschutzgesetz im Juli 2017 in Kraft trat, war das für die Kommunen ein großer bürokratischer Aufwand, für viele Sexarbeiter bedeutete es große Überwindung zu den Behörden zu gehen. Einige Betroffene klagten deshalb schon im letzten Jahr. Nun lehnte das Bundesverfassungsgericht die Klage jedoch ab. Die Kläger sprechen von Missachtung und fehlendem Respekt.

Kommunen waren unvorbereitet auf Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz sieht vor, dass sich Sexarbeiter bei den örtlichen Behörden melden und ihre Anmeldeformulare bei der Arbeit mit sich führen.

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