Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Praxis
  2. Arbeiten im Öffentlichen Dienst
  3. Prostituiertenschutzgesetz - BVerfG lehnt Klage ab
Das Prostituiertenschutzgesetz soll Sexarbeitern helfen - diese werten es jedoch als Diskriminierung.
Eigentlich ist das Prostituierenschutzgesetz als Hilfe gedacht, viele Sexarbeiter üben jedoch Kritik. Eine Klage wurde nun abgewiesen.
© Dzelat/shutterstock

Prostituiertenschutzgesetz - BVerfG lehnt Klage ab

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
16. August 2018
Seit gut einem Jahr ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft - Unmut kam von den Kommunen, genauso wie von den Betroffenen. Eine Klage von Prostituierten und Bordellbesitzern hat das Bundesverfassungsgericht nun jedoch abgelehnt.

Als das Prostituiertenschutzgesetz im Juli 2017 in Kraft trat, war das für die Kommunen ein großer bürokratischer Aufwand, für viele Sexarbeiter bedeutete es große Überwindung zu den Behörden zu gehen. Einige Betroffene klagten deshalb schon im letzten Jahr. Nun lehnte das Bundesverfassungsgericht die Klage jedoch ab. Die Kläger sprechen von Missachtung und fehlendem Respekt.

Kommunen waren unvorbereitet auf Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz sieht vor, dass sich Sexarbeiter bei den örtlichen Behörden melden und ihre Anmeldeformulare bei der Arbeit mit sich führen. Auch regelmäßige Gesundheitsberatung schreibt das Gesetz vor und es erlaubt den jeweiligen Behörden jederzeit Bordelle und entsprechende Wohnungen jederzeit zu betreten. Als das Gesetz in Kraft trat, konnten die Anmeldungen zunächst nicht vorgenommen werden. Den Behörden fehlten schlichtweg die Formulare, die Sachbearbeiter - die Abläufe waren noch nicht installiert. Doch auch als die Kommunen soweit waren, lagen die Anmeldezahlen deutlich unter der geschätzten Zahl der Prostituierten im Land.

Eine Rotlicht-App soll mehr Sicherheit schaffen

Kommunen fordern Rotlicht-App

Mit einer App gegen Zwangsprostititution - so soll das System funktionieren!
MEHR

Schon vor in Kraft treten des Gesetzes hatten Betroffene kritisiert, dass es eine zu große Hürde für Prostituierte ist, sich bei einer Behörde melden zu müssen. Das Prostituiertenschutzgesetz treibe Sexarbeiter in die Illegalität. Als das Gesetz trotzdem verabschiedet wurde, reichten 27 Personen, unter anderem Prostituierte und Bordellbesitzer, Klage ein. Bei den Regelungen handle es sich um unverhältnismäßige Eingriffe in die Berufsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Gesetz diene der Diskriminierung und Stigmatisierung des Berufsstands.

Warum wurde die Klage abgewiesen?

Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts wies die Klage nun wegen unzureichender Begründung ab. Es werde nicht deutlich wie das Gesetz die Kläger in ihren Grundrechten verletze und die Behauptung der fehlenden Verhältnismäßigkeit werde nicht ausreichend erläutert. Die Kläger werten die Ablehnung des Gerichts als Missachtung und mangelnden Respekt gegenüber der Tätigkeit der Sexarbeiter. Die Richter weisen jedoch trotzdem auf ein Problem im Prostituiertenschutzgesetz hin. Es bleibe fraglich, ob die Regeln zur behördlichen Überwachung von Bordellen verfassungskonform seien.

Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Rebecca Piron

  • Der kommunale Finanzreport 2025 zeigt strukturelle Probleme, die dringend behoben werden müssen.
    Analyse von Finanzexperten

    Kommunale Finanzkrise: Warum Geld allein nicht reicht

    von Rebecca Piron
  • Der Bahnhofsvorplatz in Kall ist zum Treffpunkt für die Gemeinde geworden.
    Ortsmitten mal anders

    Alte Bahnhöfe als neue Ortsmitte: So gelingt die Umnutzung

    von Rebecca Piron
  • Magistrat und Mitarbeiter der Stadt Heusenstamm beteiligen sich am Aktionstag "Kommunen am Limit"
    Kommunalfinanzen

    Gemeinsame Aktion: Diese Rathäuser schließen ihre Türen

    von Rebecca Piron

Lesen Sie auch...

  • Forum KOMMUNAL 2026

    Drei Fragen, eine Antwort: Bingen

    von Rebecca Piron
  • Studie

    Lebensqualität in Städten - das sind die Erfolgsfaktoren

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Webinar - Neu in der Kommunalverwaltung

    Wie Sie als Quereinsteiger in der Verwaltung durchblicken!

    von Arkadiusz Szczesniak

Neuester Inhalt

  • Wirtschaft

    Krise der Automobilindustrie: So kämpfen Bürgermeister

    von Benjamin Lassiwe
  • Haftungsansprüche

    Aus Furcht vor Haftung: Helikopterkommunen wider Willen

    von Gudrun Mallwitz
  • 8 Tipps

    Haftungsfallen entschärfen

    von KOMMUNAL

Schlagwörter

  • Arbeiten im Öffentlichen Dienst

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp