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  3. Gesundheitsämter geben Kontaktnachverfolgung großteils auf
Symbolbild Quarantäne
Infizierte sollen sich ohne Anweisung des Gesundheitsamtes in Isolation begeben.
© adobeStock

Coronabekämpfung

Gesundheitsämter geben Kontaktnachverfolgung großteils auf

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
24. Januar 2022
Bund und Länder haben beim Corona-Gipfel beschlossen, die allgemeine Kontaktnachverfolgung weitgehend aufzugeben. Die Gesundheitsämter sollen die Kontakte nur noch prioritär - etwa im Klinik- und Pflegebereich und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderten - nachvollziehen. Wie eine Stadt das jetzt schon praktiziert! Hier finden Sie auch den Bund-Länder-Beschluss als PDF.
Aktualisiert am 26. Januar 2022

Deutschlandweit wird sich bei der Kontaktnachverfolgung nach einer Corona-Infektion Gravierendes ändern: Bund und Länder haben beschlossen, die allgemeine Kontaktnachverfolgung aufzugeben. Die Gesundheitsämter sollen sich statt dessen künftig nur noch auf den Klinik- und Pflegebereich und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderten konzentrieren. "Vor dem Hintergrund der derzeit hohen Zahl der täglichen Neuinfektionen, der beschränkten Kapazitäten der Gesundheitsämter sowie dem guten Schutz von geboosterten Kontaktpersonen von Infizierten ist eine Priorisierung sinnvoll und notwendig", heißt es im Beschluss. Die Bürger sollen eigenverantwortlich ihre Kontaktpersonen informieren und die verfügbaren technischen Hilfsmittel zur Kontaktnachverfolgung nutzen.

Was in Köln seit diesem Montag, 24. Januar, gilt, wird bald sicherlich auch in vielen anderen Kommunen pauschal ähnlich praktiziert werden:

Corona-Infizierte melden im Internetportal

In Köln sollen sich Infizierte jetzt selbst melden. Per Klick. Wer ein positives Testergebnis erhält, kann sich demnächst im Digitalen Kontaktmanagement-Portal (DiKoMa) der Stadt  selbstständig eintragen. Die Internetseite wird in dieser Woche freigeschaltet, kündigte die Stadt an. In dem persönlichen Nutzerkonto im DiKoMa können infizierte Personen ihre Gesundheitsdaten einpflegen, die zur Bewertung des individuellen Risikos für einen schwereren Verlauf erforderlich sind, wie etwa Alter und Vorerkrankungen. Das Gesundheitsamt kontaktiert dann diejenigen, die  relevante Risikofaktoren und eine starke Symptomatik angeben. Zudem betont die Stadt, dass sich infizierte Personen bei gesundheitlichen Problemen nicht nur an die Hausärzte, sondern auch an das Gesundheitsamt wenden können.

Quarantäne - so läuft es in künftig

Auch bei der Quarantäne wird stärker auf die Eigenverantwortung gesetzt: Corona-Infizierte Personen und deren Haushaltsangehörige erhalten durch das Gesundheitsamt in Köln jetzt  keine Ordnungsverfügung für die Quarantäne mehr.  "Auch das Ende der Isolierung bedarf keiner behördlichen Anordnung, sondern erfolgt selbstständig nach den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW, also nach sieben Tagen mit Freitestung", heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Die Quarantäne ende nach zehn Tagen, ohne dass ein negativer Test vorgelegt werden müsse. Das Gesundheitsamt Köln hat jetzt entschieden, die Quarantäne grundsätzlich nicht mehr einzeln anzuordnen.

Der Krisenstab in Köln verweist dabei auf die neue Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die seit 20. Januar gilt. Die Isolation können danach bereits nach sieben Tagen aufgegeben werden, erforderlich ist dafür ein negativer Corona-Test. Seit sich die Gesundheitsminister  darauf verständigt hatten, die Quarantänezeiten sollen verkürzt werden, haben dies viele Bundesländer bereits umgesetzt. In Köln gilt jetzt: Wenn das Ergebnis des PCR-Tests positiv ist oder eine durch einen Schnelltest positiv getestete Person keinen PCR-Kontrolltest vornimmt, muss sich die infizierte Person unverzüglich nach Erhalt des positiven Testergebnisses auf direktem Weg in Isolierung zu begeben. Positiv Getestete sind nach der Verordnung des Landes verpflicht, sofort alle Personen zu unterrichten, zu denen sie in den letzten zwei Tagen vor dem Test einen engen persönlichen Kontakt hatten.

Quarantäne-Regeln für Kontaktpersonen

Weiterhin gilt: Haushaltsangehörige von infizierten Personen müssen sich in Quarantäne begeben, es sei denn, sie sind geboostert oder frisch genesen der frisch doppelt-geimpft. Die zweite Impfung darf maximal 90 Tage zurückliegen.  Infizierte Personen sollen ihre engen Kontaktpersonen außerhalb ihres Haushaltes laut neuer Landesverordnung selbstständig kontaktieren. Diese sollen sich dann "bestmöglich isolieren" und sich testen lassen. Nur noch in Einzelfällen wird hier das Gesundheitsamt tätig und ordnet eine Quarantäne für Kontaktpersonen an.

Weitere Informationen, hier finden Sie noch mehr Erläuterungen.

Der Bund-Länder-Beschluss vom 24. Januar als PDF zum Downloaden:

BeschlussBundLänder

Die Quarantäneverordnung von NRW:

CoronaTestQuarantäneverordnungNRW

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