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  2. Arbeiten im Öffentlichen Dienst
  3. Gesundheitsämter geben Kontaktnachverfolgung großteils auf
Symbolbild Quarantäne
Infizierte sollen sich ohne Anweisung des Gesundheitsamtes in Isolation begeben.
© adobeStock

Coronabekämpfung

Gesundheitsämter geben Kontaktnachverfolgung großteils auf

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
24. Januar 2022
Bund und Länder haben beim Corona-Gipfel beschlossen, die allgemeine Kontaktnachverfolgung weitgehend aufzugeben. Die Gesundheitsämter sollen die Kontakte nur noch prioritär - etwa im Klinik- und Pflegebereich und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderten - nachvollziehen. Wie eine Stadt das jetzt schon praktiziert! Hier finden Sie auch den Bund-Länder-Beschluss als PDF.
Aktualisiert am 26. Januar 2022

Deutschlandweit wird sich bei der Kontaktnachverfolgung nach einer Corona-Infektion Gravierendes ändern: Bund und Länder haben beschlossen, die allgemeine Kontaktnachverfolgung aufzugeben. Die Gesundheitsämter sollen sich statt dessen künftig nur noch auf den Klinik- und Pflegebereich und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderten konzentrieren. "Vor dem Hintergrund der derzeit hohen Zahl der täglichen Neuinfektionen, der beschränkten Kapazitäten der Gesundheitsämter sowie dem guten Schutz von geboosterten Kontaktpersonen von Infizierten ist eine Priorisierung sinnvoll und notwendig", heißt es im Beschluss.

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