Wie soll man Rechtsextreme in den Kommunalparlamenten bekämpfen?

Rechtsextreme: Fraktionsgelder für NPD Abgeordnete?

Sitzen sie erst - wohlmöglich mit Fraktionsstatus - in den Kommunalparlamenten, haben sie Zugriff auf Fraktionsgelder und Aufwandsentschädigungen. Eine Stadt in Hessen legt sich mit der NPD an und streicht ihnen die Fraktionsgelder. Ist das rechtlich haltbar?

Es ist ein Dauerbrenner-Thema unter Deutschlands Kommunalpolitikern - der Umgang mit rechtstextremen Parteien in den Kommunalparlamenten. Das NPD-Verbot ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, 337 Abgeordnete sitzen somit weiter in den deutschen Gremien vor Ort. Eine verschwindend geringe Zahl, denkt man an rund 260.000 Gemeindevertreter insgesamt. Aber trotzdem ist vielerorts bekannt: Fraktionsgelder und Aufwandschentschädigungen nutzt vor allem die NPD gerne über Spenden zur verdeckten Parteienfinanzierung. Steuergelder zur Finanzierung von Hass - und das völlig legal.

Eine Stadt legt sich mit den Rechtsextremen an

Büdingen in der Wetterau will es nun wissen - immerhin vier Sitze hat die NPD dort und somit Fraktionsstatus. Direkt nach dem erneut gescheiterten NPD-Verbotsverfahren hat die Stadt ihre Entschädigungssatzung geändert. Dort heißt es jetzt: "Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen sind ausgenommen". Die Satzung ist zum 1. Februar in Kraft getreten. Im Fall der NPD geht es um Fraktionsgelder in Höhe von 310,- Euro im Jahr. Hinzu kommen die Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten persönlich und der Sitzungsgelder. Diese hat die Stadt nicht gestrichen. Den Fraktionspassus sie damit, dass das Bundesverfassungsgericht im NPD-Verbotsverfahren argumentiert hatte, die NPD sei verfassungsfeindlich aber zu unbedeutend, um sie aufzulösen. Das Gericht hatte jedoch von "anderen Reaktionsmöglichkeiten" gesprochen, diese aber offen gelassen.

337 Mandate bei Kommunalwahlen konnten Vertreter der Rechtsextremen NPD zuletzt

Das Modell wird auch andernorts geprüft

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund prüft nach eigenen Angaben bereits, ob es Möglichkeiten gibt, etwa über die Gemeindeordnung der Länder Regelungen in Sachen Rechtsextreme zu schaffen. Da könnte die NPD in Büdingen ihnen sogar Schützenhilfe leisten. Denn wie zu erwarten, hat die rechtsextreme NDP in Büdingen bereits den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingeschaltet und Klage gegen die Entschädigungssatzung in Büdingen eingereicht. Auf das Urteil warten auch zahlreiche andere Kommunen mindestens in Hessen. Denn auch andere Städte und Landkreise haben Abgeordnete der rechtstextremen NPD in ihren Parlamenten, sehen die Vorgehensweise in Büdingen aber kritisch. Man wolle der NPD auf diese Weise nicht auch noch eine Plattform geben, wenn man Prozesse verliert, heißt es dort zur Begründung. Geht es in der Stadt Büdingen also nur um eine recht kleine Summe von 310,- Euro im Jahr, sieht das im Wetteraukreis schon ganz anders aus. Die beiden Abgeordneten im Kreistag erhalten Fraktionsgelder in Höhe von satten 6000,- Euro im Jahr. Die Kommune begründet ihre Streichung unter anderem mit §5 Abs. 3 des Parteiengesetzes und mit einer Regelung in der Hessischen Gemeindeordnung (§36a), wonach Fraktionsgelder gezahlt werden KÖNNNEN - in der Tat ist das nicht in allen Kommunen der Fall, also bestehe auch kein Rechtsanspruch, argumentiert Büdingen.

Urteil könnte richtungweisend sein

Egal wie das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts ausfallen wird - mit Spannung warten Kommunalvertreter und Kommunen vor allem auf die Urteilsbegründung. Denn selbst wenn im konkreten Fall die Rechtsextremen Recht bekämen, dürfte das Gericht in seiner Begründung sagen, warum es im konkreten Fall nicht möglich war. Gut denkbar, dass das Gericht die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht nur "umrissen" hat, konkretisiert oder Hinweise gibt, was in den Entschädigungssatzungen geändert werden muss, um solche Satzungen künftig rechtskräftig zu gestalten.