Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Praxis
  2. Arbeiten im Öffentlichen Dienst
  3. Rechtsgutachten: Kommunen müssen Tauben füttern
Tauben gelten auch als die "Ratten der Lüfte" - für Kommunen sind sie meist ein Problem - ein Gutachten nimmt Städte nun in die Pflicht
Tauben gelten auch als die "Ratten der Lüfte" - für Kommunen sind sie meist ein Problem - ein Gutachten nimmt Städte nun in die Pflicht
© 123rf

Verbote sind rechtswidrig

Rechtsgutachten: Kommunen müssen Tauben füttern

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
1. Februar 2022
Sie gelten als "die Ratten der Lüfte" - Tauben sind in Städten fast überall ein Problem. Und darum gibt es in größeren Städten sogar Bußgeldtabellen. wer gegen das örtliche Taubenfütterungsverbot verstößt, muss zahlen. Doch diese Bußgelder stehen jetzt auf der Kippe.

Tauben füttern verboten - es gibt dafür in Deutschland sogar eigene Schilder. Und wer gegen das bestehende Verbot verstößt, zahlt in Braunschweig etwa bis zu 5.000 Euro laut Bußgeldkatalog. In Dortmund und Köln sind es 1000 Euro, in Frankfurt am Main "nur" 200 Euro. Stuttgart und Hamburg verlangen ebenfalls bis zu 5000 Euro. Der Grund: Die Tiere hinterlassen große Mengen an Kot, der Gebäude und Plätze verunreinigt. Zudem gelten sie als Überträger von Parasiten und Krankheiten. 

Es gibt zwar kein Gesetz, dass die Fütterung deutschlandweit verbietet, doch trotzdem haben viele Städte und Gemeinden Regelungen erlassen und auch Hauseigentümer bemühen sich häufig, in ihren Mietverträgen ein Verbot der Fütterung von Tauben zu formulieren. Denn für eine Verordnung nach Stadt- oder Gemeinderecht ist der Geltungsbereich meist auf den öffentlich zugänglichen Raum beschränkt, nicht aber auf den Garten oder Balkon. Doch all diese Regelungen könnten nun nichtig sein, wenn sich Gerichte künftig an ein neues Gutachten halten sollten.

Kommunen haben Fürsorgepflicht für Tauben 

Grund ist der Tierschutz. Der verpflichtet Kommunen laut einem Gutachten sogar, die Tauben aktiv zu füttern. Dahinter steckt, dass Tauben den Status von "Fundsachen" haben. Das Gutachten stammt aus dem Hause der Landestierschutzbeauftragten des Landes Berlin. Sie hat es von einem Referenten ihres Hauses zusammen mit einem Tierarzt erstellen lassen. Dieses Gutachten stuft nun Stadttauben als Haustiere ein. Die Begründung: Die Tiere verlieren auch nach zahlreichen weiteren Generationen nicht das ihnen typische angezüchtete Verhalten und vermischen sich genetisch nicht mit in Deutschland vorkommenden Wildtaubenarten. So wurde den Tieren laut dem Gutachten eine "hohe Brutaktivität angezüchtet", die sie nie verloren haben. 

Für Kommunen bedeutet das laut dem Gutachten: Laut Tierschutzgesetz (Art. 20a Grundgesetz, §1 Tierschutzgesetz) als auch nach Fundrecht haben sie Pflichten (Bürgerliches Gesetzbuch §§99 Abs. 1, 953, 966 Abs.1). Demnach ist "der Finder zur Verwahrung der Sache verpflichtet". Das ursprüngliche Eigentum an den ersten Zuchttieren setze sich auch auf die Nachkommen fort. Für die Kommunen folgern die Autoren daher Halterpflichten nach §§ 2ff. Tierschutzgesetz. Das betrifft dann sowohl die Fütterung, als auch die Pflege und die tierärztliche Versorgung. 

Was das Gutachten für Kommunen bedeutet - das Gutachten im Original zum Herunterladen! 

Direkte rechtliche Auswirkungen hat das Gutachten bisher nicht, es wurde bereits Ende Oktober vergangenen Jahres verfasst. Bisher hat das Gutachten auch in Berlin nicht zu Gesetzesänderung geführt. In der Hauptstadt jedoch gibt es ohnehin bisher kein Fütterungsverbot für Tauben. Ob Gerichte der Schlussfolgerung des Gutachtens entsprechen ist somit noch offen, da es seit Erstellung des Gutachtens auch noch keinen einschlägigen Prozess gab. Das könnte sich aber bald ändern. Denn vor dem Verwaltungsgericht in Kassel läuft bereits seit fast 2 Jahren ein Prozess einer Taubenliebhaberin gegen die Stadt. Sie hatte mehrere Bußgeldbescheide wegen des Fütterns von Tauben kassiert. Eigentlich sollte schon im vergangenen Jahr ein Urteil fallen, durch Corona wurde die Verhandlung immer wieder vertagt. Das Gutachten aus Berlin dürfte dort nun Teil der Verhandlung werden. 

Aus Sicht der Berliner Tierschutzbeauftragten ist die Sache jedoch klar, sie sagt: "Soweit in deutschen Kommunen noch Taubenfütterungsverbote existieren, sind diese rechtswidrig, da sie gegen das höherrangige Bundestierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verstoßen". 

Wir stellen Ihnen das Gutachten als PDF Datei zum Herunterladen zur Verfügung. HIER finden Sie den Original-Text: 

Gutachten Stadttauben

Wildtiere in der Stadt - Was können Kommunen gegen die Tauben machen?

Nicht Streicheln, nicht füttern!

Was können Städte gegen Tauben und Wildtiere tun? KOMMUNAL sucht nach Antworten...
MEHR
Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Christian Erhardt-Maciejewski

  • München und Köln führen Mindestpreise für Uber ein – und viele Städte folgen. Warum Kommunen eingreifen, was rechtlich erlaubt ist und wie sich der Taxi-Streit auf Versorgung und Wettbewerb auswirkt.
    Taxi-Steuer

    Taxi-Streit eskaliert: München und Köln führen Mindestpreise ein

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Städtebaulicher Vertrag
    Wohnungsbau

    Städtebaulicher Vertrag statt Bauchgefühl

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Amsterdam verbietet Werbung für Fleisch und fossile Energie – ein radikaler Schritt der Klimapolitik. Droht ein solches Verbot bald auch in Deutschland? Was das für Kommunen, Wirtschaft und Bürger bedeutet.
    Klimapolitik

    Amsterdam verbietet Fleisch-Werbung: Kommt das bald auch in Deutschland?

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Lesen Sie auch...

  • Diskussion um Einmalzahlung

    Entlastungsprämie beschlossen: Kommunen warnen vor Milliardenbelastung

    von Rebecca Piron
  • Digitale Verwaltung

    Low Code-Plattformen: Verwaltung ersetzt Programmierer

    von Rebecca Piron
  • Tipps

    Reichsbürger als Stresstest für die Kommunal­verwaltung

    von Oliver Junk

Neuester Inhalt

  • Digitalisierung

    Werkstatt für Transformation im Rathaus

    von Franz-Reinhard Habbel
  • Kommunales Abgabenverfahrensrecht

    Warum rechtssichere Abgabenerhebung Kernaufgabe jeder Kommune ist

    von Matthias Wiener
  • Digitalisierung

    Wiesbadener verzichten auf eigene Stadt-App

    von Rebecca Piron

Schlagwörter

  • Arbeiten im Öffentlichen Dienst

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp