Wirtschaft
Die Wirtschaft in Zeiten der Rezession braucht Unterstützung.
© AdobeStock

Reform

Neue Regeln für regionale Wirtschaftsförderung

Die regionale Wirtschaftsförderung wird neu gestaltet. Bund und Länder haben jetzt dazu eine umfangreiche Reform beschlossen. Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur soll ab 1. Januar 2023 gelten - mit neuen Fördervoraussetzungen. Dazu zählen Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ GRW gilt als das wichtigste regionalpolitische Instrument in Deutschland.

Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist die Wirtschaftsförderung für Betriebe und auch für die Regionen wichtig. Bundesfinanzminister Christian Lindner, Wirtschaftsminister Robert Habeck und die Länderminister haben jetzt beschlossen, dass die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)  neu ausgerichtet wird. Doch was beinhaltet die für Kommunen wie für die Unternehmen wichtige Reform?

GRW-Förderprogramm wird neu gestaltet

"Mit der Anpassung des Förderprogramms reagieren Bund und Länder auf die geänderten Rahmenbedingungen regionalwirtschaftlicher Entwicklung, insbesondere die Transformation hin zu Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 sowie die demografische Alterung", teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Wirtschaftsminister Robert Habeck betonte: Bund und Länder haben damit eine der größten Reformen der regionalen Wirtschaftsförderung seit Jahrzehnten beschlossen." Dabei gehe es um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. "Wir haben die Fördersystematik neu aufgestellt.“

Regionale Unternehmen fördern

Neben der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen rückten auch Klimaschutz und Nachhaltigkeit stärker in den Vordergrund.  Gefördert werden künftig nicht nur Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen überregional absetzen, sondern auch regional tätige Unternehmen, die in Wertschöpfungsketten vor Ort eingebunden sind.

"Forschungsintensive Betriebe werden stärker in den Blick genommen, weil innovative Unternehmen auf längere Sicht mehr regionale Wertschöpfung versprechen. Auch die Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur weiten wir aus, und der Bereich der regionalen Daseinsvorsorge kommt als neuer Fördertatbestand hinzu. So stärken wir die Attraktivität der Regionen und tragen auch zur Fachkräftesicherung bei“, so Habeck.

GRW-Reform in der Übersicht

Seit Anfang der 1970er Jahre wurden mit GRW-Mitteln in strukturschwachen Regionen über 150.000 Investitionsvorhaben von Unternehmen und zum Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur gefördert.

  • Die Förderung zielt künftig nicht mehr allein auf die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Hautpziele: Standortnachteile ausgleichen, Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen; Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
  • Die bisherige  Voraussetzung, dass nur Betriebe gefördert werden, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überregional in einem Umkreis von mindestens 50 km absetzen, entfällt. Künftig stellt die GRW auch auf die regionale Wertschöpfungsketten und Wirtschaftskreisläufe ab und will so die Grundlagen für eine eigenständige Regionalentwicklung fördern.
  • Die  Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen sowie für forschungsintensive Unternehmen werden erleichtert. Zudem werden die Möglichkeiten zur Förderung von Umweltschutzinvestitionen erweitert, mit denen Unternehmen über nationale oder EU-Klimaschutznormen hinausgehen.
  • Erstmalig werden Aspekte „Guter Arbeit“ in der GRW verankert. Es wird erwartet, dass die Betriebe einer Tarifbindung unterliegen oder im Zuge der Förderung ein bestimmtes Lohnwachstum realisieren. Das gilt bei bestimmten Vorhaben.
  • Im Bereich der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur werden klimafreundliche bzw. nachhaltige Maßnahmen honoriert. So wird eine Weiternutzung und. Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände umfassender gefördert als die Erschließung neuer Flächen.  Das gilt auch für die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft.
  • Ein neuer Fördertatbestand wird eingeführt für Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge. Diese müssen einen engen Wirtschaftsbezug aufweisen und maßgeblich zur Attraktivität regionaler Wirtschaftsstandorte beitragen.

Das neue GRW-Regelwerk  soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Anschließend haben die Länder für eine Übergangszeit von einem Jahr ein Wahlrecht zwischen neuen und alten Regelungen.

 Zudem wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2032 ein GRW- Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ beschlossen.

Die GRW-Reform im Detail finden Sie hier.

Den neuen GRW-Koordinierungsrahmen einschließlich der Regelungen zum Sonderprogramm sind  hier zu lesen.