Kommunen stärken?
Sachsen: 2 Milliarden für Kommunen statt Pensionen?
Der Vorschlag könnte für Städte und Gemeinden weitreichende Folgen haben. Denn das BSW will nicht nur die Verteilung der Haushaltsmittel verändern, sondern auch die kommunale Förderung grundlegend umbauen. Statt aufwendiger Förderanträge sollen Bürgermeister und Gemeinderäte mehr Geld unmittelbar erhalten und selbst über dessen Verwendung entscheiden können.
Allerdings ist die Finanzierung umstritten. Sachsen hat bereits milliardenschwere Verpflichtungen für die Altersversorgung seiner Beamten. Und die Staatsregierung plant ihrerseits schon erhebliche zusätzliche Mittel für die Kommunen.
BSW fordert zwei Milliarden Euro zusätzlich für Sachsens Kommunen
Ausgangspunkt ist der Regierungsentwurf für den sächsischen Doppelhaushalt 2027 und 2028. Die Minderheitsregierung plant Ausgaben von insgesamt rund 53,5 Milliarden Euro. Davon entfallen 26,5 Milliarden Euro auf 2027 und 27 Milliarden Euro auf 2028.
Es wäre der größte Landeshaushalt in der Geschichte Sachsens. Gleichzeitig sind Einsparungen und ein Stellenabbau vorgesehen.
Das BSW hält die Schwerpunktsetzung für falsch. Fraktionschef Ronny Kupke fordert, mehr als zwei Milliarden Euro für Infrastruktur und Kommunen verfügbar zu machen. Dazu benennt die Fraktion zwei wesentliche Finanzierungsquellen:
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Weniger Einzahlungen in den Generationenfonds: Ein Teil des Geldes, das Sachsen für künftige Beamtenpensionen zurücklegt, soll unmittelbar für öffentliche Aufgaben verwendet werden.
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Gewinne der Sächsischen Aufbaubank: Die Förderbank soll ihre Gewinne vollständig an den Landeshaushalt abführen, anstatt weitere freiwillige Rücklagen aufzubauen.
Nach Darstellung des BSW sollen dafür keine zusätzlichen Kredite notwendig sein. Die Forderung bezieht sich auf den gesamten Doppelhaushalt und damit auf zwei Jahre, nicht auf eine jährliche Zusatzsumme von zwei Milliarden Euro.
Wie groß die jeweiligen Finanzierungsbeiträge ausfallen sollen und welcher Anteil ausschließlich den Kommunen zugutekäme, lässt sich den bislang veröffentlichten Angaben allerdings nicht abschließend entnehmen.
Sachsens Kommunen fehlen bereits mehr als eine Milliarde Euro
Dass die kommunalen Haushalte zusätzliche Hilfe benötigen, steht angesichts der Finanzzahlen außer Frage.
Nach Angaben des Sächsischen Städte- und Gemeindetages schlossen die kommunalen Kernhaushalte das Jahr 2025 mit einem Defizit von rund 1,04 Milliarden Euro ab. Ein Jahr zuvor hatte das Minus noch bei rund 682 Millionen Euro gelegen.
Innerhalb eines Jahres verschlechterte sich die finanzielle Lage damit um mehr als 50 Prozent.
Besonders betroffen waren die kreisfreien Städte. Ihr Defizit betrug 2025 rund 703 Millionen Euro. Auch die Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden verzeichneten negative Finanzierungssalden.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Nach der Steuerschätzung vom Mai 2026 müssen Sachsens Kommunen für die Jahre 2026 bis 2030 mit insgesamt mehr als 1,1 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen rechnen als zuvor erwartet.
Während die Einnahmen schwächeln, steigen insbesondere die Sozialausgaben und die Kosten kommunaler Pflichtaufgaben.
Für viele Bürgermeister und Kämmerer wird damit jede zusätzliche Investition zu einer Haushaltsfrage. Die Sanierung einer Schule konkurriert mit steigenden Personalausgaben, Jugendhilfe und laufenden Betriebskosten.
Was ist der Generationenfonds für Beamtenpensionen in Sachsen?
Der Generationenfonds ist ein zentraler Bestandteil der langfristigen Finanzplanung des Freistaates.
Sachsen hat ihn eingerichtet, um Geld für die künftige Versorgung seiner Beamten und Richter anzusparen. Damit sollen die späteren Pensionszahlungen nicht vollständig aus den laufenden Steuereinnahmen finanziert werden müssen.
Der Fonds erhält regelmäßig Geld aus dem Landeshaushalt. Die Höhe der Zuführungen orientiert sich unter anderem an den Besoldungsausgaben und versicherungsmathematischen Berechnungen. Die Mittel werden am Kapitalmarkt angelegt.
Das Prinzip: Während Beamte im Dienst sind, bildet der Staat finanzielle Reserven für ihre spätere Versorgung. Ohne entsprechende Rücklagen müssten zukünftige Haushalte einen größeren Teil der Pensionszahlungen unmittelbar finanzieren.
Entscheidend ist dabei eine Unterscheidung: Das BSW fordert keine Kürzung bestehender Beamtenpensionen. Es will die Einzahlungen des Landes in den Vorsorgefonds verringern. Die gesetzlich bestehenden Versorgungsansprüche der Beamten bleiben davon unberührt.
Die Frage ist deshalb nicht, ob der Staat Pensionen zahlen muss, sondern wie er die dafür notwendigen Mittel langfristig bereitstellt.
Rechnungshof: 14,2 Milliarden Euro fehlen bei der Pensionsvorsorge
Wie groß die langfristigen Verpflichtungen sind, zeigen die Untersuchungen des Sächsischen Rechnungshofs.
In seinem Jahresbericht 2025 betrachtete der Rechnungshof unter anderem die Pensionsverpflichtungen des Freistaates zum Jahresende 2023.
Damals standen Pensionsverpflichtungen von rund 24,9 Milliarden Euro einem Marktwert der dafür angesparten Mittel von etwa 10,7 Milliarden Euro gegenüber.
Die rechnerische Deckungslücke betrug somit 14,2 Milliarden Euro.
Das bedeutet: Gemessen an diesen Werten waren lediglich rund 43 Prozent der erfassten Pensionsverpflichtungen durch die vorhandenen Kapitalanlagen gedeckt. Für die übrigen 57 Prozent fehlte eine entsprechende Kapitaldeckung.
Dabei handelt es sich um eine historische Bewertung zum Stichtag Ende 2023, nicht um den aktuellen Stand des Fonds im Oktober 2026. Die Zahlen zeigen jedoch die Größenordnung der langfristigen Finanzierungslasten.
Bereits beim Doppelhaushalt 2025/2026 hatte Sachsen die Zuführungen in den Generationenfonds nach Angaben des Rechnungshofs um insgesamt rund 500 Millionen Euro verringert.
Dies wurde unter anderem mit höheren erwarteten Kapitalerträgen begründet. Der Rechnungshof verwies allerdings auf den zunehmenden Druck, entsprechende Renditen tatsächlich zu erzielen.
Eine weitere Absenkung der Einzahlungen würde deshalb unmittelbar die Frage aufwerfen, wie sich das Vorsorgevermögen langfristig entwickeln kann.
Sächsische Aufbaubank: Wie viel Geld ließe sich tatsächlich gewinnen?
Ein zweiter Baustein des BSW-Vorschlags betrifft die Sächsische Aufbaubank (SAB).
Die landeseigene Förderbank finanziert unter anderem kommunale Infrastruktur, Wohnungsbau, Wirtschaftsförderung und Bildung.
Nach ihrer Förderbilanz für 2025 sagte die Bank Fördermittel und Finanzierungen in Höhe von rund 2,6 Milliarden Euro zu. Ihre Bilanzsumme lag zum Jahresende bei 10,9 Milliarden Euro.
Der tatsächliche Jahresüberschuss betrug allerdings lediglich 1,1 Millionen Euro.
Damit wird deutlich, dass die vollständige Ausschüttung eines Jahresgewinns in dieser Größenordnung nur einen kleinen Beitrag zur angestrebten Zwei-Milliarden-Summe leisten könnte.
Eine deutlich größere Summe müsste folglich aus anderen Haushaltspositionen stammen, insbesondere aus den geplanten Einsparungen bei den Zuführungen zum Generationenfonds oder weiteren bislang nicht bezifferten Umschichtungen.
Außerdem sind die Bilanzsumme, das Fördervolumen und die Gewinne einer Bank unterschiedliche Größen. Das Fördervermögen kann nicht einfach mit frei verfügbaren Haushaltsmitteln gleichgesetzt werden.
Pro: Was spricht für mehr Geld für Kommunen statt für den Pensionsfonds?
Für eine zeitweise Verringerung der Zuführungen zum Generationenfonds lassen sich mehrere finanz- und kommunalpolitische Argumente anführen.
1. Dringende Investitionen könnten früher erfolgen. Marode Schulgebäude, sanierungsbedürftige Brücken und Straßen verursachen nicht nur Einschränkungen im Alltag. Werden notwendige Reparaturen verschoben, können die späteren Kosten steigen. Zusätzliche Mittel könnten dazu beitragen, einen wachsenden Sanierungsstau zu begrenzen.
2. Investitionen schaffen ebenfalls Werte für kommende Generationen. Ein Pensionsfonds sichert zukünftige Zahlungsverpflichtungen ab. Eine sanierte Schule, eine funktionierende Brücke oder eine modernisierte Kläranlage schafft dagegen einen langfristigen öffentlichen Nutzen. Beide Verwendungen können deshalb als Vorsorge für die Zukunft verstanden werden.
3. Die Kommunen könnten ohne zusätzliche Verschuldung investieren. Gelingt die vom BSW vorgeschlagene Umschichtung innerhalb des bestehenden Haushalts, wären dafür keine zusätzlichen Kredite notwendig. Allerdings würde damit Kapital fehlen, das ursprünglich für die spätere Finanzierung von Pensionen vorgesehen war.
4. Investitionen können spätere Folgekosten reduzieren. Werden öffentliche Gebäude energetisch saniert oder technische Anlagen rechtzeitig modernisiert, können Betriebs- und Reparaturkosten sinken. Ob die Einsparungen die Investitionen rechtfertigen, hängt vom jeweiligen Projekt ab.
5. Die kommunale Handlungsfähigkeit könnte wachsen. Zusätzliche frei verfügbare Mittel würden Städten und Gemeinden mehr Spielraum verschaffen, eigene Prioritäten zu setzen. Dadurch könnten dringend benötigte Maßnahmen auch dort umgesetzt werden, wo bisher die kommunalen Eigenmittel für Förderprojekte fehlen.
Contra: Welche Risiken entstehen für Beamtenpensionen und Landeshaushalt?
Dem stehen gewichtige finanzielle und rechtliche Einwände gegenüber.
1. Die Pensionsverpflichtungen verschwinden nicht. Auch bei niedrigeren Einzahlungen in den Generationenfonds muss Sachsen die zugesagten Versorgungsleistungen später finanzieren. Werden heute geringere Rücklagen gebildet, können zukünftige Haushalte stärker belastet werden.
2. Dem Fonds entgehen mögliche Kapitalerträge. Geld, das heute nicht investiert wird, kann künftig auch keine entsprechenden Zinsen oder Wertsteigerungen erzielen. Über längere Zeiträume kann dieser Effekt erheblich sein. Die tatsächliche Entwicklung hängt allerdings von den Kapitalmärkten ab.
3. Der Rechnungshof sieht bereits eine große Deckungslücke. Die Versorgungsausgaben sind schon nach den bislang ausgewerteten Zahlen nicht vollständig kapitalgedeckt. Weitere Kürzungen der Zuführungen könnten dieses Problem vergrößern, sofern sie nicht durch höhere Erträge oder andere Maßnahmen ausgeglichen werden.
4. Kurzfristige Haushaltsentlastung ist keine dauerhafte Einsparung. Die Verwendung ursprünglich für Pensionen geplanter Mittel verschafft zunächst finanziellen Spielraum. Gesamtwirtschaftlich werden dadurch aber nicht automatisch zwei Milliarden Euro eingespart. Vielmehr verändert sich der Zeitpunkt und Zweck der Finanzierung.
5. Rechtliche und versicherungsmathematische Vorgaben müssen eingehalten werden. Die Zuführungen zum Generationenfonds sind gesetzlich und durch Verordnungen geregelt. Eine weitere Absenkung müsste deshalb rechtlich und fachlich abgesichert werden.
Die zentrale Abwägung lautet somit: Ist eine unmittelbare öffentliche Investition wirtschaftlich und gesellschaftlich wertvoller als eine zusätzliche Rücklage für künftige Pensionszahlungen?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es darauf nicht. Entscheidend sind der Zustand der Infrastruktur, die Wirtschaftlichkeit der geplanten Investitionen und die langfristige Finanzierbarkeit der Beamtenversorgung.
Weniger Förderprogramme: Bekommen Bürgermeister künftig mehr Freiheit?
Ein besonders weitreichender Teil des BSW-Vorschlags betrifft das System der kommunalen Förderung.
Bislang müssen Städte und Gemeinden für zahlreiche Investitionsvorhaben Fördermittel beantragen. Je nach Programm sind umfangreiche Planungen, Nachweise, Fristen und Verwendungsprüfungen erforderlich.
Das bindet Personal in den Rathäusern. Hinzu kommt, dass finanzschwache Kommunen häufig Schwierigkeiten haben, notwendige Eigenanteile aufzubringen.
Das BSW will deshalb einen größeren Teil der Mittel direkt an die Kommunen weitergeben.
Dafür sprechen drei wesentliche Vorteile:
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Weniger Anträge und Nachweispflichten könnten die Verwaltungskosten auf Landes- und Kommunalebene senken.
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Bürgermeister und Gemeinderäte könnten schneller entscheiden, welche Projekte vor Ort Priorität haben.
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Eine verlässlichere Mittelzuweisung könnte die langfristige Investitionsplanung erleichtern.
Allerdings bestehen auch bei diesem Ansatz Risiken.
Gegen eine weitgehende Abschaffung zweckgebundener Förderung sprechen insbesondere:
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Finanzschwache Kommunen könnten gegenüber finanzstärkeren Städten benachteiligt werden, wenn der Verteilungsschlüssel die unterschiedlichen Bedarfe nicht ausreichend berücksichtigt.
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Ohne Zweckbindung könnten eigentlich für Investitionen vorgesehene Mittel verstärkt zum Ausgleich laufender Haushaltsprobleme verwendet werden.
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Überregionale Vorhaben, etwa größere Verkehrsprojekte, könnten schwieriger zu koordinieren sein.
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Bundes- und EU-Förderprogramme lassen sich aufgrund ihrer rechtlichen Vorgaben nicht beliebig in pauschale Zuweisungen umwandeln.
Entscheidend wäre deshalb, wie die Direktzuweisungen ausgestaltet werden: als frei verfügbare allgemeine Finanzmittel, als pauschale Investitionszuschüsse oder als Kombination beider Instrumente.
Je nach Modell unterscheiden sich die tatsächlichen finanziellen Spielräume der Kommunen erheblich.
Sachsen-Haushalt 2027/2028: Was CDU und SPD bereits für Kommunen planen
Die Staatsregierung verweist ihrerseits auf eine erhebliche finanzielle Stärkung der Kommunen.
Im Regierungsentwurf sollen die Zuweisungen an Städte, Gemeinden und Landkreise von rund 8,1 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf jeweils fast neun Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028 steigen.
Bereits Ende Mai 2026 verständigten sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände auf ein Entlastungspaket im Umfang von rund 930 Millionen Euro. Unter anderem geht es um den Ausgleich steigender Soziallasten und höhere Landeszuschüsse für Kindertagesstätten.
Der kommunale Finanzausgleich soll nach Regierungsangaben 2027 und 2028 jeweils rund 4,9 Milliarden Euro umfassen.
Auch beim Thema Schulden geht das Kabinett einen anderen Weg als das BSW mit seinem Finanzierungsvorschlag. Für den gesamten Doppelhaushalt ist eine neue Kreditaufnahme von rund 1,46 Milliarden Euro vorgesehen. Etwa die Hälfte soll den Kommunen zugutekommen.
Finanzminister Christian Piwarz begründet den Haushaltsentwurf mit der Notwendigkeit, Konsolidierung, Investitionen und Staatsmodernisierung miteinander zu verbinden.
Damit stehen sich zwei Ansätze gegenüber: Die Regierungskoalition setzt auf zusätzliche Zuweisungen, Investitionen und begrenzte Kreditaufnahme. Das BSW verlangt darüber hinausgehende Umschichtungen und einen grundlegenden Umbau der kommunalen Finanzierung.
CDU und SPD ohne Mehrheit: Kann das BSW den Haushalt verändern?
Die Haushaltsdebatte besitzt eine besondere politische Bedeutung, weil CDU und SPD im Sächsischen Landtag keine eigene Mehrheit haben.
Der Koalition fehlen zehn Stimmen zur parlamentarischen Mehrheit. Um den Doppelhaushalt 2027/2028 zu verabschieden, benötigt sie deshalb Unterstützung aus der Opposition.
Das verschafft den Oppositionsfraktionen Verhandlungsmöglichkeiten.
Das BSW macht seine Zustimmung von einer deutlichen Stärkung der Kommunen und grundlegenden Strukturreformen abhängig. Fraktionschef Ronny Kupke wirft den Koalitionsparteien vor, bislang nicht zu entsprechenden Reformverhandlungen bereit zu sein.
Ob daraus eine Einigung entsteht, ist offen. Ebenso offen bleibt, in welchem Umfang CDU und SPD auf Forderungen nach geringeren Einzahlungen in den Generationenfonds oder einer Umstellung der Förderprogramme eingehen würden.
Was bedeutet der Milliardenstreit für Städte und Gemeinden?
Für Sachsens Bürgermeister, Kämmerer und Gemeinderäte geht es um zwei unterschiedliche Fragen.
Die erste betrifft die Höhe der verfügbaren Mittel. Zusätzliche Landeszuweisungen könnten Investitionen ermöglichen, die bislang an fehlenden Finanzmitteln scheitern.
Die zweite betrifft die kommunale Selbstverwaltung: Wie viel soll Dresden über die Verwendung der Mittel bestimmen, und welche Entscheidungen sollen unmittelbar in den Rathäusern getroffen werden?
Dabei ist nicht jede zusätzliche Milliarde automatisch eine dauerhafte Entlastung. Einmalige Investitionsmittel helfen beim Bau und bei der Sanierung öffentlicher Einrichtungen. Die strukturellen Haushaltsdefizite, insbesondere durch dauerhaft steigende Sozial- und Personalausgaben, werden dadurch nicht zwangsläufig beseitigt.
Für eine nachhaltige Stärkung der Kommunalfinanzen müsste deshalb auch geklärt werden, wie Pflichtaufgaben dauerhaft finanziert und zusätzliche Belastungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt werden.
Der sächsische Haushaltsstreit reicht damit über die Finanzierung von Beamtenpensionen hinaus.
Er berührt eine grundlegende finanzpolitische Frage: Wie viel Geld soll der Staat heute für die Verpflichtungen von morgen zurücklegen – und wie viel muss er jetzt investieren, damit Schulen, Straßen und öffentliche Einrichtungen auch morgen noch funktionieren?
Die Antwort wird der Sächsische Landtag bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 finden müssen.