Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Panorama
  2. Recht auf Schneeballschlachten
Schneeballschlachten - nicht in allen Kommunen ist sie erlaubt
Schneeballschlachten - nicht in allen Kommunen war sie bisher erlaubt
© imago

Recht auf Schneeballschlachten

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
10. Dezember 2018
Zugegeben, in Deutschland dürfte es wohl keine Kommune geben, die eine Verordnung erlassen hat, wonach Schneeballschlachten verboten sind. Das war im Land der unbegrenzten Möglichkeiten (und der unbegrenzten Möglichkeiten sinnwidriger Gesetze) bisher anders. Ein Neunjähriger war mutig genug, den Ratsherren der Kommune mal so richtig den Marsch zu blasen - mit Erfolg!

5500 Einwohner, ein Postamt, zwei Straßenkreuzungen. Das beschreibt die kleine Gemeinde Severance im US Bundesstaat Colorado ganz gut. Die Gemeinde liegt östlich der Rocky Mountains am Rand der Great Plains. Das ehemalige Prärieland boomt - innerhalb von nur zwei Jahren hat sich die Bevölkerungszahl fast verdoppelt. Ende 2017 wurden noch weniger als 4000 Einwohner gezählt, im Jahr davor waren es weniger als 3000. Ein Zustand, den sich manche Kommune in Deutschland wünschen würde.

Doch ein Problem hatte die Gemeinde bisher. Aus uralter Zeit gab es ein Verbot von Schneeballschlachten. Erlassen wurde es im Jahr 1921 - damals lebten weniger als 50 Familien in dem verschlafenen Dorf. Genau genommen war die Regelung eigentlich nur ungenau, denn wörtlich heißt es dort: Es ist verboten, Steine oder jegliche Wurfgeschosse auf Menschen, Tiere, Gebäude, Bäume, Fahrzeuge oder anderen öffentlichen und privaten Besitz zu werfen. JEGLICHE Geschosse, das heißt aber eben auch Schneebälle. 

Ein Neunjähriger kippt das Verbot von Schneeballschlachten

Nun interessieren sich neunjährige Kinder eher selten für die Interpretation von Verordnungen. Dane Best, 9 Jahre alt und seit Jahren Fan von Schneeballschlachten, aber schon. Immerhin schneit es in den Wintermonaten in Colorado recht häufig. Die Geschichte, wie Dane überhaupt davon erfuhr, ist schnell erzählt: Bei einem Schulausflug zum Bürgermeister und zum Gemeinderat wurde den Kindern von den Verordnungen erzählt. Und irgendwie kam man auch darauf, dass ja damit wohl theoretisch auch Schneeballschlachten gemeint sind. So stand der neunjährige in der Einwohnerfragestunde der Stadtratssitzung mutig auf und forderte ein Recht auf Schneeballschlachten. "Die Menschen in Severance sollen in der Lage seine, eine Schneeballschlacht zu machen, wie überall auf der Welt", argumentierte der Neunjährige. Die Ratsmitglieder waren zugegeben überrascht, wussten sie so recht doch gar nichts von der urlalten Verordnung ihrer Gemeinde. Und so wurde noch in gleicher Sitzung die Verordnung aufgehoben. 

KOMMUNAL meint: Eine Geschichte, fast wie ein Weihnachtsmärchen. Aber tatsächlich wahr! In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit! 

An den Schneepflug, fertig, los!

In NRW ging es bei 20 Grad und Sonne um den Einzug in den Schneepflug-Bundeswettbewerb.
MEHR
Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Christian Erhardt-Maciejewski

  • Alle Ergebnisse

    Bürgermeister-Wahlen im Osten: Diese Ergebnisse sorgen jetzt für politischen Wirbel

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Fahrradfahrer
    Mobiliät

    Radwege per App

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Wie gut sind Deutschlands Kommunen im Katastrophenschutz vorbereitet? Wir zeigen Schwächen, Lösungen und konkrete Maßnahmen für Städte und Gemeinden im Krisenfall
    Krisenvorsorge

    Katastrophenschutz: Der Ernstfall kommt

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Lesen Sie auch...

  • OVG Rheinland-Pfalz

    Zwangs-Betreuungspause in Kita erlaubt

    von Gudrun Mallwitz
  • Recht aktuell

    Bauturbo gilt auch für die Bundeswehr

  • Lärmschutz

    WM 2026: Public Viewing während der Nachtruhe?

    von Rebecca Piron

Neuester Inhalt

  • Gebäudemodernisierungsgesetz

    Kabinett beschließt neue Heizungsregeln

    von Gudrun Mallwitz
  • Was wird aus dem Entlastungspaket?

    Entlastungsprämie vom Tisch: Kein Vermittlungsausschuss

    von Rebecca Piron
  • Ranking 2026

    Gewinnerregionen: Wie Erfolg zustande kommt

    von Gudrun Mallwitz

Schlagwörter

  • Recht Aktuell Panorama

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp