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  2. Arbeiten im Öffentlichen Dienst
  3. Sparkassen: Brandbrief der Kommunen
Sparkassen - eine öffentlich-rechtliche Bank, in der entsprechend auch Kommunalvertreter in den Aufsichtsräten vertreten sind

Sparkassen: Brandbrief der Kommunen

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
6. Februar 2017
Die Kommunen wollen auch bei den Sparkassen weiter auf den Sachverstand und die Erfahrung der Bürgermeister und Landräte setzen - denn ihr Einfluss in den kommunalen Banken ist akut gefährdet.

Von einem Verlust von Demokratie sprechen die Vertreter der Kommunen, wenn sich Europäische Bankenaufsicht und Europäische Zentralbank mit ihren Vorschlägen durchsetzen würden. Doch der Reihe nach - in der Tat: noch sind es nur Vorschläge - doch die haben es in sich: Die Europäische Bankenaufsicht hat neue Leitlinien zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit in bestimmten Schlüsselfunktionen vorgelegt. Konkret geht es auch um Mitglieder in Aufsichtsräten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Europäische Bankenaufsicht Sorgen darum macht, Bürgermeister, Stadtvertreter oder Landräte im Verwaltungsrat der Sparkassen könnten einen Interessenskonflikt haben. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gibt aber zu bedenken: "Es waren nicht die Sparkassen, die die Banken- und Finanzkrisen ausgelöst haben. Die Sparkassen sind eine Erfolgsgeschichte".

Sparkassen: Kontrollmechanismen haben sich bewährt

Die Spitzenverbände haben sich daher zusammengetan und einen gemeinsamen Brief an das Bundesefinanzministerium geschrieben. Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund geben darin zu bedenken, dass die Präsenz der kommunalen Vertreter in den Verwaltungsräten ihrer kommunalen Trägerschaft und dem öffentlichen Auftrag der Sparkassen geschuldet sei. „Die kommunalen Vertreter in den Verwaltungsräten üben der Natur der Sache nach keinen ,institutsfremden‘ Einfluss auf die Institute aus“, schreiben sie. Sparkassen hätten eben weder Eigentümer noch Anteilseigner. Die Verbände empfehlen, bei den Anforderungen zwischen Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Aufsichtsorgans zu unterscheiden. Gerd Landsberg wird noch konkreter: "Bundesfinanzminister Schäuble sollte sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass auch in Zukunft Bürgermeister und Landräte den Aufsichtsorganen der Sparkassen angehören können". Sparkassenhttp://KOMMUNAL-Downloadservice: Der Brandbrief im Original als Download (pdf, 1,2 MB)

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