Straßenbaubeiträge müssen erhoben werden
Straßenbaubeiträge sind eine Einnahmequelle
Der Landrat des Vogelsbergkreises verlangt nämlich als kommunale Aufsichtsbehörde von der Kommune den Erlass einer solchen Straßensatzung. Andernfalls werde er selbst eine Satzung erlassen, drohte er. Die Kasseler Richter des Verwaltungsgerichtshofes entschieden nun in dieser Woche, dass Gemeinden in Hessen "jedenfalls bei defizitärer Haushhaltslage" rechtlich verpflichtet seien, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und die "auf die Bürger umzulegenden Kosten in höchstmöglichem Rahmen" festzusetzen.

Straßenbaubeiträge könnten Thema für das Bundesverwaltungsgericht werden
Der Verwaltungsgerichtshof hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Dort könnte es tatsächlich spannend werden. Denn nicht nur in Hessen ist die Erhebung von Beiträgen umstritten. Auch in anderen Bundesländern kommt es immer wieder zu heftigen Diskussionen. Aktuell in Bayern, wo Hauseigentümer wegen der fälligen Sanierung von Straßen oft Beiträge in vier- oder fünfstelligem Euro-Bereich zahlen müssen. Zuletzt hatte sich die Landtagsfraktion der Freien Wähler im Bayerischen Landtag für eine Abschaffung der Gebühren ausgesprochen. Die Beiträge müssten „endlich ohne Nachteile für die Kommunen abgeschafft werden“, so ihr Vorsitzender Aiwanger.

Der Städtetag will die umstrittenen Zahlungen beibehalten, beim Status Quo bleiben. Denn zahlreiche Städte haben finanziell nicht das Polster, um die Kosten selbst zu tragen. „Die Ausbaubeiträge sind ein unverzichtbares Finanzierungsmittel“, so der Verband. Zahlreiche kleinere Gemeinden fordern hingegen die Abschaffung des Zwangs zur Beitragserhebung, fordern aber gleichzeitig vom Land Bayern entsprechende Ausgleichszahlungen.
Straßenbaubeiträge: Baden-Württemberg und Hamburg haben sie abgeschafft
In der Tat ist der Fall in Hessen auch deshalb von grundsätzlicher Bedeutung, weil immer mehr Bundesländer auf die Abschaffung dringen. Die neue Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein hat dazu wenige Tage vor Weihnachten ein neues Gesetz verabschiedet. Es stellt den Kommunen künftig frei, wie sie mit den Straßenbaubeiträgen umgehen. In Schleswig-Holstein sind immerhin rund ein Drittel der Städte und Gemeinden schuldenfrei, können sich eine Abschaffung somit erlauben. Die anderen - meist größeren Städte - dürften sich schwertun. Nach dem Urteil der Richter in Kassel könnte sogar fraglich sein, ob sie eine Abschaffung überhaupt beschließen dürfen. Denn im Urteil hieß es ja: "...sind rechtlich verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen"...wobei in Hessen eben grundsätzlich ein Gesetz zur Erhebung der Beiträge existiert, in Schleswig-Holstein nun nicht mehr. Baden-Württemberg und Hamburg hingegen verzichten bereits seit längerem auf die Erhebung von Beiträgen - hier wurden die Landesgesetze entsprechend geändert, dass Kommunen keine Beiträge erheben dürfen.