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  3. Straßenmusiker: Eine App soll es richten!
Kunst oder Katzenmusik - Straßenmusiker stoßen auf ein geteiltes Echo

Straßenmusiker: Eine App soll es richten!

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
22. August 2017
Wie kann man Kunst unter Kontrolle bringen? Die Stadt Dresden versucht es nun mit moderner Technik. Straßenmusiker müssen sich per App auf dem Smartphone eine Genehmigung holen.

Zugegeben: So manch einer ist genervt, wenn er vor seiner Haustür oder im Café um die Ecke mit dem Gedudel von Straßenmusikern konfrontiert wird. Ebenso gibt es aber auch Menschen, die genau dieses Flair lieben. Nicht umsonst zahlen sie Straßenmusikern gerne ein Trinkgeld. Auch wenn einige abwertend von einem "Schweigegeld" sprechen, damit die selbsternannten Musiker aufhören zu spielen.

Wenn Straßenmusiker zur Last werden

In Dresden scheint die Zahl der Beschwerden besonders groß zu sein. Zumindest beschäftigte sich der dortige Stadtrat seit Monaten immer wieder mit dem Thema. Der Betriebsrat eines Modehauses berichtete sogar, zwei ihrer Verkäuferinnen hätten aus Verzweiflung über den "talentfreien Krach" Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Auch Mitarbeiter der Frauenkirche hatten sich bereits bei der Polizei beschwert, ebenso ein Buchhändler. Er habe seine "Türen zumachen müssen", weil er sonst sein "eigenes Wort" nicht mehr verstanden hätte.

Eine Straßenmusiker-App soll es nun richten

Nun hat die Stadt eine App programmieren lassen. Musiker müssen sich über diese App eine Genehmigung holen. In der App ist die Dresdner Innenstadt in mehrere Zonen aufgeteilt. Nur an bestimmten Stellen ist das Spielen noch erlaubt. Und das auch nur zwischen 9.30 Uhr und 22 Uhr, wobei von 13-15 Uhr "Mittagsruhe" herrscht. Einige Teile der Innenstadt wurden zur "musikfreien Zone" erklärt. Wer spielen möchte, muss das eintragen und bekommt per App pro Standort die Genehmigung 30 Minuten zu spielen. Danach muss er weiterziehen zum nächsten Platz - ebenfalls zu beantragen über die App.

Die Smartphone-Lösung ist deutschlandweit einmalig

Mit der neuen Form der Genehmigung gibt es bisher in Deutschland keine Erfahrungswerte. Denn die App ist noch in keiner anderen Stadt der Republik im Einsatz. Schon wird aber berichtet, einige schlaue Geschäftsleute würden nun selbst über die App Zeiten und Zonen mieten, um so "Ruhezonen" zu erzeugen. Und so bleibt die Kritik an der neuen App nicht aus. Kritiker sprechen von "Regulierungswut", fürchten, dass "begabte Künstler" die Stadt verlassen werden. "Kunst unter Kontrolle" - das könne nicht funktionieren.

Kunst unter Kontrollen - Wie regeln andere Städte das?

Besonders umstritten: München Hier müssen Straßenmusiker ein "Casting" über sich ergehen lassen. Nur die "Besten" dürfen in die Fußgängerzone. Durchgeführt wird das Casting weder von Dieter Bohlen noch irgendeiner künstlerischen Jury, sondern von den Mitarbeitern der Stadtinformation. "Einer im Amt hört sich das an und entscheidet. Fertig", heißt es in der Stadtverwaltung. Beispiel Rostock:  Die Stadt erlaubt Musik in strengen Grenzen und mit zeitlichen Auflagen. Es gibt Kontrollen und Platzverweise. Die Regeln sollen aber auch hier verschärft werden. Besonders liberal: Köln Hier haben Straßenmusiker weitgehend freie Hand, können - außer zur Nachtstunde - spielen, wo und wie sie wollen. Die Stadt rühmt sich sogar gerne damit, dass die Deutschrockband AnnenMayKantereit ihre Laufbahn auf den Straßen der Kölner Innenstadt begann. Im vergangenen Jahr erzielte sie ihr erstes Nummer 1 Album in den deutschen Charts. Ein spannendes Hörspiel zur Geschichte der Band hat der WDR vor wenigen Tagen veröffentlicht. Hier können Sie es nachhören. Straßenmusiker

Eine Musikpolizei ist die falsche Antwort

Auch KOMMUNAL hatte sich bereits im vergangenen Sommer ausführlich mit dem Phänomen "Straßenmusiker" auseinandergesetzt. In einem Leitartikel warb ich damals dafür, die Einwohner selbst entscheiden zu lassen - über den Klingelbeutel. Nach dem Motto: "Wer schlechte Musik macht, bekommt kein Trinkgeld und wird es bald bleiben lassen". Den Leitartikel können Sie HIER noch einmal nachlesen.

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