neuer Bürokratieaufwand
Umsatzsteuerpflicht: Rolle rückwärts für Kommunen
Die Umsatzsteuer zieht für die Bürger keine Erhöhungen nach sich. Der Preis etwa für das Parkticket ändert sich nicht.“
Umsatzsteuerpflicht in Neubrandenburg - die Gründe für die erneute Verschiebung
Doch da war die Arbeit in den Kommunen eigentlich längst gemacht. Denn bis dahin hatten alle Städte über ihre Finanzbehörden aufwändig geprüft, welche Leistungen künftig mit Umsatzsteuer zu belegen sind. Entstanden sind lange Kataloge mit Leistungen, für die nun eine Umsatzsteuerpflicht besteht. Und natürlich haben die Kommunen gehandelt, neue Bescheide verschickt, Bürger aufgeschreckt. Beispiel Neubrandenburg. Die dortige Verwaltung hat sich fast ein Jahr lang intensiv auf diesen Tag vorbereitet. Alle Verträge wurden geprüft und angepasst. So berichtet die Stadt davon, dass neue Verträge an die Bootschuppenpächter mit den 19 Prozent höheren Pachten verschickt wurden. Zum Jahreswechsel mussten die Pächter nun erneut angeschrieben werden - mit einem neuen Bescheid, wonach sie den alten Betrag weiter zahlen müssen. Als "maximal unglücklich" bezeichnet ein Stadtsprecher die Situation. Allein in Neubrandenburg sind rund 750 Garagennutzer, 500 Bootsschuppenbesitzer und mehr als 100 Mieter und Pächter von Grünflächen, Parkplätzen und Stegen betroffen, die nun alle erneut angeschrieben werden müssen. Viele Bürger der Kreisstadt in Mecklenburg-Vorpommern sind daher nun sauer auf ihre Kommune - verstehen die Rolle rückwärts nicht. Und die Stadt fürchtet den bürokratischen Alptraum ohnehin. Denn jede Vertragsveränderung muss vom Nutzer wieder bestätigt und zurückgeschickt werden.

Bautzen setzt die neue Umsatzsteuerpflicht schon vorzeitig um
Das ist auch der Grund, warum eine ganze Reihe von Kommunen trotz der Optionsverlängerung die neue Umsatzsteuer nun doch pünktlich zum Jahreswechsel eingeführt haben. Bautzen etwa in Sachsen hält an der neuen Regelung ebenso fest, wie etwa die Gemeinde Eching im Landkreis Freising. Die rund 13.000 Einwohner des oberbayerischne Ortes müssen bei diversen kommunalen Gebühren und Beiträge nun entsprechend mehr zahlen. Das hatte der Gemeinderat zwischen Weihnachten und Neujahr kurzfristig so beschlossen.
Ganz ähnlich sieht es in der 4000 Einwohner Stadt St Blasien im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg aus. "Wir stellen zum Jahreswechsel auf die neue Regelung um, bestimmte Leistungen der Kommune sind dann umsatzsteuerpflichtig", sagt Bürgermeister Adrian Probst kurz vor Weihnachten nach einer Sitzung des Gemeinderates. Fast alle Umstellungen seien inzwischen erfolgt, so die Begründung. Angesichts der komplexen Vorarbeiten, die vom Rechnungsamt zusätzlich zum üblichen Tagesgeschäft erledigt worden seien, mache eine Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht ab Januar Sinn, argumentierte Probst in der Sitzung. Zu groß sei der Aufwand, jetzt zunächst alles wieder zurück abzuwickeln, um dann später erneut alle nötigen Daten im Rechenzentrum zu hinterlegen. Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig die Umstellung zum 1. Januar. Auch, weil man durchaus Vorteile dadurch sieht, dass die Stadt dann vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das werde sich etwa bei der Abrechnung der aktuellen Bauprojekte Feuerwache und Rettungswache positiv auswirken, erklärte Rechnungsamtsleiter Michael Spitz in der Sitzung.
Parken wird teurer - aber nicht für die Bürger - die Folgen der neuen Umsatzsteuerpflicht
Ganz ähnlich fiel die Begründung in Germering im Landkreis Fürstenfeldbruck aus. Auf Parkticket und Co wird daher seit Januar Umsatzsteuer fällig. Allerdings merken die Bürger das finanziell in der 37.000 Einwohner-Stadt nicht, sagt ihr Oberbürgermeister Andreas Haas. „„Es zieht für die Bürger keine Erhöhungen nach sich. Der Preis etwa für das Parkticket ändert sich nicht. Die Umsatzsteuer wird innerhalb des benannten Preises ausgewiesen.“ Laut Markus Sperber, dem stellvertretenden Amtsleiter der Finanzverwaltung, gilt das zum Beispiel ebenfalls für Getränke, die aus einem städtischen Kaffeeautomaten gezogen werden.