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  3. Umsatzsteuerpflicht: Rolle rückwärts für Kommunen
Rolle rückwärts bei der Umsatzsteuer - wie Kommunen die Optionsregelung umsetzen und warum
Rolle rückwärts bei der Umsatzsteuer - wie Kommunen die Optionsregelung umsetzen und warum
© fotolia

neuer Bürokratieaufwand

Umsatzsteuerpflicht: Rolle rückwärts für Kommunen

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
15. Februar 2023
Die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen wird nun doch erst im Jahr 2025 zur Pflicht. In letzter Sekunde hatten Bundestag und Bundesrat die Einführung zum Jahreswechsel 2023 kurz vor Weihnachten verschoben. Für viele Kommunen ein weiterer riesiger Bürokratieaufwand. Wie die Städte und Gemeinden reagieren und warum, wir haben Beispiele zusammengetragen.

Im Amtsdeutsch klingt es einfach und sachlich: Die Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht wird für zwei weitere Jahre verlängert. In den Städten und Gemeinden sorgt die Diskussion jedoch seit Weihnachten nur noch für Kopfschütteln. Denn fast überall wurden schon neue Verträge rausgeschickt, in den vergangenen Monaten in Eilverfahren die Satzungen angepasst. Betroffen: Sportvereine, Kleingärtner und viele mehr. Für sie bedeutet die Umsatzsteuerpflicht der Kommunen, dass sie 19 Prozent mehr zahlen müssen als bisher. Beispiel Turnhallenvermietung durch die Kommune. Der Gesetzgeber sagt, Kommunen dürfen hier keinen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber der privaten Wirtschaft haben. Werden Leistungen einmal von einem öffentlichen Anbieter und einmal von einem privaten Anbieter erbracht, musste bisher  beim öffentlichen Anbieter - also oft der Kommune - keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Die EU sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung und entschied schon im Jahr 2015, dass bestimmte von öffentlichen Anbietern erbrachte Leistungen denen der Privatwirtschaft gleichzusetzen sind. Zur Umsetzung wurde den Mitgliedsstaaten eine mehrjährige Frist gesetzt, die lief zum Ende des Jahres ab. Eigentlich. Dann die Eilentscheidung in letzter Minute.

Die Umsatzsteuer zieht für die Bürger keine Erhöhungen nach sich. Der Preis etwa für das Parkticket ändert sich nicht.“

Germerings Oberbürgermeister Andreas Haas

Umsatzsteuerpflicht in Neubrandenburg - die Gründe für die erneute Verschiebung 

Doch da war die Arbeit in den Kommunen eigentlich längst gemacht. Denn bis dahin hatten alle Städte über ihre Finanzbehörden aufwändig geprüft, welche Leistungen künftig mit Umsatzsteuer zu belegen sind. Entstanden sind lange Kataloge mit Leistungen, für die nun eine Umsatzsteuerpflicht besteht. Und natürlich haben die Kommunen gehandelt, neue Bescheide verschickt, Bürger aufgeschreckt. Beispiel Neubrandenburg. Die dortige Verwaltung hat sich fast ein Jahr lang intensiv auf diesen Tag vorbereitet. Alle Verträge wurden geprüft und angepasst. So berichtet die Stadt davon, dass neue Verträge an die Bootschuppenpächter mit den 19 Prozent höheren Pachten verschickt wurden. Zum Jahreswechsel mussten die Pächter nun erneut angeschrieben werden - mit einem neuen Bescheid, wonach sie den alten Betrag weiter zahlen müssen. Als "maximal unglücklich" bezeichnet ein Stadtsprecher die Situation. Allein in Neubrandenburg sind rund 750 Garagennutzer, 500 Bootsschuppenbesitzer und mehr als 100 Mieter und Pächter von Grünflächen, Parkplätzen und Stegen betroffen, die nun alle erneut angeschrieben werden müssen. Viele Bürger der Kreisstadt in Mecklenburg-Vorpommern sind daher nun sauer auf ihre Kommune - verstehen die Rolle rückwärts nicht. Und die Stadt fürchtet den bürokratischen Alptraum ohnehin. Denn jede Vertragsveränderung muss vom Nutzer wieder bestätigt und zurückgeschickt werden.

Umsatzsteuer bleibt vorerst Option für Kommunen

Bautzen setzt die neue Umsatzsteuerpflicht schon vorzeitig um 

Das ist auch der Grund, warum eine ganze Reihe von Kommunen trotz der Optionsverlängerung die neue Umsatzsteuer nun doch pünktlich zum Jahreswechsel eingeführt haben. Bautzen etwa in Sachsen hält an der neuen Regelung ebenso fest, wie etwa die Gemeinde Eching im Landkreis Freising. Die rund 13.000 Einwohner des oberbayerischne Ortes müssen bei diversen kommunalen Gebühren und Beiträge nun entsprechend mehr zahlen. Das hatte der Gemeinderat zwischen Weihnachten und Neujahr kurzfristig so beschlossen.

Ganz ähnlich sieht es in der 4000 Einwohner Stadt St Blasien im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg aus. "Wir stellen zum Jahreswechsel auf die neue Regelung um, bestimmte Leistungen der Kommune sind dann umsatzsteuerpflichtig", sagt Bürgermeister Adrian Probst kurz vor Weihnachten nach einer Sitzung des Gemeinderates. Fast alle Umstellungen seien inzwischen erfolgt, so die Begründung. Angesichts der komplexen Vorarbeiten, die vom Rechnungsamt zusätzlich zum üblichen Tagesgeschäft erledigt worden seien, mache eine Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht ab Januar Sinn, argumentierte Probst in der Sitzung. Zu groß sei der Aufwand, jetzt zunächst alles wieder zurück abzuwickeln, um dann später erneut alle nötigen Daten im Rechenzentrum zu hinterlegen. Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig die Umstellung zum 1. Januar. Auch, weil man durchaus Vorteile dadurch sieht, dass die Stadt dann vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das werde sich etwa bei der Abrechnung der aktuellen Bauprojekte Feuerwache und Rettungswache positiv auswirken, erklärte Rechnungsamtsleiter Michael Spitz in der Sitzung. 

Parken wird teurer - aber nicht für die Bürger - die Folgen der neuen Umsatzsteuerpflicht 

Ganz ähnlich fiel die Begründung in Germering im Landkreis Fürstenfeldbruck aus. Auf Parkticket und Co wird daher seit Januar Umsatzsteuer fällig. Allerdings merken die Bürger das finanziell in der 37.000 Einwohner-Stadt nicht, sagt ihr Oberbürgermeister Andreas Haas. „„Es zieht für die Bürger keine Erhöhungen nach sich. Der Preis etwa für das Parkticket ändert sich nicht. Die Umsatzsteuer wird innerhalb des benannten Preises ausgewiesen.“ Laut Markus Sperber, dem stellvertretenden Amtsleiter der Finanzverwaltung, gilt das zum Beispiel ebenfalls für Getränke, die aus einem städtischen Kaffeeautomaten gezogen werden.

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