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Unterbringung von Flüchtlingen wird erleichtert

7. November 2014
Bei der Unterbringung von Flüchtlingen geraten die Kommunen immer mehr an ihre Grenzen. Die Länder hatten daher einen Gesetzesentwurf eingereicht, um einfacher und schneller Unterkünfte errichten zu können. Seit dem 7. November können die Kommunen aufatmen - das Baurecht wird an dieser Stelle vereinfacht.

Das Bauplanungsrecht in Deutschland passt sich der veränderten Situation der Kommunen beim Zuzug von Flüchtlingen an. Der Bundesrat hat ein Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht gebilligt. Vorausgegangen war ein Entwurf der Länder im Herbst diesen Jahres. Nun hat Bundespräsident Gauck das letzte Wort - der Entwurf liegt ihm zur Unterschrift vor - das Gesetz kann somit am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Planung von Flüchtlingsheimen wird erleichtert

Das Gesetz schafft durch Änderungen im Baugesetzbuch zeitlich befristete Erleichterungen bei der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften. Dies soll eine zeitnahe und bedarfsgerechte Errichtung öffentlicher Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber ermöglichen.

Zustimmung vom Städte und Gemeindebund

Der DStGB begrüßt die Reform als einen "richtigen Baustein zu einer zeitnahen und rechtssicheren Unterbringung in den Städten und Gemeinden." Städte und Gemeinden stünden zu ihrer Verantwortung, Flüchtlinge und Asylbewerber aus humanitären Gründen aufzunehmen und menschenwürdig unterzubringen. "Angesichts der stark steigenden Flüchtlingszahlen sind die bestehenden Aufnahmekapazitäten in den Kommunen aber häufig erschöpft. Es ist daher zu begrüßen, dass Bund und Länder bauplanungsrechtliche Erleichterungen zur Flüchtlingsunterbringung beschlossen haben, die unter anderem eingeschränkt und befristet auch Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbegebieten ermöglichen“, so der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg.

Problem: Angespannter Wohnungsmarkt

Angestoßen wurde die Initiative vor allem von Kommunen in Ballungszentren. Dort war die Situation wegen des häufig ohnehin angespannten Wohnungsmarkts besonders schwierig. Hier stehen meist nur wenige Flächen zur Verfügung - zudem stieß deren Nutzung häufig auf planungsrechtliche Hindernisse. Hier finden Sie den Beschluss im Wortlaut