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Vorsicht bei Geschenken und Belohnungen - was für Kommunalpolitiker und Beamte erlaubt ist und was nicht
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Werbegeschenke

Vorsicht bei Geschenken und Belohnungen

von Benjamin Lassiwe
Reporter | KOMMUNAL
31. März 2022
Werbegeschenke sind auch in Kommunen beliebt. Das reicht vom Kugelschreiber über den Lolli bis zum Reingungstuch fürs Smartphone. Doch nicht alle Geschenke machen Sinn und für die Annahme gibt es Wertgrenzen. Werbeartikel und Compliance – was erlaubt ist und was nicht.

Geschenke für den Gast? Aber klar: Wenn der Bürgermeister von Empfingen in Baden-Württemberg, Ferdinand Truffner, Besuch empfängt, kann es für das Gast schnell hochprozentig werden. Denn das „Schulteswasser“, ein Schnaps aus eigener, Empfinger Herstellung gehört zu den Präsenten, die das Stadtoberhaupt gelegentlich als Gastgeschenk verteilt. „Wir haben hier eine örtliche Firma, die Tee produziert“, sagt Truffner. Auch deren Produkte werden vom Bürgermeister gern verteilt. „Wenn wir als Kommune Werbegeschenke einkaufen, dann gucken wir, dass wir Firmen finden, die bei uns in der Gemeinde ansässig sind“.  So gibt es beispielsweise auch ein Vesperbrett mit dem Logo der Gemeinde darauf, das vor Ort, in Empfingen, hergestellt wurde. „Wir schauen dann, dass wir die Produkte dieser Firmen gravieren oder bedrucken“, erklärt der 32 jährige . „Wir haben auch eine Holzkiste, ein „Heimatkistle“, mit Produkten aus Empfingen – zum Beispiel mit Speck von unserem Metzger.“ Und natürlich gibt es in Empfingen auch Kugelschreiber oder Lollis mit dem Logo der Gemeinde darauf.

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