
Wahlkampf NRW
Wahlplakate in NRW: Wo sie hängen dürfen – und wo es teuer wird
Oft steckt guter Wille dahinter: Manche Wahlhelfer wollen mit Blick auf die Kommunalwahl 2025 in Nordrhein-Westfalen am 14. September ihre Kandidaten besonders sichtbar platzieren. Dabei hängen sie die Wahlplakate auch an den falschen Stellen auf. Doch das hat Konsequenzen. Werden Verstöße festgestellt, müssen die Plakate entfernt werden – entweder von den Parteien selbst oder vom Ordnungsamt. In Köln kostet das 15 Euro pro Plakat 15 Euro.
Wie hängen Wahlplakate richtig?
- Hartfaserplatten, Mastanhänger oder Wahlplakate aus Kartonplast müssen mit der Unterkante über Gehwegen in einer Mindesthöhe von 2,20 Metern angebracht werden.
- Über Radwegen beträgt die vorgeschriebene Mindesthöhe 2,50 Meter.
- Ein Mindestabstand von 10 Metern zu Fußgängerüberwegen, Kreuzungen, Einmündigungsbereichen sowie Kreisverkehren und Bahnübergängen sowie Querungshilfen ist einzuhalten.
- Die Plakatierung darf maximal bis zu einer Höhe von 3,50 Metern erfolgen.
- Es ist eine Restgehwegbreite von 1,50 m einzuhalten.
- Der seitliche Abstand zur Fahrbahn muss mindestens einen halben Meter betragen.
Wo und wie dürfen Wahlplakate nicht hängen?
An folgenden Standorten darf grundsätzlich keine Plakatierung vorgenommen werden:
- an Verkehrszeichenmasten, Lichtsignalanlagen, Ampeln, Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen,aber auch nicht an Straßennamenschildern, Wegweisern, Parkscheinautomaten und Halteinrichtungen von Papierkörben.
- Auch auf Grünflächen und in Parkanlagen dürfen Wahlplakate und Aufsteller nicht angebracht werden.
- An Bäumen, auf Baumschutzgitter und Dreiböcken sind Wahlplakate verboten.
- Brücken und Brückengeländer sind ebenfalls tabu.
Das Kommunalwahlgesetz schreibt vor: In und an Gebäuden mit Wahllokalen sowie direkt vor den Eingängen ist jegliche Beeinflussung von Wählern untersagt – sei es durch Plakate, Flugblätter oder Unterschriftensammlungen. Auch im Umkreis von 50 Metern um die Kölner Kundenzentren und die Wahlorganisation an der Dillenburger Straße ist Wahlwerbung verboten. Rund um alle weiteren Wahllokale, etwa Schulen, gilt dieses Verbot immerhin am Wahltag selbst.
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben klar geregelt, an welchen Standorten und wie die Wahlplakate in diesem Kommunalwahlkampf 2025 angebracht werden dürfen. In Köln dürfen Kandidaten und politische Vereinigungen in den sechs Wochen vor der Kommunalwahl im öffentlichen Straßenraum Wahlwerbung betrieben werden.
Müssen Ansprechpartner und Wahlplakate gemeldet werden?
Das Ordnungsamt will den Überblick behalten: Daher muss dem Amt für öffentliche Ordnung in Köln vorab eine für die Plakatierung zuständige und verantwortliche Person genannt werden.
Die Zahl und der Standort der Wahlplakate müssen dem Amt für öffentliche Ordnung bis spätestens zum Wahltag, 14. September, gemeldet werden.
Achtung: Die Werbung mit großformatigen Plakatträgern muss einzeln genehmigt werden.
Bis wann müssen die Plakate entfernt werden?
Plakate müssen bis Samstag, 20. September, 24 Uhr vollständig entfernt sein.
Sofern es zur Stichwahl kommt, verlängert sich die Frist bis zum Samstag, 4. Oktober.
Die Allgemeinverfügung für das Land NRW zur Regelung der Wahlwerbung zur Kommunalwahl am 14. September in Köln zum Herunterladen als PDF:
Leverkusen: Wahlplakate dürfen länger hängen als in Köln
Ein weiteres Beispiel: In Leverkusen wird ebenfalls für jedes falsch angebrachtes Plakat 15 Euro verlangt. Wer nach der Wahl nicht rechtzeitig abräumt, zahlt sogar 25 Euro. Ein ungenehmigtes Großplakat kostet mindestens 100 Euro Strafe. Wie in Köln gilt ein Mindestabstand von zehn Metern zu Überwegen und Einmündungen. Es darf nur jede vierte Laterne genutzt werden. Wie überall dürfen keine Plakatierungen an Verkehrszeichenmasten, an Lichtsignalanlagen und Blitzerkästen angebracht werden. Auch nicht an Straßennamensschildern und Wegweisern. Plakate an Bäumen sind auch hier nicht erlaubt.
In Leverkusen dürfen die Plakate etwas länger hängen als in Köln. Sie müssen spätestens bis 22. September entfernt werden. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, müssen die Plakate bis zum 6. Oktober abmontiert sein.
Das Informationsblatt der Stadt Leverkusen zum Kommunalwahlkampf 2025 als PDF zum Herunterladen:
Weitere Informationen zum Kommunalwahlgesetz NRW.