Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

Messe KOMMUNAL 2026

18.–19. November in Erfurt. Kostenlos dabei sein, Lösungen entdecken und vernetzen.

Jetzt kostenlos anmelden
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • K+ bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Recht
  3. Recht Aktuell
  4. Wem gehört der Strand?
Wer darf Eintritt für den Strand verlangen? Ein Grundsatzurteil mit weitreichenden Folgen
© 123rf

Wem gehört der Strand?

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
14. September 2017
Eintrittsgebühren am Strand sind nicht generell erlaubt. Die obersten Richter haben die Strandgebühr an deutschen Küsten gekippt - mit weitreichenden Folgen für Urlaubsorte an Nord- und Ostsee.

Es zog sich bis in die Abendstunden - und am Ende war das Ergebnis überraschend: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Eintrittsgebühren für Tagesgäste an den Stränden in der niedersächsischen Gemeinde Wangerland im Kreis Friesland für rechtswidrig erklärt. Bisher hatte die Gemeinde von Tagesgästen eine Gebühr von drei Euro für Erwachsene erhoben, ermässigt 1,30 Euro. Durch den Strandeintritt kassierte die Gemeinde jährlich Einnahmen von rund einer halben Million Euro.

Weitreichende Folgen für alle deutschen Küstenorte

Nach dem Urteil müssen nun auch zahlreiche andere Gemeinden ihre Gebührenordnungen prüfen und gegebenenfalls ändern. Das kommt überraschend, weil die Kläger zuvor in mehreren Instanzen gescheitert waren.

Das Urteil ist nun aber eindeutig: Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauberhalte und regelmässig neuen Sand aufschütte, reiche als Grund nicht aus, um am gesamten Strand (rund acht Kilometer) Eintrittsgelder zu erheben. Das sie nur da rechtens, wo die Gemeinde tatsächlich für eine höhere Badequalität sorge - also etwa dort, wo Kioske stehen, es Umkleidekabinen und Toiletten gibt.

Was ändert sich für die Kommunen konkret?

Im Innenministerium in Schleswig Holstein prüfen die Juristen jetzt zudem, ob das Urteil Auswirkungen auf Kurabgaben hat. Ein Sprecher des Ministeriums ging in einer ersten Stellungnahme davon aus, dass diese "durch das Gericht nicht in Frage gestellt worden seien".

Strandgemeinde will nun andere Einnahmequellen prüfen

Auf die halbe Million will die Kommune aber auf keinen Fall verzichten. Bürgermeister Björn Mühlena kündigte an, neue Gebühren zu prüfen, etwa Parkplatzgebühren an den Stränden. Auch die kostenpflichtige Ausgabe einer Tageskurkarte werde erwogen.

Kein Recht auf freien Strand an allen Flächen

In einer ersten Reaktion weisen die Vertreter der Kommunen darauf hin, dass aus dem Urteil kein Recht auf freien Zugang zu sämtlichen Strandflächen abzuleiten ist. Beim Städte- und Gemeindebund heißt es: "§ 59 Abs. 1 BNatSchG beschränkt das Recht zum unentgeltlichen Betreten fremder Grundstücke in der freien Landschaft verfassungskonform auf Straßen und Wege und ungenutzte Grundflächen, sofern das Landesrecht keine weitergehenden Rechte vorsieht. Der Strand ist Teil der freien Landschaft auch, soweit er im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme künstlich angelegt wurde." Und weiter: Auf die Rechtmäßigkeit des Strandbadbetriebs kommt es für die Begrenzung des Betretensrechts nach § 59 Abs. 1 BNatSchG nicht an. Diese Vorschrift soll eine Beeinträchtigung der tatsächlichen Nutzung fremder Grundstücke verhindern und ist darauf angelegt, dass jeder den Umfang zulässigen Betretens nach eigenem Augenschein und nicht erst nach rechtlicher Prüfung beurteilen kann.

Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Christian Erhardt-Maciejewski

  • Hundehalter mit Hund vor einem Rathaus – NRW diskutiert über einen verpflichtenden Hundeführerschein
    Gesetzentwurf

    Hundeführerschein NRW: Was die Pflicht wirklich bringen soll

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Stichwahl Niedersachsen 2026: Am 27. September entscheiden zahlreiche Städte und Landkreise über Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte. In Hannover laufen gleichzeitig die Stichwahl für das Rathaus und für die Region sowie die Briefwahl.
    Kommunalwahlen

    Stichwahl Niedersachsen 2026: Diese Städte wählen erneut – so geht es jetzt weiter

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Bleibt Gerstungen thüringisch? Die Gemeinde im Wartburgkreis erwägt einen Wechsel nach Hessen. Bürgermeister Daniel Steffan will prüfen lassen, ob die Kommune jenseits der Landesgrenze bessere Entwicklungschancen hätte.
    Antrag im Gemeinderat

    Genug von Thüringen: Diese Gemeinde prüft den Wechsel nach Hessen

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Lesen Sie auch...

  • Gesetzentwurf

    Hundeführerschein NRW: Was die Pflicht wirklich bringen soll

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Recht Aktuell

    Bürgermeister auf Social Media: Wann „privat“ plötzlich amtlich wird

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Gefahrenabwehr

    Giftschlangen kosten Gemeinde mehr als 100.000 Euro - sie wehrt sich dagegen

    von Gudrun Mallwitz

Neuester Inhalt

  • Kinderschutz

    Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt: Eine kleine Gemeinde geht voran

    von Annette Lübbers
  • Offene Türen

    Bürgernahe Verwaltung: Wie Kommunen den Austausch verbessern

    von Dorothea Walchshäusl
  • Wohnungsbau-Beschleunigung

    Bauturbo: So unterschiedlich gehen Kommunen jetzt vor

    von Gudrun Mallwitz

Schlagwörter

  • Recht Aktuell

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp