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Wer darf Eintritt für den Strand verlangen? Ein Grundsatzurteil mit weitreichenden Folgen
© 123rf

Wem gehört der Strand?

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
14. September 2017
Eintrittsgebühren am Strand sind nicht generell erlaubt. Die obersten Richter haben die Strandgebühr an deutschen Küsten gekippt - mit weitreichenden Folgen für Urlaubsorte an Nord- und Ostsee.

Es zog sich bis in die Abendstunden - und am Ende war das Ergebnis überraschend: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Eintrittsgebühren für Tagesgäste an den Stränden in der niedersächsischen Gemeinde Wangerland im Kreis Friesland für rechtswidrig erklärt. Bisher hatte die Gemeinde von Tagesgästen eine Gebühr von drei Euro für Erwachsene erhoben, ermässigt 1,30 Euro. Durch den Strandeintritt kassierte die Gemeinde jährlich Einnahmen von rund einer halben Million Euro.

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