Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Recht
  3. Recht Aktuell
  4. Wem gehört der Strand?
Wer darf Eintritt für den Strand verlangen? Ein Grundsatzurteil mit weitreichenden Folgen
© 123rf

Wem gehört der Strand?

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
14. September 2017
Eintrittsgebühren am Strand sind nicht generell erlaubt. Die obersten Richter haben die Strandgebühr an deutschen Küsten gekippt - mit weitreichenden Folgen für Urlaubsorte an Nord- und Ostsee.

Es zog sich bis in die Abendstunden - und am Ende war das Ergebnis überraschend: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Eintrittsgebühren für Tagesgäste an den Stränden in der niedersächsischen Gemeinde Wangerland im Kreis Friesland für rechtswidrig erklärt. Bisher hatte die Gemeinde von Tagesgästen eine Gebühr von drei Euro für Erwachsene erhoben, ermässigt 1,30 Euro. Durch den Strandeintritt kassierte die Gemeinde jährlich Einnahmen von rund einer halben Million Euro.

Weitreichende Folgen für alle deutschen Küstenorte

Nach dem Urteil müssen nun auch zahlreiche andere Gemeinden ihre Gebührenordnungen prüfen und gegebenenfalls ändern. Das kommt überraschend, weil die Kläger zuvor in mehreren Instanzen gescheitert waren.

Das Urteil ist nun aber eindeutig: Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauberhalte und regelmässig neuen Sand aufschütte, reiche als Grund nicht aus, um am gesamten Strand (rund acht Kilometer) Eintrittsgelder zu erheben. Das sie nur da rechtens, wo die Gemeinde tatsächlich für eine höhere Badequalität sorge - also etwa dort, wo Kioske stehen, es Umkleidekabinen und Toiletten gibt.

Was ändert sich für die Kommunen konkret?

Im Innenministerium in Schleswig Holstein prüfen die Juristen jetzt zudem, ob das Urteil Auswirkungen auf Kurabgaben hat. Ein Sprecher des Ministeriums ging in einer ersten Stellungnahme davon aus, dass diese "durch das Gericht nicht in Frage gestellt worden seien".

Strandgemeinde will nun andere Einnahmequellen prüfen

Auf die halbe Million will die Kommune aber auf keinen Fall verzichten. Bürgermeister Björn Mühlena kündigte an, neue Gebühren zu prüfen, etwa Parkplatzgebühren an den Stränden. Auch die kostenpflichtige Ausgabe einer Tageskurkarte werde erwogen.

Kein Recht auf freien Strand an allen Flächen

In einer ersten Reaktion weisen die Vertreter der Kommunen darauf hin, dass aus dem Urteil kein Recht auf freien Zugang zu sämtlichen Strandflächen abzuleiten ist. Beim Städte- und Gemeindebund heißt es: "§ 59 Abs. 1 BNatSchG beschränkt das Recht zum unentgeltlichen Betreten fremder Grundstücke in der freien Landschaft verfassungskonform auf Straßen und Wege und ungenutzte Grundflächen, sofern das Landesrecht keine weitergehenden Rechte vorsieht. Der Strand ist Teil der freien Landschaft auch, soweit er im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme künstlich angelegt wurde." Und weiter: Auf die Rechtmäßigkeit des Strandbadbetriebs kommt es für die Begrenzung des Betretensrechts nach § 59 Abs. 1 BNatSchG nicht an. Diese Vorschrift soll eine Beeinträchtigung der tatsächlichen Nutzung fremder Grundstücke verhindern und ist darauf angelegt, dass jeder den Umfang zulässigen Betretens nach eigenem Augenschein und nicht erst nach rechtlicher Prüfung beurteilen kann.

Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Christian Erhardt-Maciejewski

  • Die Verwaltung von Arbeitslosen wird immer teurer - die Kommunen zahlen massiv drauf...Neue Zahlen
    Arbeitsagenturen

    Bürgergeld sprengt Kommunalhaushalte: Milliardenlast für Städte und Gemeinden

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Der Podcast erscheint 9 mal jährlich - je 3 Ausgaben zu einem Schwerpunktthema - immer am ersten Mittwoch im Monat!
    Konkrete Tipps

    Für Kandidaten: So sind Sie erfolgreich im Kommunalwahlkampf

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Der Schaukasten - früher das meistgelesenste "Amtsblatt" in vielen Gemeinden - inzwischen ist der Schaukasten digital geworden - doch die Regeln sind für Kommunen die Gleichen!
    Recht Aktuell

    Kommunale Öffentlichkeitsarbeit: Was erlaubt ist – und was nicht

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Lesen Sie auch...

  • Recht aktuell

    Kostenfreie Stadtzeitungen - geht das noch?

    von Tobias Schröter
  • Recht

    Die Datenschutz-Fallen für Kommunen

    von Benjamin Lassiwe
  • Glätte

    Streusalz in Berlin: Gericht kassiert Freigabe

    von Gudrun Mallwitz

Neuester Inhalt

  • Recht aktuell

    Kostenfreie Stadtzeitungen - geht das noch?

    von Tobias Schröter
  • Stadtplanung

    Die stille Reserve: Wie Kommunen Nachverdichtung aktivieren

    von Dorothea Walchshäusl
  • Analyse

    4 Hebel gegen zuviel Autoverkehr in Innenstädten

    von Gudrun Mallwitz

Schlagwörter

  • Recht Aktuell

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp