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  3. Wie stehen die Chancen auf Hitzefrei?
Hitzefrei im Pool
Wer träumt derzeit nicht von Hitzefrei am See?
© PolaRocket/photocase

Wie stehen die Chancen auf Hitzefrei?

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
7. August 2018
Hitzefrei im Berliner Senat - das war der Aufreger der letzten Tage. Nun sind die meisten Senatoren davon abgerückt. Doch ist der Berliner Senat ein Einzelfall oder können auch andere Amtsstuben auf Hitzefrei hoffen?

Die Temperaturen steigen in Richtung der 40 Grad, die Sonne knallt auf die Fensterfronten der Bürogebäude, die Hitze wird unerträglich. Die meisten deutschen Büros sind auf einen Sommer wie diesen nicht vorbereitet. Keine Klimaanlagen, keine Ventilatoren, häufig gibt es nicht einmal abdunkelnde Jalousien. Darauf reagierten einige Senatoren der Berliner Verwaltung in der letzten Woche mit Hitzefrei für ihre Mitarbeiter. Ab 14 Uhr konnten sie nach Hause gehen, ohne die versäumten Stunden nachholen zu müssen. Diese Praxis ist bei anderen Behörden, dem Bund der Steuerzahler und vielen Bürgern negativ aufgestoßen. Beamte und Verwaltungsangestellte vernachlässigten ihren Dienst am Bürger und verschwendeten Steuergelder, lautete die Kritik. Auch die Ungleichbehandlung zwischen Landes- und Bezirksebene wurde kritisiert. Nun sind die Senatoren zurückgerudert und verpflichten ihre Mitarbeiter wieder etwaige Unterstunden auszugleichen.

Hitzefrei auch in anderen Behörden?

Aber sind die Berliner Senatoren die einzigen, die ihren Beamten und Verwaltungsmitarbeitern Hitzefrei geben? Auch in Nordrhein-Westfalen ist die Hitze in die Amtszimmer eingekehrt. In Heinsberg schließen Arbeitsagenturen und Jobcenter um 15 Uhr. In Uedem öffnet das Rathaus vorübergehend schon um 7:30 Uhr. Und in Viersen bleibt die Stadtbibliothek am Nachmittag geschlossen. Auch in verschiedenen Bezirksverwaltungen Berlins sind die Öffnungszeiten auf den früheren Morgen verschoben worden, um am Nachmittag schließen zu können. Der Unterschied in all diesen Fällen: Die Mitarbeiter müssen ihre Fehlstunden nach der Hitzeperiode abarbeiten.

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In Kommunalverwaltungen ist also nicht mit Hitzefrei zu rechnen. Aber: Die Arbeitsstättenverordnung regelt ganz klar, wann es Hitzefrei geben muss. Denn der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsräume eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur aufweisen. Ab 26 Grad könne es bereits zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen. Ab 30 Grad ist der Arbeitgeber verpflichtet Maßnahmen gegen die Hitze einzuleiten. Und bei 35 Grad ist ein Büroraum nicht mehr für die Arbeit geeignet. Mitarbeiter - auch der kommunalen Verwaltung - können dann "Hitzefrei" machen und müssen die Fehlzeiten auch nicht nacharbeiten, denn der Fehler liegt hier beim Arbeitgeber.

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