Wildtierverbot - Das können Kommunen tun
"Wildtierverbot" - eine seit Jahren andauernde Diskussion
Deshalb haben sich über 70 Kommunen dazu entschlossen, nicht mehr auf die Entscheidung des Bundes zu warten, sondern selbst durch Beschlüsse oder kommunale Satzungen Fakten zu schaffen. Standortgenehmigungen werden an Zirkusse, die Wildtiere mit sich führen, nicht mehr vergeben - zum Ärger der Zirkusinhaber. Mehrfach wurde von ihrer Seite gegen die Entscheidungen geklagt – mit unterschiedlichem Ausgang. Den Klagen der Zirkusunternehmen wurde jedoch mehrfach stattgegeben: Die Gerichte stützten sich entweder auf das Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung oder den Vorrang des Bundesrechts vor dem Kommunalrecht. Da der Bund die Haltung von Wildtieren legalisiert, können die Kommunen sich nicht einfach über die Entscheidung hinwegsetzen und eigenmächtig ein "Wildtierverbot" einführen, so der Tenor.
Welche rechtlichen Möglichkeiten für ein Wildtierverbot Kommunen haben
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass kommunale Satzungen, nach der Städte Zirkussen mit Wildtieren keine öffentlichen Flächen zur Verfügung stellen dürfen, rechtswidrig sind und haben damit vielen Kommunen den Wind aus den Segeln genommen. Trotzdem, so der DStGB, bleiben Städten und Gemeinden noch weitere Möglichkeiten, um gegen die Haltung von Wildtieren vorzugehen. Dazu beriet sich der Rechtsausschuss des DStGB ausführlich: Zwar könne kein generelles Verbot ausgesprochen werden. Aber die Kommunen können auf der Basis des Ordnungsrechts Sicherheitsauflagen für Zirkusbetriebe machen, beispielsweise zum Thema Umzäunung und Aufsichtspersonal. Außerdem können Städte und Gemeinden bei der Erlaubnis nach dem Tierschutz überprüfen, ob tierschutzrechtliche Bestimmungen verletzt werden. Sie können sich auf Erkenntnisse des Tierschutzes und der Tierverhaltensforschung beziehen, die in einer Bundesratsdrucksache beschrieben wurden. Diese rechtfertigten es, über die tierschutzrechtlich geforderten Maßnahmen hinauszugehen. -> Dafür, das rät der DStGB, können sie sich an den Empfehlungen der Landestierschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg orientieren: Laden Sie sich die PDF-Datei herunter HIER DAS URTEIL als PDF: Zahlreiche Bürgermeister wünschen sich dennoch weiterhin eine bundeseinheitliche Regelung, auch um Kommunen die aufwendigen Rechtsprozesse zu ersparen. Während in 21 EU-Ländern ein eingeschränktes Wildtierverbot für Zirkusse erlassen wurde, hat sich die Bundesregierung zuletzt im März 2016 dagegen ausgesprochen.