Windrad
Die Ampel-Koaliton will 2 Prozent des Landes für Windenergie ausweisen.
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Koalitionspläne

Neuer Schwung für die Windenergie

Die Ampelkoalition will die finanzielle Beteiligung auf Bestandsanlagen ausdehnen und für Neuanlagen sogar verpflichtend machen. Damit fließt mehr Geld in die Kommunen. Jedoch muss die Akzeptanz auch durch Transparenz gestärkt werden, sagt KOMMUNAL-Gastautor Finn-Christopher Brüning vom Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Wenn das Ziel der Ampel-Koalition Erfolg haben soll, rund 80 Prozent des Stroms bis 2030 aus den erneuerbaren Energien zu erzeugen, muss die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort weiter gefördert werden. Die Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes DStGB, die Beteiligung von Standort- und Nachbarkommunen an der Wertschöpfung für Freiflächen-Photovoltaik- und Windkraftanlagen an Land zu verbessern, wurde im Ampel-Koalitionsvertrag aufgenommen. So wollen die Koalitionäre die finanzielle Beteiligung auf Bestandsanlagen ausdehnen und für Neuanlagen sogar verpflichtend machen. Diese Maßnahme dürfte die Akzeptanz für die Windkraft und PV-Freiflächenanlagen stärken, da hieraus mehr Geld in die betroffenen Kommunen fließt und für freiwillige Leistungen wie etwa das Schwimmbad zur Verfügung steht. Jedoch muss die Akzeptanz auch durch Transparenz gestärkt werden. Dies bedeutet, auf allen politischen Ebenen mit den Menschen ehrlich zu kommunizieren und noch deutlicher zu machen, dass der Ausbau für die Erreichung der Klimaziele beziehungsweise für eine bezahlbare, sichere Versorgung zwingend notwendig ist.

Neue Windenergie-Leistung - enorme Erwartungshaltung

Die Ampel-Koalition setzt den Brutto-Stromverbrauch für 2030 deutlich höher an. Rund 600 Gigawatt an Leistung müssen zusätzlich installiert werden. Dies ist eine enorme Erwartungshaltung, die an den Ausbau geknüpft wird. Gelingen soll dies unter anderem dadurch, dass für die Windkraft an Land 2 Prozent der Landesfläche Deutschlands genutzt wird. Laut Umweltbundesamt beträgt die aktuell genutzte Landfläche in Deutschland gerade einmal 0,8 Prozent. Bereits die Debatte um die Mindestabstandsflächen hat gezeigt, dass eine Einigung auf eine Bundesregelung schwierig werden dürfte. Insofern müssen grundsätzlich alle Regionen in Deutschland für den Windkraftausbau zur Verfügung stehen. Regelungen, die den Windkraftausbau faktisch verhindern, müssen aufgehoben werden.

Klimapaket und Erneuerbaren-Energien-Gesetz

19. Deutsche Bundestag hat in seiner letzten offiziellen Sitzungswoche im Juni 2021 ein umfassendes Klimapaket verabschiedet. Ziel war es, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum generationsgerechten Klimaschutz umzusetzen und im Zuge dessen die Klimaziele nochmal zu verschärfen. Dieses hat auch zu einigen Anpassungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geführt, die sich auch auf die Kommunen auswirken. Es wurde unter anderem die Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes aufgegriffen, die Kommunen auch finanziell an Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu beteiligen. Bei der Windkraft kam es zu Klarstellungen, die zu Verbesserungen führen, aber auch zu Umformulierungen, die die finanzielle Teilhabe erschweren. Daher muss die Ampel-Koalition weiter nachbessern, wenn die Akzeptanz für deren ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien erhalten bleiben soll.

Windkraft - Kommunen an Einnahmen beteiligt



Die ursprüngliche Regelung in Paragraf 36k (alt) für die finanzielle Beteiligung an der Windkraft an Land ist systematisch nach Paragraf 6 EEG verschoben worden, mit dem Ziel, die Beteiligung der Kommunen kompakt zu regeln. Kernpunkt der Änderungen war dabei die Einführung der finanziellen Beteiligung an Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die auch für nicht EEG-geförderte PV-Anlagen möglich ist. Klar ist jetzt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden an der Windkraft beteiligt werden können, wenn die Anlage nicht auf dem Gemeindegebiet errichtet wird. Als betroffen gelten jetzt Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern befindet; es wird um die Turmmitte der Windenergieanlage gemessen. Windenergieanlagen unter 750 KW dürfen keine freiwillige Zahlung mehr an die Kommunen anbieten.

Folgen der EEG-Reform

Die Auswirkungen der EEG-Reform lassen sich für die finanzielle Beteiligung an der Windkraft bislang nur mit Zurückhaltung einstufen. Der von der Fachagentur Windenergie an Land gemeinsam mit dem DStGB beziehungsweise der Energiewirtschaft entwickelte Mustervertrag zur finanziellen Beteiligung konnte bislang noch nicht in der Breite Anwendung finden. Denn aufgrund der langen Planungs-/ Genehmigungsphase, die zur Inbetriebnahme einer Anlage nötig ist, kann noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, ob die bisherige freiwillige Regelung funktioniert. Allerdings zeichnet sich durch die immer höheren Börsenstrompreise ab, dass viele Windkraftbetreiber von einer EEG-Förderung Abstand nehmen und – auch aus Gründen der Gewinnoptimierung - auf die sonstige Direktvermarktung ihres erzeugten Stroms setzen. Diese Vermarktungsform wird immer beliebter, da viele Unternehmen aus Imagegründen sich auch mit „eingekaufter“ grüner Energie einen klimaneutralen CO2-Fußabdruck verleihen wollen. Die Kommunen können bislang aber nur an EEG-geförderten Anlagen finanziell beteiligt werden. Der DStGB steht für die im Koalitionsvertrag angekündigten Gespräche mit Bund und Ländern bereit und wird versuchen, die finanzielle Beteiligung der Kommunen an der Windkraft und Photovoltaik weiter zu verbessern.

Auch von Finn-Christopher Brüning