Die Wohnsitzauflage bleibt umstritten.

Wohnsitzauflage - Pro und Contra

30. November 2016
Eine fehlende Wohnsitzauflage begünstigt die Bildung von Parallelgesellschaften, meint Bayerns Sozialministerin Emilia Müller. Anne Spiegel, Familien- und Integrationsministerin von Rheinland-Pfalz ist sich dagegen sicher, Integration lässt sich vor Ort auch ohne die Auflage gestalten.

Emilia Müller: Wohnsitzauflage ist notwendig

Im letzten Jahr kamen so viele Asylbewerber wie nie zu uns. Das war und ist für uns alle eine riesige Herausforderung. Eine noch größere Herausforderung ist die Integration derjenigen, die lange Zeit oder dauerhaft bei uns bleiben. Sie wird uns noch Jahrzehnte beschäftigen. Neben Sprache und Arbeit ist Wohnen der dritte entscheidende Schlüssel zur Integration. Deshalb müssen wir ausreichend Wohnraum schaffen und zwar sowohl für die anerkannten Flüchtlinge, als auch für unsere einheimische Bevölkerung. Sonst gefährden wir den sozialen Frieden in unserem Land.

in Bayern. © Emilia Müller

Gerade in städtischen Ballungsgebieten besteht die Gefahr, dass Flüchtlinge dorthin ziehen, wo schon Landsleute von ihnen wohnen. Dies gefährdet nicht nur eine ausgewogene Bewohnerstruktur der betroffenen Bezirke, sondern begünstigt auch die Bildung von Parallelgesellschaften. Dabei wollen wir aber, dass die Zuwanderer mit uns leben und nicht neben uns oder gar gegen uns. Deshalb muss der Staat gegensteuern können. Auf das Betreiben Bayerns hin hat der Bund in seinem Integrationsgesetz eine Regelung zur Wohnsitzzuweisung aufgenommen. Sie ermöglicht den Ländern die landesweite Verteilung. Der Freistaat hat als erstes Bundesland davon Gebrauch gemacht. Denn wir sind davon überzeugt, dass Integration besser gelingt, wenn wir die Flüchtlinge ausgewogen auf alle Regionen verteilen. Die Wohnsitzauflage ist hier das entscheidende Steuerungsinstrument. Mit ihr sorgen wir aber auch bei unseren Kommunen für mehr Planungssicherheit. Denn Integration findet doch vor Ort statt. Wenn die Gemeinde weiß, wie lange die Menschen bleiben, kann sie auch den Bedarf an Integrationsangeboten und -strukturen wie Sprachkurse und Kinderbetreuung verlässlicher planen. So kann sie die Schutzbedürftigen passend unterstützen. Bereits begonnene Integrationsmaßnahmen wollen wir aber nicht verhindern. Deshalb fällt derjenige, der einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht und dadurch seinen Lebensunterhalt selbst verdient, nicht unter die Wohnsitzauflage. Gleiches gilt bei der Aufnahme einer Berufsausbildung. Und wer woanders Arbeit findet, kann auch dorthin umziehen. Schließlich soll die Wohnsitzauflage Integration ja ermöglichen und nicht behindern. Ich freue mich, dass nun auch die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg nachgezogen hat. Das ist ein objektiver Beleg für die Notwendigkeit der Wohnsitzauflage - jenseits aller ideologischen Grenzen.

Anne Spiegel: Wohnsitzauflage ist derzeit nicht nötig

Starke Wanderungsbewegungen von anerkannten Flüchtlingen Richtung Ballungszentren sind schlicht und einfach nicht da, wie eine Abfrage bei den größeren Städten unseres Landes ergeben hat. Dies mag auch daran liegen, dass die Arbeitsmarktsituation in Rheinland-Pfalz allgemein sehr gut und der Arbeitsmarkt in unseren ländlichen Regionen aufnahmefähig ist. Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern ja auch gerade deshalb die freie Wahl bei der Entscheidung über eine Wohnsitzauflage innerhalb eines Bundeslandes gelassen, weil sich die Situation in den jeweiligen Ländern höchst unterschiedlich gestalten kann. Nicht zuletzt ist die rheinland-pfälzische Integrationspolitik darauf ausgerichtet, im ganzen Land gute Rahmenbedingungen für gelingende Integration zu schaffen und überall für die erforderlichen Beratungs- und Kursangebote zu sorgen.

in Rheinland-Pfalz. © Anne Spiegel

Rheinland-Pfalz verfügt zudem über ein bewährtes asylrechtliches Verteilungssystem, das den Kommunen eine gleichmäßige Verteilung und Planungssicherheit garantiert. Da in Rheinland-Pfalz die Unterbringung im laufenden Asylverfahren ganz überwiegend bereits in Wohnungen erfolgt, ist im Falle einer Anerkennung eine weitgehende Versorgung mit Wohnraum schon gewährleistet. So lebten nach Angaben des statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz Ende des Jahres 2015 knapp 84 Prozent der rheinland-pfälzischen Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in eigenen Wohnungen. Bei anerkannten Flüchtlingen ist die Quote noch höher. Das ist ein großer integrationspolitischer Erfolg, für den die rheinland-pfälzischen Kommunen maßgeblich verantwortlich sind. Dadurch unterscheidet sich Rheinland-Pfalz auch deutlich von anderen Bundesländern. Denn mit der asylrechtlichen Erstverteilung erfolgt so bereits die Lösung der Wohnraumfrage. Das begünstigt die Integration in die Aufnahmegesellschaft ganz erheblich und dies schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt. Ich sehe deshalb derzeit nicht, dass eine Wohnsitzauflage die Integration der zu uns Geflüchteten in unserem Bundesland verbessert. Vielmehr sehe ich aktuell für Rheinland-Pfalz, dass mit einer Wohnsitzauflage ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen würde.