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2G im Rathaus? Warum die Demokratie nicht nur für Geimpfte gilt
2G im Rathaus? Warum die Demokratie nicht nur für Geimpfte gilt
© 123rf

Recht Aktuell

2G: Ins Rathaus nur für Geimpfte?

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
1. Dezember 2021
In vielen Kommunen sorgen die neuen Regelungen zur Test- und Impfpflicht für Ärger. Einige Rathäuser hatten angeordnet, nur noch Geimpfte persönlich zu empfangen. Andere fordern von Gemeinderäten einen tagesaktuellen Corona-Test. Nicht alles davon ist rechtlich erlaubt. Ein Überblick:

Geimpfte dürfen an der Einwohnerfragestunde im Stadtrat teilnehmen, Nicht-Geimpfte sind ausgeschlossen? Diesen Versuch, die sogenannte 2G Regel durchzusetzen, hatten in den vergangenen Tagen mehrere Bürgermeister gestartet. Zu Unrecht, wie jetzt verschiedene Juristen klarstellen. "Bürger dürfen von der Teilhabe an der Daseinsvorsorge nicht ausgeschlossen werden. Auch Ungeimpften und nicht genesenen Bürgern muss die Möglichkeit erhalten bleiben, behördliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können", heißt es etwa in einer Rechtsauslegung einer Kommunalaufsicht in Brandenburg.

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