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Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen
© Fotolia: aga7ta

Straßenausbaubeiträge in NRW: Anliegerkosten sinken

2. Juli 2019
Mit einem neuen Förderprogramm sollen die Anliegerkosten beim Straßenbau reduziert - aber nicht ganz abgeschafft werden. Es kommt zu Änderungen.

Straßenausbaubeiträge erheben - Ja oder nein? Über diese Frage wird in vielen Kommunen diskutiert.

So haben beispielsweise die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg die Beiträge abgeschafft. In Ländern wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg hat man sich nach endlosen Diskussionen ebenfalls für diesen Schritt entschieden. Anders aber sieht die Situation in Nordrhein-Westfalen aus. Hier werden die Beiträge weiterhin erhoben.

Allerdings hat die Landtagsfraktion am Dienstag beschlossen, die Anliegerkosten ab sofort zu halbieren.

Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen: Kostensenkung für Anlieger

Aus dem Landeshaushalt sollen dafür jährlich 65 Millionen Euro bereitgestellt werden, damit die Kosten für die Modernisierung von Straßen für die Anwohner im Rahmen gehalten werden. Dafür soll ein neues Förderprogramm auferlegt werden, mit dem nicht nur die Anliegerbeiträge reduziert, sondern auch die Einnahmeausfälle der Kommunen ausgeglichen werden sollen. Die bisherigen Anliegerbeiträge sollen neu gestaffelt und die Berechnung vereinfacht werden. Und so soll die Kostenverteilung aussehen:

Anliegerstraßen: Anlieger zahlen 40 Prozent; die Kommune 20 Prozent.

Haupterschließungsstraßen: Anlieger zahlen 30 Prozent; die Kommune 40 Prozent.

Hauptverkehrsstraßen: Fahrbahn und Radwege: Anlieger zahlen 10 Prozent; die Kommune 60 Prozent; Maßnahmen für den ruhenden Verkehr: Anlieger zahlen 40 Prozent; die Kommune 20 Prozent.

Hauptgeschäftsstraßen: Fahrbahn und Radwege: Anlieger zahlen 35 Prozent, die Kommune 30 Prozent. Maßnahmen für den ruhenden Verkehr: Anlieger zahlen 40 Prozent; die Kommune 20 Prozent.

Straßenausbaubeiträge in NRW
Die Beiträge sorgen in vielen Kommunen für Streit

Straßenausbaubeiträge in NRW: Das soll sich ändern

Gegen die Straßenausbaubeiträge laufen die Bürger schon seit Monaten Sturm: So zählte eine Volksinitiative des Steuerzahler-Bundes gegen die Beiträge rund 460.000 Unterschriften. Zudem haben 60 Stadt- und Gemeindeparlamente Resolutionen beschlossen. Doch die schwarz-gelbe Landesregierung will die Straßenausbaubeiträge nicht komplett abschaffen, da sie nicht glaubt, dass das Land den Kommunen jährlich 130 Millionen Euro Ausfall ersetzen kann. Zudem gehören die Straßenausbaubeiträge zur autonomen Finanzierungsquelle der Kommunen.

Die Kommunen können nun rückwirkend die Landesförderung für alle beitragspflichtigen Maßnahmen verlangen, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahmen gilt der Beschluss des zuständigen Rates. Bürger müssen in Zukunft frühzeitig über geplante Baumaßnahmen informiert werden. Sie sollen das Recht auf Ratenzahlung haben und es sollen Härtefallregelungen ausgebaut werden.

Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die Veränderungen

Der Städte- und Gemeindebund begrüßt die Ankündigungen der Regierungsfraktion, fordert aber eine sichere Finanzierung, damit Kommunen die Straßen in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten können. "Dass die Mittel im vereinfachten Verfahren ohne zusätzlichen Personaleinsatz und bürokratischen Mehraufwand abgerufen werden können, ist dabei für viele Kommunen eine echte Unterstützung", sagte Bernd Schneider, der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes.

"Die Idee, die Beiträge im Höchstsatz zu halbieren, um soziale Härten zu vermeiden, ist nachvollziehbar, aber wirft die Frage auf, wie verlässlich die Kompensation durch Landesmittel erfolgt.“ Die Landesregierung müsse sich gesetzlich zu einem dauerhaften Kostenausgleich an die Kommunen verpflichten.

„Klar ist: Der Anteil, der durch eine Deckelung wegfällt, muss den Kommunen 1:1 erstattet werden." Doch es sei fraglich, ob das zugesagte Fördervolumen von 65 Millionen Euro ausreiche: "Alle Kommunen werden sich verpflichtet sehen, die Förderung in Anspruch zu nehmen", glaubt der Hauptgeschäftsführer.

In den folgenden Jahren sei zudem mit erheblich steigendem Bedarf zu rechnen, zum einen weil die Kosten für den Tiefbau drastisch gestiegen seien, zum anderen wegen der über Jahre angewachsenen Investitionserfordernisse.

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