
Vertrauliche Informationen über Unternehmen aus dem Aufsichtsrat sind heikel.
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Verschwiegenheitspflicht
Aufsichtsrat: Was dürfen Bürgermeister verraten?
Gute Nachrichten für Kommunalpolitiker: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Aufsichtsratsmitglieder kommunaler Unternehmen dem Gemeinderat auch vertrauliche Informationen mitteilen dürfen – selbst wenn die Empfänger keine besondere Vertraulichkeit gewährleisten können. Die Rechtsanwälte Alexander Häcker und Janina Helde erläutern die konkreten Auswirkungen auf die Praxis.
Aufsichtsratsmitglieder kommunaler Unternehmen sind auch dann von der gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht freigestellt, wenn diejenigen, denen sie berichten, an sich kein besonderes Maß an Vertraulichkeit gewährleisten. Das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst die Gründe für diese Entscheidung vom 18. September 2024 veröffentlicht.
Oberverwaltungsgericht entschied über Fall
Die Richter entschieden über einen Fall aus Nordrhein-Westfalen.