Ein Bürgermeister muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, weil in seiner Kommune ein Teich nicht abgesperrt war. Was müssen Kommunen tun? Wie sieht es mit der persönlichen Haftung aus?
Prozess gegen Bürgermeister
Müssen Kommunen bald jede Badestelle einzäunen?
Es war ein tragischer Fall. Im Jahr 2016 ertranken drei Kinder in einem nicht eingezäunten Teich in der hessischen Kleinstadt Neukirchen. Jetzt muss sich der Bürgermeister vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Wird er verurteilt, hätte das wohl dramatische Auswirkungen auf alle Städte und Gemeinden in Deutschland.
Eine potentielle Badestelle, genauer sogar nur ein Teich, kein Zaun und drei tote Kinder. Mit diesem Fall muss sich seit dem 9. Januar das Amtsgericht in Schwalmstadt befassen. Angeklagt ist der Bürgermeister der Kleinstadt Neukirchen in Nordhessen. Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage: Hätte der Bürgermeister dafür sorgen müssen, dass der Teich eingezäunt wird? Ein Verfahren, das von Bürgermeistern und Rathäusern in ganz Deutschland mit großer Aufmerksamkeit verfolgt werden sollte.