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  1. Müssen Kommunen bald jede Badestelle einzäunen?
Ein Bürgermeister muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, weil in seiner Kommune ein Teich nicht abgesperrt war. Was müssen Kommunen tun? Wie sieht es mit der persönlichen Haftung aus?
Ein Bürgermeister muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, weil in seiner Kommune ein Teich nicht abgesperrt war. Was müssen Kommunen tun? Wie sieht es mit der persönlichen Haftung aus?

Prozess gegen Bürgermeister

Müssen Kommunen bald jede Badestelle einzäunen?

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
10. Januar 2020
Es war ein tragischer Fall. Im Jahr 2016 ertranken drei Kinder in einem nicht eingezäunten Teich in der hessischen Kleinstadt Neukirchen. Jetzt muss sich der Bürgermeister vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Wird er verurteilt, hätte das wohl dramatische Auswirkungen auf alle Städte und Gemeinden in Deutschland.

Eine potentielle Badestelle, genauer sogar nur ein Teich, kein Zaun und drei tote Kinder. Mit diesem Fall muss sich seit dem 9. Januar das Amtsgericht in Schwalmstadt befassen. Angeklagt ist der Bürgermeister der Kleinstadt Neukirchen in Nordhessen. Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage: Hätte der Bürgermeister dafür sorgen müssen, dass der Teich eingezäunt wird? Ein Verfahren, das von Bürgermeistern und Rathäusern in ganz Deutschland mit großer Aufmerksamkeit verfolgt werden sollte. Denn, wird Bürgermeister Klemens Olbrich wirklich wegen fahrlässiger Tötung tatsächlich verurteilt, möglicherweise sogar zu einer langjährigen Haftstrafe (das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor), hat das deutschlandweit Auswirkungen auf Badestellen, Teiche und sonstige Gewässer. Aber der Reihe nach...

Teich ist keine offizielle Badestelle - es gibt sie schon seit 200 Jahren - ohne Einzäunung 

Bürgermeister Olbrich bekundete am Donnerstag zum Prozessauftakt immer wieder sein Mitgefühl mit der Familie. "Das tut mir wahnsinnig leid" sagte er der Familie, die damals drei ihrer sechs Kinder verlor. Gleichzeitig weist er jedoch alle Vorwürfe gegen sich zurück. "Den Teich gibt es schon seit mehr als 200 Jahren. Jede Nutzung einer Badestelle, die obendrein keine offizielle Badestelle ist, obliegt dem allgemeinen Lebensrisiko", so der Rathauschef. Niemand sei je auf den Gedanken gekommen, den Teich einzuzäunen. 

Hier setzt die Staatsanwaltschaft an, die kritisiert, dass die Gemeinde auch nach dem Unglück zunächst entschied, baulich an dem Teich nichts zu verändern. 

Rückendeckung bekommt der Bürgermeister von der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, DLRG. Die Einsatzkräfte holten damals die leblosen Körper der drei Kinder aus dem Wasser. "Das war der erste Einsatz, den wir je hatten", so der Einsatzleiter vor Gericht.

Gleichzeitig berichten sowohl die DLRG Retter als auch weitere Ersthelfer, dass sie selbst Probleme hatten, aus dem Teich, der eben bewusst nicht als Badestelle ausgewiesen ist, wieder herauszukommen. An der Stelle, wo der erste Junge gefunden wurde, sei das Ufer rutschig und werde schnell zwei Meter tief. 

Was hätte die Gemeinde nach dem Unfall an dem Teich tun müssen? 

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger nutzten den ersten Prozesstag vor allem, um der nordhessischen Gemeinde den Umgang mit dem tragischen Unglück vorzuwerfen. Spätestens, als die Kinder dort ertrunken seien, hätte die Gemeinde handeln und etwas verändern müssen, so die Staatsanwältin. Entscheidend kommt es im weiteren Verlauf des Prozesses wohl auch darauf an, um welche Art von Teich es sich genau handelt. Der Verteidiger von Bürgermeister Olbrich ist der Direktor des hessischen Städte- und Gemeindebundes, Karl-Christian Schelzke. Er sagt, es handle sich um ein Löschwasserreservoir. Das heißt konkret, dass aus dem Teich zwar Wasser im Brandfall genommen werden kann, er sei aber nicht dafür angelegt worden. 

Die Frage ist für den Prozess wichtig, weil Löschwasserteiche aus rechtlichen Gründen eingezäunt werden müssen. Dann würde es sich tatsächlich um ein Versagen der Gemeinde handeln. Schelzke erläuterte jedoch, dass man Wasser theoretisch aus jedem Gewässer nehmen kann, aus jeder Badestelle und somit etwa auch aus einem Pool. "Überall wo Wasser ist, können Sie es im Notfall zum Löschen nutzen", so der Verteidiger. 

Badestellen sind auch anderswo ein rechtliches Problem 

Teiche und andere Stellen werden immer wieder als Badestelle genutzt. Sichtbar wird das meist durch einen kleinen Steg. Nur genau der ist ein riesiges Problem. Denn wenn Anlagen, wie etwa ein Steg an einem Gewässer stehen, muss eine Kommune nach einem Gerichtsurteil damit rechnen, dass das Gewässer von Bürgern als Badestelle genutzt wird. Heißt im Klartext: Handelt es sich um einen See mit einem Steg oder einem sonstigen Anleger, ist die Kommune in der Pflicht und muss auch die Badeaufsicht gewährleisten. Ausführlich haben wir das Urteil und seine Folgen in unserem Beitrag "Kommunen müssen Badestellen sperren" im vergangenen Sommer behandelt. HIER finden Sie den Artikel und alle Hintergründe zum Nachlesen:



 

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