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  4. Kommunen müssen Badestellen sperren - Schuld ist ein Gerichtsurteil!
Badestellen an Seen müssen laut einem Urteil von der Kommune beaufsichtigt werden - sonst ist das Schwimmen nicht erlaubt, die Kommune in der Haftung
Badestellen an Seen (wie hier der Maisinger See in Oberbayern) müssen laut einem Urteil von der Kommune beaufsichtigt werden - sonst ist das Schwimmen nicht erlaubt, die Kommune in der Haftung
© 123rf

Kommunen müssen Badestellen sperren - Schuld ist ein Gerichtsurteil!

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
26. Juli 2019
Mitten im Hochsommer müssen Kommunen ihren Bürgern den Badespaß an vielen Seen verleiden. Der Bundesgerichtshof hatte die Kommunen zuvor in die Verantwortung genommen. Gibt es an einer Badestelle keine Badeaufsicht, drohen den Kommunen Strafverfahren. Und nicht nur die Bürgermeister sind betroffen, auch ehrenamtliche Kommunalpolitiker drohen strafrechtliche Konsequenzen!

Deutschland hat unendlich viele Seen - und in zahlreichen Kommunen gibt es daher an den Seen Badestellen. Oft mit einem kleinen Steg. Doch genau da liegt das Problem. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (III ZR 60/16) - es stammt zwar schon von Ende 2017, doch erst jetzt scheinen die Auswirkungen klar zu werden. Immer mehr Kommunen nehmen die Warnung des Urteils ernst.

Badestellen unbewacht - darum geht es im Gerichtsurteil

Es ging um den Unfall eines zwölfjährigen Mädchens in einem kommunalen Freibad.

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