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Die Finanzminister hatten sich eigentlich schon auf Eckpunkte einer Grundsteuerreform geeinigt.
Die Finanzminister hatten sich eigentlich schon auf Eckpunkte einer Grundsteuerreform geeinigt.
© Tlanova

Bayern blockiert Grundsteuerreform

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
14. März 2019
Olaf Scholz konnte sich mit den Finanzministern von 15 Bundesländern auf neue Eckpunkte für die Grundsteuerreform einigen. Nun sperrt sich Bayern jedoch. Das Bundesland hält weiter an einem Flächenmodell fest. Ein Treffen im Bundeskanzleramt soll für eine Einigung sorgen.

Schon beim letzten Bund-Länder-Treffen der Finanzminister Anfang Februar, hatte man sich auf erste Eckpunkte geeinigt. Ein wertabhängiges Modell, das Fläche, Lage und Nettomiete berücksichtig, war in Grundzügen gefunden. Doch in der Folge kam Kritik besonders von Bayern und Niedersachsen. Während aus Niedersachsen ein Bürokratiemonster beklagt wurde, hielt Bayern weiterhin an einem wertunabhängigen Flächenmodell fest. Bei einem erneuten Treffen sollten die Eckpunkte nun gemeinsam überarbeitet werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz vermeldete nach den Verhandlungen, man habe sich auf neue Eckpunkte geeinigt und er habe den Auftrag erhalten, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. „Das ist ein guter Tag für unser Land und, was das Wichtigste ist: für die Kommunen, die in Deutschland das Rückgrat sind des Zusammenlebens", so Scholz. Hessens Finanzminister, Thomas Schäfer, zeigte sich zufrieden mit den Verhandlungen. Man habe das vorherige Modell deutlich entbürokratisiert. Für die Kommunen werde die Berechnung so deutlich weniger Aufwand bedeuten als zwischenzeitlich befürchtet wurde. Und die Bürger müssten keine starken Veränderungen der Steuerbelastung befürchten.

Bayern hält an Flächenmodell fest

Der bayerische Finanzminister, Albert Füracker, teilte der Presse derweil mit, dass Bayern das nun gefundene Modell nicht unterstützen werde. Sie sei zu bürokratisch und berge die Gefahr von Mieterhöhungen. Ministerpräsident Markus Söder will nun selbst ein einigungsfähiges Modell vorstellen. Die bayerische Landesregierung schließt darüber hinaus nicht aus, die Grundsteuer in Zukunft nicht mehr auf Bundes-, sondern auf Länderebene zu regeln. Nun wird sich die Bundesregierung dem Thema annehmen. Noch für den Nachmittag ist ein Treffen im Kanzleramt einberufen. Für die Kommunen steht bei den Verhandlungen viel auf dem Spiel. Kommt es nicht bis Ende des Jahres zu einer Grundsteuerreform, fallen in den Städten und Gemeinden Einnahmen in Höhe von jährlich 14 Milliarden Euro weg.

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Noch am Morgen mahnte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg:

Die Menschen erwarten eine bessere Infrastruktur bei Straßen, Wegen, Plätzen, Kindergärten und Schulen - da darf die Politik uns nicht im Stich lassen und die zweitwichtigste Einnahmequelle in die Verfassungswidrigkeit laufen lassen.

Die Forderung nach einem wertunabhängigen Modell, die aus CSU-Reihen in den letzten Wochen immer wieder laut wurde, lehnt Landsberg derweil ab.

Eine reine Orientierung an der Fläche ohne Wertbezug ist nicht mehrheitsfähig und würde wohl auch dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Gerechtigkeitsmaßstab nicht genügenDenn wenn es nur nach der Fläche ginge, würde die Villa in bester Lage genauso besteuert werden müssen, wie ein einfaches Haus in schlechterer Gegend.

So wurden die Eckpunkte verändert

Die Finanminister hatten sich am Vormittag auf Anpassungen der bestehenden Eckpunkte geeinigt. So sollte nicht mehr für jedes Grundstück die reale Nettokaltmiete erfasst werden. Stattdessen sollen Preisgruppen gebildet werden. Zudem soll es möglich sein die Steuermesszahl in einigen Fällen zu senken, um Zusatzbelastungen - zum Beispiel für Mieter in Großstädten - zu vermeiden. Hier denken die Finanzminister besonders an den sozialen Wohnungsbau, kommunale und genossenschaftliche Wohnungsgesellschaften oder auch gemeinnützige Vereine. Die neue Steuermesszahl für die Grundsteuer soll bei 0,325 Promille liegen. Die Hebesätze sollen weiterhin von den Kommunen bestimmt werden. Im Gegensatz zum Eckpunktepapier von Anfang Februar sollen nun auch wieder das Alter des Gebäudes und der Bodenrichtwert in die Berechnung einbezogen werden. So wie es Scholz' ursprünglicher Modellvorschlag schon vorgesehen hatte.

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