Kanzlerin Merkel will den Lockdown bis in den April verlängern
Kanzlerin Merkel will den Lockdown bis in den April verlängern
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Papier zum Download

Beschlussentwurf: Lockdown soll bis in den April verlängert werden

Der Lockdown soll bis in den April hinein verlängert werden. So steht es im Beschlussentwurf für den morgigen neuen Lockdown-Gipfel. Das Papier liegt KOMMUNAL vor. Der genaue Termin bleibt in dem Papier offen. Beim Thema Reisen könnte es - je nach Bundesland - einzelne Lockerungen geben - gleichzeitig drohen bei Auslandsreisen neue Verschärfungen. Das Papier im Original-Wortlaut zum Herunterladen!

Der Lockdown wird bis in den April hinein verlängert. So viel scheint mit dem neuen Beschlussentwurf schon mal festzustehen.

Das Bundeskanzleramt stellte aber vorhin in einem Tweet klar: Das Papier stammt dieses Mal nicht aus dem Bundeskanzleramt. Es wurde von den SPD-geführten Ländern entwickelt! 

Ein genaues Datum für das Ende des Lockdown wird aber noch nicht genannt. Wörtlich heißt es im Beschlusspapier, über das Kanzlerin Merkel morgen mit den Länderchefs beraten will: "Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum [XX. April 2021] verlängern."

Real dürfte das heißen: Bis Ostermontag passiert nichts weiter, das ist gleichzeitig die zweite Ferienwoche in Deutschland. Realistisch erscheint somit ein neuer Termin ab dem 12. April für weitere Beratungen. Lockerungen wären somit erst danach realistisch.

An einigen Stellen will das Papier den Ländern aber neue Möglichkeiten für Öffnungen ermöglichen. So ist jetzt erstmals konkret die Rede von "Modellprojekten". Diese hatten verschiedene Länder in den vergangenen Wochen bereits begonnen. So ist in Tübingen seit Dienstag nahezu alles wieder geöffnet - inklusive Kinos und Fitness-Studios. Voraussetzung ist ein negativer Schnelltest. Im Papier heißt es nun dazu: " Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten ist es in Ländern und Regionen möglich, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst."

Schnelltests als neue Wunderwaffe für Beendigung des Lockdown

Das Thema Schnelltests spielt insgesamt im neuen Beschlussentwurf eine zentrale Rolle. So sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern zwei mal in der Woche Schnelltests anzubieten. Auch hier ein Zitat aus dem Beschlussentwurf: "Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie erforderlich, dass auch die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Diese sollen pro Woche das Angebot von mindestens zwei Schnelltests umfassen. Die Bundesregierung wird hierfür die entsprechenden Regelungen bis Ende März erlassen und einen Rahmen schaffen, auf dessen Basis die Arbeitgeber entsprechende Testbescheinigungen ausstellen."

Und auch daheim sollen Schnelltests weiter forciert werden. Im Papier heißt es dazu: "Zukünftige Öffnungsschritte werden maßgeblich von der konsequenten Testung der Bürgerinnen und Bürger abhängen. Es ist wichtig, die für die Wirksamkeit von Teststrategien notwendige Akzeptanz und die erforderliche Verfügbarkeit von Tests sicherzustellen. Zugleich soll das Vertrauen in die Ergebnisse von Selbsttests gewährleistet werden, wenn diese zur Inanspruchnahme von Öffnungen vorgelegt werden. Daher wird der Bund in die Erstattungsregelung der Testverordnung kurzfristig die Erstattung der Kosten für die Durchführung von Selbsttests unter Aufsicht und die verlässliche Dokumentation des Testergebnisses aufnehmen."

Bangen um Urlaub daheim und im Ausland - was ist Corona-konformer Urlaub? 

Erstmals nennt das Papier aber auch Öffnungsschritte im Bereich des Tourismus. Corona-konformer Urlaub soll möglich werden. Im Papier heißt es, "Das Konzept des 'kontaktarmen Urlaubs' kann für Bürger des jeweils eigenen Landes unter Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strengen Hygieneauflagen und der Umsetzung eines Testregimes ermöglicht werden.“

Dazu zählt das Papier dann wörtlich „Beherbergungen und Übernachtungen" auf,  bei denen „eigene sanitäre Anlagen genutzt und Essen über Selbstversorgung organisiert werden kann.“ Soll heißen: Urlaub in Apartments, Ferienwohnungen, Wohnmobilen und Wohnwagen. Voraussetzung, dort ist man nicht auf Sammeltoiletten oder Duschen angewiesen. 

Ganz wichtig aber: die komplette Passage ist in eckigen Klammern gesetzt. Sprich: hier gibt es wohl morgen noch Diskussionsbedarf. Vermutlich machen am Ende wieder einige Länder mit, andere nicht. Unklar ist auch, ob etwa ein Niedersachse an die Küste nach Schleswig-Holstein fahren darf oder nur an die niedersächsische Küste. Ähnlich, ob ein Brandenburger in den Nachbarkreis an die Ostsee darf, wenn dieser in Mecklenburg-Vorpommern liegt. 

UND, was nicht im Papier steht, aber schon wieder diskutiert wird: Der Mallorca-Urlaub könnte wieder gestrichen werden. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat eine neue Reisewarnung für Mallorca gefordert. „Die Aufhebung der Reisewarnung für Mallorca durch die Bundesregierung war ein schwerer Fehler“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Alternativ müsse über eine strenge und mehrfache Testpflicht bei der Wiedereinreise oder eine Quarantänezeit gesprochen werden, so Weil.

HIER KÖNNEN SIE DAS PAPIER IM ORIGINAL-WORTLAUT (Stand 20.3. um 20.40 Uhr) herunterladen